Bürgerversammlung in Stockdorf zu den Bauplänen von Stanz-Schmidt

16. Oktober 2023

CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger ließ am Samstag das Bauvorhaben der Erben von Stanz-Schmidt in der Stockdorfer Grundschule erläutern. 200 Bürgerinnen und Bürger waren gekommen, so der Moderator Dr. Busse. Es kam zu einer lebhaften Diskussion mit vielen Frage und Antworten, die nicht über die vorgesehenen 1,5, sondern über 2,5 Stunden ging. Dem Beifall zufolge waren die versammelten Bürgerinnen und Bürger weitgehend gegen die Zerstörung des Biotops auf dem Westufer und auch viele gegen die großstädtische Bebauung zwischen Ostufer und Gautinger Straße.

Die Baupläne sehen Gebäude für Wohnen und Gewerbe sowie eine Gaststätte und einen Kindergarten vor. Der Kindergarten wird nur gebaut und die Renaturierung der Würm nur durchgeführt, wenn dafür das Biotop am Westufer bebaut werden darf.

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Dr. Kössinger verwies zu Beginn darauf hin und wiederholte es später auch gleich mehrmals: Mit diesem Entwurf sei nichts entschieden. Bei dem Bauprojekt könnten die West- und Ostteile getrennt durchgeführt werden. Der Westteil ginge nur mit dem Ostteil, der Ostteil aber ohne den Westteil. Mit dem Entwurf sei die Grundlage für einen Bebauungsplan geschaffen worden.

Frage: Gibt es überhaupt zusätzlichen Flächenbedarf für Gewerbe?

Dr. Kössinger: Der Standortförderer hat eine Liste von Unternehmen, die suchen.

Frage: Warum kein Entwurf ohne das Westufer? Das ist ein grundsätzlicher Fehler.

Dr. Kössinger: Man wollte keine Denkverbote.

Frage: Der rechtliche Status am Westufer ist unklar. Was meint der Gemeinderat?

Dr. Kössinger: Der Gemeinderat hat noch nicht beraten.

Meinung: Keine Bebauung im Westen. Man sollte nur noch den Entwurf für den Osten diskutieren. Er sieht gut aus.

Katrin Möhle/Grünzug-Netzwerk Würmtal: Im Bauausschuss hieß es, dass bei Ablehnung des Entwurfes von der Gemeinde Entschädigungen zu bezahlen seien. Stimmt das?

Judith Praxenthaler/Planungsverband: Beim Westteil gebe es keine Entschädigungspflicht. Sie habe das nie gesagt.

Möhle: Es gab die Überlegung, am Westufer nicht und dafür am Ostufer 8-geschossig zu bauen. Gibt es hierzu eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und den Erben?

Praxenthaler: Das war nur meine eigene Überlegung, die aber nicht weiter verfolgt wurde.

Günter Schorn/Kreisvorsitzender Bund Naturschutz: Laut Bay. Verfassung ist der Wald zu schützen. Warum wird der Wald nicht auf der Westseite geschützt? - großer Beifall

Praxenthaler Das wurde berücksichtigt. Bis auf ein, zwei Bäume werden alle anderen stehen bleiben. - D.h. die abgeholzten Bäume werden nicht ersetzt, obwohl das Bay. Waldgesetz das verlangt. Dazu passt, dass die Erben seit Jahren durch wiederholtes Mähen ein Nachwachsen der Natur aktiv verhindern.

Meinung: Auf der Westseite der Würm gibt es nur 1- und 2-geschossige Einfamilienhäuser. Wenn am Westufer 4-geschossig gebaut werden darf, dann wird sich diese Höhe mit der Zeit auf die ganze Umgebung ausbreiten. Und dann haben wir ein anderes Stockdorf.

Praxenthaler: Der bestehende Bebauungsplan für westlich der Wettersteinstraße erlaubt das heute nicht. Der neue Bebauungsplan würde die 4-geschossige Höhe nur am Westufer gestatten.

Bernd Krönert/Bürgerinitiative: Eine Bebauung am Westufer zerstört den Charakter Stockdorfs. Stockdorf ist eine Gartenstadt mit 1- und 2-geschossiger Bebauung. Wie wird das Votum der 1000 Gautinger, die erklärtermaßen gegen eine solche Bebauung sind, berücksichtigt? Ich appelliere an den Gemeinderat, dem nicht zuzustimmen.

Dr. Kössinger: Sie werden berücksichtigt.

Meinung: Die Gautinger interessieren sich nicht für Stockdorf.

Frage: Welche Auswirkung hat der Verzicht auf eine Bebauung im Westen?

Praxenthaler: Der Kindergarten entfällt.

Dr. Kössinger: Laut Gesetz können nur 50 % der Wertsteigerung für soziale Belange beansprucht werden.

