Der Kämmerer legte den Entwurf zum Haushaltsplan 2023 vor:
Der Verwaltungshaushalt schließt mit einem Defizit von 0,8 Mio. Euro ab.
Die Rücklage von 12,8 Mio. Euro wird für den Vermögenshaushalt bis auf den gesetzlich vorgeschrieben Anteil von 0,7 Mio. Euro verbraucht.
Die Haushaltsreste der letzten Jahre sind noch zu überprüfen. In der Regel werden dabei Gelder frei, die dann der Rücklage zugeführt werden.
Eine Kreditaufnahme wäre notwendig:
2023 -- 8,0 Mio. Euro
2024 -- 23,8 Mio. "
2025 -- 15,3 Mio. "
Der fast vollständige Verbrauch der Rücklage bei gleichzeitig umfangreicher Kreditaufnahme zeigt, dass der Entwurf noch mit zu vielen Projekten belastet ist. Die Verwaltung könnte eine solch hohe Steigerung der Ausgaben auch gar nicht abarbeiten. Die Mitarbeiterkapazität würde nicht ausreichen. Es geht um rund 20 Mio. Euro, die nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Kredite in der genannten Größenordnung wären auch nicht zulässig. Der Entwurf muss dementsprechend noch angepasst werden, wie es mit jedem ersten Entwurf in der Vergangenheit auch zu machen war.
Die Rechtsaufsicht teilte mit: Kreditaufnahmen sind zulässig, soweit sie für den Vermögenshaushalt vorgesehen sind und die Finanzkraft der Gemeinde nicht nachhaltig schwächen bzw. Zins und Tilgung geleistet werden können.
Den Fraktionen wurde der Haushaltsentwurf übergeben. Die Beratungen gehen im Januar weiter.
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