Die SPD-Fraktion hatte 2 Sachfragen an die Verwaltung gestellt:
Die CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger hatte es abgelehnt, sie zu beantworten, denn dies sei mit Arbeit verbunden. Die SPD müsse einen Antrag stellen. Hier
In der letzten Bürgersprechstunde fragte ein Mitbürger nach den Antworten, denn sie seien auch für die Öffentlichkeit interessant. Man verstehe gar nicht, warum die Fragen nicht beantwortet werden.
Dr. Kössinger blieb dabei, dass ein Antrag zu stellen sei. Damit macht sie aus einer Sachfrage eine Kompetenzfrage.
Es geht um das Informations- und Auskunftsrecht der Gemeinderäte. Brauchen alle Anfrage die Zustimmung des Gemeinderates?
Zur Klärung hat die SPD eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei Landrat Frey eingereicht. Begründung:
1) Es ist üblich, dass Sachfragen ohne Gemeinderatsbeschluss beantwortet werden. Zum Beweis wurden 16 Beispiele aus den letzten 12 Monaten vorgelegt, gestellt von CSU, FDP, GRÜNEN und SPD.
2) Die Fraktionen werden nicht gleich behandelt: Die GRÜNEN hatten auch eine Anfrage zu den Kinderbetreuungseinrichtungen an die Verwaltung gestellt, deren Beantwortung ihnen ohne vorherigen Gemeinderatsbeschluss „gerne“ zugesagt wurde. Ein von der UBG-Fraktion angefragter Sachstandsbericht zur Feuerwehr wurde ebenfalls ohne Beschluss in der Gemeinderatssitzung am 29. Juni von der Verwaltung vorgetragen.
3) Wenn Fraktionen selbst schlichte Sachfragen nicht mehr stellen dürfen, dann sind sie bei ihren Vorbereitungen vom Wohlwollen der Mehrheit des Gemeinderates abhängig. Eine Mehrheit im Gemeinderat könnte eine Fraktion in ihrer Arbeit völlig blockieren.
4) Anträge müssen mindestens 15 Tage vor der Sitzung beantragt werden, so dass es 4 Wochen dauern kann, bis der Beschluss gefasst wird. Die Antworten kommen dann irgendwann später. Vorbereitungen auf die nächste Gemeinderats- bzw. Ausschusssitzung werden so erschwert bzw. unmöglich gemacht, wie es in unserem vorliegenden Falle geschehen ist.
5) Unsere Nachfrage bezog sich auf Basisinformationen, von denen man ausgehen kann, dass sie der Verwaltung griffbereit vorliegen. Wenn sogar die Auskunft, welche der Kinderbetreuungseinrichtungen sich im Eigentum der Gemeinde befinden, einen Beschluss des Gemeinderates voraussetzt, dann wird deutlich, dass die CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger willkürlich die SPD-Fraktion in ihrer Arbeit behindert.
Mit der Beschwerde soll erreicht werden, dass Dr. Kössinger ihrer Auskunfts- und Informationspflicht nachkommt und der SPD die beiden Fragen beantwortet. Jede Fraktion braucht Informationen für ihre Arbeit, um ihrem Wählerauftrag nachkommen zu können. Das gilt auch für die SPD-Fraktion.
Für Fragen, Hinweise und Meinungen Ihre E-Mail an: info@spd-gauting.de