Meinung: Warum sollte der Investor auf den Kindergarten verzichten? Kindergärten sind gute Mieter.

Dr. Jürgen Busse/Moderator: Kindergärten rechnen sich nicht. - Dann dürfte es in Gauting seit vielen Jahren keine privaten Kindergärten in privat gemieteten Räumen geben. Es gibt sie aber.

Maja Zorn/SPD: Wohnungen sind nötig. Aber 10 Luxuswohnungen am Westufer und nur 20 am Ostufer stehen in keinem Verhältnis zur Zerstörung des Biotops und auch der großstädtischen Verdichtung am Ostufer. Eine Tiefgarage mit 300 Stellplätzen vorwiegend für Gewerbe ist fast 50 % größer als die an der U-Bahnstation "Fürstenried West" mit ihren 214 Plätzen. Wie wirkt sich das auf den Verkehr aus? - Es gibt auf der Ostseite heute schon 16 Wohnungen, die Teil des Baukonzeptes sind, so dass nur 4 Wohnungen hinzukommen sollen.

Meinung: Stockdorf braucht sozialen Wohnungsbau und keine Luxuswohnungen.

Meinung: Kleinere Wohnungen am Westufer.

Andreas Hitzler/Erben: Wir brauchen die Ost- und Westbebauung für den Kindergarten als sozialem Ausgleich.

Praxenthaler: Am Westufer sind nur 10 Wohnungen aufgrund der beengten Zufahrt geplant. Sie entsprechen Einfamilienhäusern. Die Stellplatzzahl entspricht der Satzung der Gemeinde. - Die Ursache der vielen Stellplätze liegt in der starken Vergrößerung des Gewerbeflächen auf der Ostseite.

Christian Schwander/Planungsverband: Heute sind 11.700 Fahrzeuge auf der Gautinger Straße unterwegs. Mit diesem Bauvorhaben würden es 500 mehr werden. Für den Verkehrsgutachter ist das nicht problematisch.

Frage: Ist die Planung für das Westufer nicht ein Rechtsbruch, da es heute verboten ist?

Praxenthaler: Es ist kein Rechtsbruch, da noch nicht gebaut worden ist. Damit es nicht zum Rechtsbruch kommt, soll das Baurecht geändert werden. Der Gemeinderat entscheidet darüber.

Meinung: D.h. der Bebauungsplan wird so abgefasst, dass man bauen kann, wie man will.

Dr. Kössinger: Gauting braucht Gewerbe. Man ist sich im Gemeinderat einig, dass innerörtliche Gewerbeflächen erhalten bleiben sollten und das geht dann nur über Verdichtung.

Meinung: Im Zentrum von Stockdorf macht man das, im Zentrum von Gauting nicht.

Dr. Kössinger: Auch in Gauting wird man 4- bis 5-geschossige Bauten zulassen müssen.

Frage: Die Bilder zu den Häusern am Westufer zeigen 12,50 m hohe Häuser, auf dem Lageplan sind aber 14,50 m vermerkt. Was gilt nun?

Maximilian Müller/Architekt: Da ist leider ein Fehler passiert.

Meinung: Bei den beiden Häusern am Westufer werden die Abstände zu den Nachbarhäusern an der Wettersteinstraße nicht eingehalten. Ein Verstoß gegen die Satzung der Gemeinde. (Hier)

Müller/Architekt: Das stimmt. Man hoffe hier auf die Gemeinde. - Der Gemeinderat könnte im Rahmen des neuen Bebauungsplanes die Satzung der Gemeinde außer Kraft setzen und 14,50 m hohe Häuser dicht neben den vorhandenen 6 m hohen zulassen.

Frage: Wenn man innerörtliche Gewerbegebiete erhalten will, warum will man dann auf dem AOA-Gelände an der Ammerseestraße die Gewerbefläche weitgehend auflösen?

Dr. Kössinger: Es wird teilweise Gewerbe bleiben, Supermarkt und Büros. - Es sind von geplanten 11.900 qm nur noch 3.000 qm für Gewerbe vorgesehen, davon allein für Supermarkt und Café 2.100 qm. (Verkehrsplaner Obermeyer 11.5.2021) Beide bezahlen so gut wie keine Gewerbesteuer. Der Antrag von Markus Deschler/FDP im Gemeinderat, mehr Fläche für Gewerbe vorzusehen, wurden von Dr. Kössinger und der CSU im April 2022 abgelehnt.

Meinung: Jeder hat heute 2 Autos und dann nur 1 Stellplatz? Die stehen dann auf der Straße.

Praxenthaler: Jeder wird 2 Stellplätze in der Tiefgarage haben.

Dr. Christina Tewes-Gradl/Grüne: Könnte die Gemeinde das Gelände am Westufer kaufen?

