Bei AOA wird ein neues Viertel geplant. 304 Wohnungen sollen es lt. der Architekten Hebensperger-Hüther werden. Ebenfalls nach ihren Angaben sind es alles Wohnungen, die 70 bis 80 m2 Wohnfläche haben werden.
Nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde müssten damit allein für die 304 Wohnungen x 1,5 Stellplätze/Wohnung = 456 Stellplätze zur Verfügung gestellt werden.
Der Verkehrsplaner Obermeyer entnahm der Planung der Architekten Hebensperger-Hüther 317 Stellplätze für die Wohnungen (Verkehrsuntersuchung v. 24.7.2019, S. 24). Diese Verkehrsuntersuchung wurde von der Bürgermeisterin zur Bauausschusssitzung am 10.9.2019 vorgelegt und veröffentlicht.
Es fehlen also 139 Stellplätze, d.h. jeder dritte. Man kann jetzt schon sagen: Solange die Stellplatzsatzung auch für diese Planung gilt, solange wird diese Planung vom staatlichen Bauamt in Weilheim nicht genehmigt.
Sollte die Satzung mit Hilfe juristischer Kniffe außer Kraft gesetzt werden, dann müssten sich die heutigen Anwohner darauf einstellen, dass ihre engen Straßen: Paul-Hey, Günter-Caracciola, Pötschener und Danziger Straße, in Zukunft zugeparkt sein werden.