Grobe Mängel im Siegerentwurf zum Bauvorhaben von Stanz-Schmidt mitten in Stockdorf

12. Oktober 2023

Das Preisgericht hat den Sieger in dem Architektenwettbewerb bestimmt. Im Rathaus kann man sich den Entwurf ansehen. Mit bunten Bildern, umrankt von viel Grün, werden die geplanten Gebäude vorgestellt. (Hier) Mit schönen Bildern will man zeigen, wie es am Ufer der Würm künftig aussehen soll. Aber die Bilder passen nicht zum Lageplan und widersprechen auch der heutigen Rechtslage.

  • Die Bilder zu den Gebäuden auf beiden Seiten der Würm vermitteln einen falschen Eindruck:

Am Westufer zeigt der Querschnitt der Häuser eine Höhe von 12,50 m (Westufer Schnitt) und im Lageplan 14,50 m (Lageplan). Am Ostufer sind es im Querschnitt 21,50 m (Ostufer Schnitt) und im Lageplan 22,50 m. Man zeigt optisch niedrigere Gebäude, tatsächlich will man aber höher bauen.

  • Die vorgesehene Bebauung des Westufers wäre heute gleich in mehrfacher Hinsicht verboten:

1) Im Biotop am Westufer wollen die Erben von Stanz-Schmidt 2 Wohnhäuser mit jeweils 4 Geschossen bauen. Stand heute ist das Gelände als Wald eingestuft und im Wald darf nicht gebaut werden.

2) Die 14,50 m hohen Häuser wären auch nach § 34 Baugesetz verboten, da die Höhe in der Umgebung maßgeblich ist. Sie sollen mehr als doppelt so hoch wie die 2-geschossigen Häuser an der Wettersteinstraße direkt daneben werden.

Gauting Stockdorf Stanz-Schmidt 2023-07-31 Höhe West 45
maßstabsgetreu

3) Die 2 Häuser sollen am oberen Rand des Uferbereiches stehen und würden damit auch noch die in Gauting vorgeschriebenen Abstände zu den Nachbarhäusern nicht einhalten.

Gauting Stockdorf Stanz-Schmidt 2023-07-31 Abstand West 50
Die Häuser müssten bis zu 8 m weiter von der Grundstücksgrenze entfernt stehen und damit stünde das südliche Haus auch schon in der Würm. - maßstabsgetreu

4) Der vorgesehene Standort des südlichen Hauses hat zur Folge, dass der vorgesehene Uferweg auf dem 8 m breiten amtlich kartierten Uferschutzstreifen verläuft, der aber als gesetzlich verankertes Biotop geschützt ist.*

  • Die vorgesehene Bebauung am Ostufer wäre heute ebenfalls nicht zulässig:

Die Gebäude sollen mit 22,50 m um 4 m höher als das große Gebäude am Baierplatz (Fahrradladen) und noch einmal höher als das Gebäude von Webasto werden. Diese beiden Gebäude sind aber die Ausnahme. Typisch ist stattdessen die 2-4stöckige Bebauung gegenüber an der Gautinger Straße und auch in südlicher Richtung. Damit ist nach § 34 die Höhe von 22,50 m nicht erlaubt.

Würde die Erben ihre Pläne verwirklichen, dann würde es mitten in Stockdorf künftig so aussehen:

Gauting Stockdorf Stanz-Schmidt 2023-07-31 Siegerentwurf Modell korrigiert 2 Ausschnitt
maßstabsgetreu

Die Bebauung des Westufers widerspricht den heutigen gesetzlichen und gemeindlichen Vorschriften. Warum sollte daran etwas geändert und das Biotop zerstört werden? Warum sollte man auf diesem engen Gelände ausgerechnet auch noch solch überdimensionierte Bauten zulassen?

Die Erben von Stanz-Schmidt und auch CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger verschweigen die Bauverbote laut heutiger Rechtslage. Selbst die optische Täuschung mit schönen Bildern von Gebäuden, die in ihren Höhen deutlich niedriger als die tatsächlich vorgesehene Bauhöhe gezeigt werden, wird schweigend übergangen. Sieht so ein strahlender Sieger aus? Selbst in der Präsentation im Rathaus gibt es zu den Fehlern im Entwurf des Siegers keine erklärenden Hinweise an die Bürgerschaft. Warum wird nicht darauf aufmerksam gemacht?

Es geht um eine Politik zugunsten weniger Privateigentümer, die neues Baurecht haben wollen, damit aus ihrem ökologisch wertvollen, aber wirtschaftlich wertlosen Gelände ein Baugrund wird, der dann an die 15 Mio. Euro** wert sein wird.

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*Entsprechend § 30 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG sind natürliche oder naturnahe Bereiche fließender oder stehender Binnengewässer gesetzlich geschützte Biotope. Der gesetzliche Schutz umfasst auch deren Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen Beeinträchtigung der Biotope führen, sind verboten. (Bayerisches Landesamt für Umwelt: Wege zu wirksamen Uferstreifen, S. 19)

**Grundstück 8500 m² (Wettbewerbsauslobung 1.3.23). Amtlicher Bodenrichtwert in Stockdorf liegt bei 1750-1850 €/m2 (SZ 12.7.2022). Da das Gelände heute aufgrund des Bauverbots wirtschaftlich gesehen wertlos ist, geht es bei einer Bauerlaubnis um eine Wertsteigerung von 0 auf mindestens 14,8 Mio. €. Die ruhige und abgeschiedene Lage, der lauschige Blick auf die Würm und die nur 5-Gehminuten zur S-Bahn noch gar nicht berücksichtigt.

Für Fragen, Hinweise und Meinungen Ihre E-Mail an: info@spd-gauting.de

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