Dr. Kössinger: Die Gemeinde kann sich das nicht leisten. - Das Gelände darf nicht bebaut werden. Es ist verboten, so dass es wirtschaftlich gesehen wertlos ist. Wenn die Gemeinde weiter kein Baurecht gibt, wäre es für die Erben attraktiv, es wenigstens für einen akzeptablen Preis an die Gemeinde abzugeben.

Dr. Tewes-Gradl: Gauting hat wohlhabende Bürger. Man könnte einen Aufruf starten, sich am Kauf zu beteiligen.

Hitzler: Nicht das ganze Westgelände ist Wald. Sie hätten kein Problem, es zu öffnen. Fußgänger und Hunde würden dann die Tiere vertreiben. Und die Eigentümer müssten dann Wege bauen und Schilder aufstellen. Wer bezahlt das? - Wenn die Öffnung ihm kein Problem ist, dann sollte er es einfach tun. Dabei gibt es kein Gesetz, das verlangt, dass in einem Wald Wege angelegt und Schilder aufgestellt werden müssen.

Meinung: Im Naturschutzgesetz steht, dass Uferbereiche zu schützen sind.

Praxenthaler: Es ist amtlich nur ein 8 m breiter Uferstreifen geschützt. Das ist berücksichtigt. - Im Lageplan sieht man, dass auf dem Westufer das südliche Haus so nah an der Würm steht, dass der Uferweg schon auf dem geschützten Uferstreifen verläuft.

Frage: Wird der Wald wieder aufgeforstet?

Praxenthaler: Auch gerodete Flächen bleiben Wald. - Wird er nun wieder aufgeforstet? Das Bay. Waldgesetz verlangt das. Die Frage wurde nicht beantwortet. Warum lassen die Erben immer wieder mähen und verhindern so seit 5 Jahren allein schon das natürliche Nachwachsen?

Frage: Wie ist am Westufer die Zufahrt von Feuerwehr und Müllabfuhr sowie für Umzüge geregelt?

Praxenthaler: Feuerwehr und Umzüge sind gesichert. Müllabfuhr noch offen.

Frage: Das Konzept ist gut. Kann die Grünfläche sozial genutzt werden? Ist der Weg am Westufer offen?

Praxenthaler: Ja.

Meinung: Bauen macht am Westufer alles kaputt.

Müller/Architekt: Nachhaltigen Schaden gibt es so oder so schon.

Praxenthaler: Es sind keine Keller und keine Fundamente vorgesehen. - Wie ist es möglich, im Uferbereich und damit auf Schwemmgrund 4-geschossige Häuser ohne Fundamente zu bauen und ohne dass die Häuser in Richtung Würm abrutschen?

Günter Schorn: Der Weg am Ufer ist so schmal, dass es nur ein Trampelpfad werden kann. Der Steg ist zu niedrig. Beim nächsten Sturm wird das Schwemmgut den Steg wegreißen. Die Planung ist nicht an Stockdorf angepasst.

Praxenthaler: Es ist nur ein erster Entwurf. Es ist noch viel abzustimmen.

Frage: Man sollte die Würm in Ruhe lassen. Wurde eine Habitatuntersuchung durchgeführt? Was bleibt erhalten?

Praxenthaler: Es wurden Gutachten erstellt. Den Fledermäusen und Vögeln droht keine Gefahr. Die Stockdorfer wollen die Würm erlebbar haben. - "Die Stockdorfer" waren vor 15 Jahren eine kleine Gruppe, die das wollte. Wollen die heutigen Stockdorfer das auch noch? Zumindest hat heute jeder 4. Wahlberechtigte in Stockdorf seine Unterschrift gegen die geplante Zerstörung abgegeben und die 736 sind deutlich mehr als die kleine Gruppe von damals.

Meinung: Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP-Gutachten) fehlt.

Praxenthaler: Sie ist gemacht. Die Gutachten könnten eigentlich veröffentlicht werden.

Meinung: Es ist absurd, im Hochwasserbereich einer Aue bauen zu wollen.

Praxenthaler: Es ist amtlich nicht als Hochwasserbereich eingetragen. - Bei den verheerenden Überschwemmungen in der Pfalz und in Oberbayern mit Hunderten von Opfern hat sich die Natur nicht an jahrzehntealte amtliche Einschätzungen gehalten. Die Versicherer klagen nicht umsonst über zu viele Neubauten in Flussauen. (Hier)

Frage: Was ist der Mehrwert für Stockdorf?

Dr. Kössinger: Öffnung des Westufers, Renaturierung und Querungen über die Würm, Kindergarten und Gaststätte.

Frage: Stimmt es, dass die Wertsteigerung 15 Millionen Euro beträgt?

