Doppelte Aufwandsentschädigung für die Bürgermeisterin

23. September 2020

Gauting ist Miteigentümerin der Kreissparkasse. Bürgermeisterin Dr. Kössinger vertritt in Gauting im Verwaltungsrat der Sparkasse. Sie wurde zur stellvertretenden Verwaltungsvorsitzenden ernannt und bekommt für diese Tätigkeit künftig jährlich bis zu 17.381,31 € als Aufwandsentschädigung bezahlt. Hier

Die Begründung für diese Aufwandsentschädigung: "Die Tätigkeiten sind im öffentlichen Interesse und erfordern jeweils erheblichen zeitlichen und inhaltlichen Aufwand bei der Vorbereitung und Abarbeitung spezieller und komplexer Themen."

Mit dieser hohen sogenannten Aufwandsentschädigung werden Strukturen sichtbar, die sehr problematisch sind, denn:

  • Man hat davon auszugehen, dass dieser "erhebliche zeitliche Aufwand" im Rathaus geleistet wird, d.h. zu der Arbeitszeit, für die Frau Dr. Kössinger bereits von der Gemeinde ihr Gehalt bezahlt bekommt. Sie darf auch Mitarbeiter des Rathauses für diese Arbeit einsetzen.

  • Die Gemeinde bezahlt Frau Dr. Kössinger außerdem eine sehr großzügige Aufwandsentschädigung von jährlich rund 9.600 € für zusätzliche private Lebenshaltungskosten, verursacht durch ihre Amtstätigkeit. Hier Was für ein Aufwand das sein könnte, ist nur schwer vorstellbar.

  • Ist ein zusätzlicher persönlicher Kostenaufwand durch die Arbeit als Bürgermeisterin schon kaum erkennbar, so ist einer für die Kreissparkasse gleich gar nicht sichtbar, denn Reisekosten werden Frau Dr. Kössinger unabhängig davon noch extra bezahlt.

Die Vertretung Gautings im Verwaltungsrat der KSK durch die Bürgermeisterin ist seit der Fusion der Gautinger Sparkasse zur Kreissparkasse vertraglich vereinbart. Ohne ihr Bürgermeisteramt hätte sie diesen Verwaltungsratsposten nicht bekommen. Es ist damit eine ihrer Aufgaben, für die sie von der Gemeinde bezahlt wird.

Vor 2 Jahren rief Frau Dr. Kössinger den finanziellen Notstand in der Gemeinde aus und ließ u.a. der Fünf-Seen-Schule, in der auch behinderte Kinder untergebracht sind, ihre kleine Unterstützung von 6.500 € streichen. Heute erleiden Millionen erhebliche Einkommenseinbußen und verloren Hunderttausende ihre Arbeitsstelle. Allein in einer solchen Krise kann die öffentliche Hand Frau Dr. Kössinger nicht bis zu 27.000 € an Aufwandsentschädigung für nahezu nichts bezahlen. Diese Zahlungen sind legal. Aber nicht alles was legal ist, ist auch legitim.

Die Veröffentlichung dieser Zahlung ist zu begrüssen. Strukturen wurden dadurch sichtbar, die aber geändert werden müssen:

  • Nachdem Frau Dr. Kössinger als Verwaltungsjuristin im Auftrag der Gemeinde handelt und die Gemeinde die Kosten ihrer Verwaltungsratstätigkeit in Form ihres Gehaltes trägt, steht der Gemeindekasse auch diese "Aufwandsentschädigung" der KSK in Höhe von bis zu 17.381,31 € zu.

  • Der Verwaltungsrat hat den Vorstand der Kreissparkasse zu beaufsichtigen. Und wer eine Bank beaufsichtigen soll, der muss über umfassende Kenntnisse vom Bankgeschäft, verbunden mit einschlägigen Erfahrungen verfügen. Nur so kann die Aufsichtsperson dem Vorstand der Kreissparkasse auf Augenhöhe begegnen.

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