Ein Bebauungsplan für die Junkerstraße - Für eine geordnete Bauentwicklung

12. Januar 2022

Zur südlichen Junkerstraße in der Kolonie wird ein Bebauungsplan erstellt. Eine Veränderungssperre wurde erlassen, um während seiner Erarbeitung keine willkürlichen Änderungen zuzulassen, so der gestrige, einstimmige Beschluss des Bauausschusses.

Ein Investor wollte an der Junkerstraße in der Kolonie die Häuser Nr. 11 und 13 abreißen und stattdessen 8 Häuser in 2 Reihen hintereinander bauen. Der Bauausschuss beauftragte im Dezember die Verwaltung, die Erstellung eines Bebauungsplanes zu prüfen. Mit einem solchen Plan kann die Bebauung in geordnete Bahnen gelenkt werden, damit die Bauverdichtung nicht den Charakter der Kolonie zerstört und die Straßen den zusätzliche Verkehr weiterhin bewältigen können.

Der Investor zog inzwischen 2 seiner angefragten Bauvarianten zurück, so dass es noch um die Variante mit dem Abriss des Hauses 13 samt einer zweireihigen Bebauung geht. D.h. das Haus Nr. 11 bleibt stehen. Für seine Bewohner ist das sicher eine große Beruhigung.

Die Erstellung des Bebauungsplanes kam auf Initiative von Richard Eck/UBG zustande. CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger hatte ursprünglich die Zustimmung zu den Plänen des Investors empfohlen. Wochen zuvor hatte die SPD den Antrag gestellt gehabt, um auch die letzten Teile der Kolonie mit Bebauungsplänen zu sichern. Dieser Antrag war noch von allen anderen Gruppierungen abgelehnt worden. Hier

Die Ziele des Bebauungsplanes:

  • Sicherstellung einer ortsverträglichen Innenentwicklung
  • Wahrung der vorhandenen offenen Bebauung durch Regelungen zum Verhältnis von bebauter Fläche zu Freifläche
  • Minimierung der Bodenversiegelung
  • Beschränkung der Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden zum Erhalt sozial stabiler Bewohnerstrukturen und Eindämmung der Verkehrsbelastung
  • Bewahrung des Ortsbildes durch Sicherung der Vorgartenbereiche
  • Bewahrung des Ortsbildes durch Sicherung der zusammenhängenden Gartenzone im rückwärtigen Bereich
  • Stärkung des Naturschutzes durch grünplanerische Festsetzungen insbesondere in Vorgärten und der zusammenhängenden Gartenzone
  • Prüfung von Ausnahmen vom gebietstypischen Satteldach für eine alternative Dachform für die Nutzung von regenerativen Energien oder Begrünung Sicherstellung einer ortsverträglichen Innenentwicklung

Vorläufig wurden festgesetzt:

  • Grundstücksbezogen eine maximale Bebauung eines Flächenanteils von 25 %
  • Mindestgrundstücksgröße von 500 qm
  • Je vollendete 400 qm Grundstücksgröße in Wohngebäuden eine Wohnung
  • Wandhöhe max. 6,50 m
  • Zulässige Dachneigungen 20° bis 30°
  • Satteldach; ausnahmsweise alternative Dachformen für die Nutzung regenerativer Energien oder Begrünung
  • Baugrenzen auf den Grundstücken

Ein Planungsbüro wird den Bebauungsplan ausarbeiten.

Die Kolonie ist ein herausragendes Beispiel für die Architektur des Bürgertums um die Jahrhundertwende. Es ist sehr erfreulich, dass nun weitere Schritte unternommen werden, um der Kolonie ihren baulichen Charakter zu erhalten.

Für Fragen, Hinweise und Meinungen Ihre E-Mail an: info@spd-gauting.de

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