Gesperrter Gehweg an der Bahnhofstraße. Widersprüchliches aus dem Rathaus

21. November 2019

Pressesprecher Rauscher von der Rathausverwaltung erklärte, dass es verboten sei, eine Schutzwand zwischen Gehweg und Sontowski-Baustelle zu errichten und über dem Gehweg ein Dach anzubringen. Die gesperrten Parkplätze entlang der Bahnhofstraße könnten dann auch wieder freigegeben werden.

Frau Dr. Kössinger meinte im Gemeinderat, da könne man nichts machen. Man hätte hart mit Sontowski verhandelt.

  • Wenn etwas verboten ist, dann gibt es nichts zu verhandeln. Und wenn es etwas zu verhandeln gibt, dann ist es nicht verboten. Was gilt nun?

  • Die Gemeindeverwaltung sollte der Öffentlichkeit mitteilen, aufgrund welchen Gesetzes und welcher Paragraphen diese Lösung zugunsten der Fußgänger, insbesondere der Schulkinder, bei uns verboten, in München aber häufig erlaubt ist. Die Sperrung soll schließlich zwei Jahre andauern.

Einhausung Gehweg
© Elisabeth Güth FUSS e.V.

Pressesprecher Rauscher meinte weiter: "Der Ausschwenker des Krans dürfe sich laut Gesetz bei Wind jederzeit über öffentlichen Grund drehen."

Meinte er etwa, dass der Kran auch Lasten über öffentlichen Grund, d.h. auch über der Bahnhofstraße und den Gehwegen vor Naturkost und Buchhandlung Kirchheim bewegen dürfe? Dann kann man ihm nur sagen: Das ist streng verboten. Und das kann technisch mittels einer automatischen "Arbeitsbereichsbegrenzung" des Auslegers und seiner Laufkatze samt Haken auch sichergestellt werden. Erlaubt ist nur, dass Krane sich ohne Last frei in alle Windrichtungen drehen können.

Sontowski hat ein Grundstück von ca. 4.500 m2 gekauft. Wie viel Platz hat er nun?

  • ca. 1800 m2 auf seinem Grundstück im Bereich der künftigen oberirdischen Stellplätze (jetziger Kranstandort – die eingeschossige Tiefgarage wird wohl später nachgezogen)

Zusätzlich wird genutzt:

  • ca. 880 m2 entlang der Katz-Straße mit etwa 8-9 m Tiefe mit hervorragender Zufahrt
  • ca. 530 m2 am Kriegerdenkmal mit ausgezeichneter Zufahrt
  • ca. 660 m2 parallel zur Bahnhofstraße

  • ca. 2.070 m2 öffentlicher Grund in Summe.

  • ca. 3.870 m2 stehen damit insgesamt zur Verfügung.

  • Es gibt nicht viele Bauherren, denen so großzügig öffentlichen Raum zulasten der Fußgänger und Parker zur Verfügung gestellt wird.

Berichterstattung:

Cless-Wesle, Christine: Vorwurf "Sonderrechte" für Bauherr. Beschwerden über Verkehrssituation rund um Gautings Bahnhof, Starnberger Merkur v. 15.11.2019

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