Eine Steuer auf Zweitwohnungen?

14. Juli 2021

Überlegungen zu einer Zweitwohnungssteuer wurden im Finanzausschuss vorgestellt. In Bayern würden 150 Kommunen eine Steuer auf Zweitwohnungen erheben. Soll dies Gauting auch tun?

In Gauting gibt es 1.135 Zweitwohnungen. D.h. bei 9.500 Wohneinheiten ist jede neunte eine Zweitwohnung. - Ein sehr hoher Anteil. - Ihre Bewohner sind in:

331 Wohnungen unter 30 Jahre alt.
553 Wohnungen zwischen 30 und 60 Jahre alt.
251 Wohnungen über 60 Jahre alt.

Eine Befreiung von dieser Steuer läßt das Gesetz zu, wenn das Jahreseinkommen bei alleinstehenden Bewohnern weniger als 29.000 Euro bzw. 37.000 Euro bei Lebensgemeinschaften beträgt. Ein Steuersatz von bis zu 20 % von der Kaltmiete sei rechtlich abgesichert. Unter folgenden Annahmen: 560 Wohnungen x 60 m² x 10 Euro/m² Miete x 12 Monate ergibt sich:

bei einer Miete von 10 Euro und einem Steuersatz von 10 % ein Steueraufkommen von 403.000 Euro,
bei einer Miete von 15 Euro und einem Steuersatz von 20 % ein Steueraufkommen von 1.210.000 Euro.

  • Das Steueraufkommen könnte zwischen 400.000 und 1,2 Mio. Euro betragen - je nach Anzahl, Größe und Zustand der Wohneinheiten.

Für die Erhebung dieser Steuer muss für jede Wohnung bzw. jedes Haus eine Kaltmiete ermittelt werden, wenn der Eigentümer sie selber nutzt, ansonsten gilt der Mietvertrag. Dieser einmalige Erhebungsaufwand ist nicht gering. Die Fortschreibung in Abhängigkeit von der allgemeinen Mietentwicklung ist dann aber überschaubar. Der Verwaltungsaufwand wurde am Beispiel zweier kleinerer Städte mit 1 bis 1,5 Mitarbeiter angegeben. Jährliche Kosten etwa 150.000 Euro.

Im Landkreis Starnberg erheben bereits eine Zweitwohnungssteuer: Feldafing, Herrsching, Inning, Tutzing und Wörthsee. Starnberg und Berg werden sie einführen. SZ 30.6.2021 Die CSU-Fraktion hat nun eine Prüfung beantragt, um sie auch in Gauting einzuführen.

Eine Zweitwohnungssteuer führt zu einer Verbesserung der Haushaltslage:

  • Gauting verbliebe nach Abzug der Verwaltungskosten ein Überschuss.

  • Diese Steuer könnte dazu führen, dass mancher Zweitwohnsitz aufgegeben wird. Die Wohnung bzw. das Haus würde für Personen frei, die mit ihrem ersten Wohnsitz hier leben möchten. Gauting würde dann einen Anteil der von ihnen gezahlten Einkommensteuer bekommen. Für Zweitwohnsitzinhaber gibt es nichts.

  • Gauting würde höhere finanzielle Zuschüsse vom Staat erhalten, da diese u.a. von der Anzahl der Bewohner abhängig sind.

Für Fragen, Hinweise und Meinungen Ihre E-Mail an: info@spd-gauting.de

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