Gemeinde kann Wohnungen bei Sontowski nicht günstig vermieten - Wie kam es dazu?

15. Januar 2022

Die Gemeinde hat das Recht, Wohnungen im Sontowski-Gebäude mit Mietern ihrer Wahl zu belegen und dies mit 11,50 €/m² (StaM 6.9.2020) zu einer deutlich günstigeren Miete.

CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger teilte mit, dass die Rathausverwaltung keine Mieter gefunden und deswegen Sontowski die Belegung überlassen habe. Er kann sie nun selbst deutlich teurer vermieten.

Widersprüchliche Aussagen:

  • 4 oder 3 Wohnungen? (beide Angaben in den Zeitungen)
  • Schlafraum abgetrennt oder nicht? (beide Aussagen von Dr. Kössinger im Bauausschuss 12/2021 und 01/2022 bzw. Mitteilung vom 14.1.2022)
  • Vermietung gemäß Gemeinderat nur an Alleinerziehende mit Kind? (Dr. Kössinger im Bauausschuss 12/2021 und 01/2022)
  • Vermietung einer der Wohnungen durch Sontowski oder die Rathaus-Verwaltung? (Dr. Kössinger im Gemeinderat / StaM 8.1.2022 bzw. Dr. Kössinger, Mitteilung 14.1.2022)

Was gilt?

1) Vereinbart wurden mit Sontowski

Die Gemeinde erhielt das Recht, 4 Wohnungen zu günstigen Bedingungen zu belegen (Gemeinderat, 18.7.2017, Protokoll S. 6). Vorgesehen waren vier 2-Zimmer-Wohnungen auf 240 m² Wohnfläche. (Dr. Kössinger, Mitteilung 14.1.2022)

Es wurde zu 3 Wohnungen mit 263 m² geändert: 2 Zimmer mit 69 m² / 2,5 Zimmer mit 93 m² / 3 Zimmer mit 101 m² im 2. OG des Hauses A am Bahnhofplatz. (Durchführungsvertrag vom 10.7.2018)

2) Der Gemeinderat legte den Personenkreis fest, an den zu vermieten ist.

Für Familien / Alleinerziehende mit mindestens 1 minderjährigem Kind und niedrigerem Einkommen. (Durchführungsvertrag vom 10.7.2018)

3) Schlafzimmer

Alle 3 Wohnungen haben ein abgetrenntes Schlafzimmer. (Dr. Kössinger, Mitteilung 14.1.2022)

4) Vermietung der Wohnungen

Die Wohnungen seien in 3 Monaten nicht an Alleinerziehende mit niedrigerem Einkommen zu vermieten gewesen und wurden deswegen an Sontowski zurückgegeben. Sie seien zu groß und damit zu teuer bzw. hätten kein abgetrenntes Schlafzimmer. Sollte es zu einem Mieterwechsel kommen, tritt das Belegungsrecht der Gemeinde wieder in Kraft.

Die Rathausverwaltung habe für die mittlere Wohnung einen Mieter gefunden. (Dr. Kössinger, Mitteilung 14.1.2022)

Daraus ergibt sich:

Die 4 mietgünstige Wohnungen wurden im Rahmen des Bürgerbegehrens 2018 groß als sozialer Erfolg herausgestrichen. Da die Vermietung gescheitert ist, wäre eine vollständige und erschöpfende Mitteilung an Gemeinderat und Öffentlichkeit angebracht gewesen. Die bruchstückhaften und sich auch widersprechenden Aussagen haben zu einer allgemeinen Verwirrung geführt. Eine umfassende Information ist aber die Voraussetzung, um überlegen zu können, wie man doch noch passende Wohnungen denen anbieten kann, die aufgrund ihrer Einkommenslage Schwierigkeiten haben, in Gauting etwas zu finden.

  • Das Konzept belegbarer Wohnungen im Sontowski-Gebäude für Personen mit niedrigerem Einkommen ist zunächst gescheitert. Das Konzept muss angepasst werden, denn sonst wird es dort auch in Zukunft für die Gemeinde keine günstigen Wohnungen zu vermieten geben.

Zur Gemeinderatssitzung im Dezember: hier

Für Fragen, Hinweise und Meinungen Ihre E-Mail an: info@spd-gauting.de

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