Hitzler: Mathematisch ist das völlig richtig: 10.000 qm x 1.500 Euro/qm ergibt 15 Mio. Aber es ist trotzdem falsch, denn das ist nicht in einen Verkaufspreis übertragbar. Und die Erben haben Lasten zu tragen, das Ufer und den Kindergarten. - Hitzler sollte sich doch einmal seine eigenen Unterlagen ansehen. Die Erben haben dem Planungsverband vorgeschrieben, welche Fläche am Westufer bebaut werden soll. Diese Fläche wurde dann in die Wettbewerbsunterlagen übernommen und ist laut Planungsverband 8.500 und nicht 10.000 qm groß. Und der Gutachterausschuss beim Landratsamt hat den amtlichen Bodenrichtwert in Stockdorf auf 1.750-1.850 Euro/qm festgelegt. Die außergewöhnlich idyllische Lage an der Würm und die nur 5 Minuten zur S-Bahn noch gar nicht berücksichtigt. Nicht umsonst hat Hitzler nur Luxuswohnungen mit 120-240 qm vorgesehen. Der Rest ist dann tatsächlich nur noch Mathematik.

Frage: ... und wie viel ist sie nun?

Hitzler: 5 Millionen abzüglich der Lasten. Brücke, Wege und Renaturierung der Würmufer samt Fischtreppe kosten 3 Mio. - Die Erben müssen 50 % der Wertsteigerung des Geländes am Westufer an die Gemeinde abtreten. Deswegen ist es nicht verwunderlich, dass Hitzler versucht, dass die von ihm gewollte leistungslose Wertsteigerung möglichst niedrig und seine Lasten möglichst hoch angesetzt werden.

Meinung: Es ist unwahr, dass das Bauvolumen auf der Westseite nicht auch noch auf der Ostseite untergebracht werden kann. Man braucht sich nur die Entwürfe von Beer und Lehmann ansehen.

Meinung: Es ist sehr schön, den Westen zu erleben, aber es sollte mehr von West nach Ost verschoben werden.

Hitzler: Es müssen im Westen mindestens 5.000 - 8.000 qm sein, sonst lohnt es sich nicht.

Zorn: Es sollte am Ostufer eine bessere Mischung von Gewerbe und Wohnen sein. Es muss nicht immer das Maximum sein. Ein Bauen nach § 34 Baugesetz reicht auch.

Dr. Busse: Entsprechend § 34 ist die Umgebung mit ihrer Baudichte und Höhe der Maßstab, was erlaubt ist. Wird Webasto mit einbezogen? - Webasto ist die Ausnahme und Ausnahmen werden nicht gezählt. Alle Gebäude gegenüber und nach Süden hin, auch in der 2. und 3. Reihe dahinter, sind nur 2-4-geschossig.

Dr. Kössinger und Dr. Busse dankten allen für ihr Kommen und ihre sachlichen Beiträge.

Der Antrag von Dr. Carola Wenzel/SPD im Gemeinderat hatte diese Bürgerversammlung möglich gemacht. Und die vielen Beiträge zeigen, wie dringend nötig sie gewesen war. Dr. Kössinger hatte die Bürgerversammlung nicht gewollt und bis zuletzt versucht, sie zu verschweigen. Erst als die Bürgerinitiative ein Informationsblatt zu der Versammlung um 14 Uhr an alle Stockdorfer Haushalte verteilte, erst da informierte auch Dr. Kössinger die Stockdorfer, aber nicht die übrigen 13.000 Gautinger Wahlberechtigten.

Es gab viele Informationen und Erklärungen. Es wurde verständlicher, was gebaut werden soll, aber der Zwiespalt bleibt. Die Architekten haben das Beste aus den Vorgaben der Erben gemacht, die sie dazu zwangen, die verlangte große "Baumasse auf dem Gelände zu verteilen".

Das Westufer mit seinem Biotop für einige Luxuswohnungen den Erben zuliebe opfern? Sie bekämen einen Aufwertungsgewinn ihres Geländes von 15 Millionen Euro geschenkt und würden dafür einen Kindergarten bauen, den sie anschließend gewinnbringend vermieten. Einen Kindergarten, der aber von der Gemeinde selber auch an anderer Stelle gebaut werden könnte. Die CSU hatte schon vor Jahren im Gemeinderat einen Finanzierungsvorschlag für solche Vorhaben gemacht. 140 m der Würm renaturieren und dafür ein Biotop mit 8.500 qm zerstören? Für viele ein ganz schlechter Tausch. Und die Spaziergänger könnten schon heute am Westufer spazieren gehen, wenn sich die Erben an Recht und Gesetz halten würden. Wälder dürfen in Bayern nicht abgesperrt werden.

Für Fragen, Hinweise und Meinungen Ihre E-Mail an: info@spd-gauting.de

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