Bußgelder haben sich seit 2015 verzwölffacht, Ermittlungsverfahren versechsfacht – SPD-Fraktionschef Arnold: Nur systematische Kontrollen schützen Beschäftigte effektiv.
Seit 2015 – dem Jahr der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns – hat sich die Zahl der entsprechenden Ordnungswidrigkeitsverfahren im Freistaat von 135 (2015) auf 898 (2018) mehr als versechsfacht. Die Summe der Verwarnungs- und Bußgelder bzw. Einziehungs- und Verfallbeträge hat sich sogar von 121.000 Euro (2015) auf rund 1,5 Mio. Euro (2018) mehr als verzwölffacht. Dies ergab die Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion. Sowohl die Zahl der Verfahren wie auch die der festgesetzten Schadenssumme stiegen dabei in jedem Jahr kontinuierlich an. Dagegen blieb die Zahl der Arbeitgeberprüfungen weitgehend konstant: Sie belief sich auf 8.747 im Jahr 2015 und 9.160 im Jahr 2018. Nach Angaben des DGB Bayern entspricht dies gerade einmal 1,6 Prozent der bayerischen Betriebe.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Horst Arnold sieht die Zahlen als Beleg für die Notwendigkeit systematischer Kontrollen: „Die Einführung des Mindestlohns war ein sozialpolitischer Meilenstein. Umso wichtiger ist es dafür zu sorgen, dass er auch wirklich bei allen bayerischen Beschäftigten ankommt. Das geht jedoch nur, wenn die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert und seine Nichteinhaltung sanktioniert wird. Dies schützt nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch die überwältigende Mehrheit an Unternehmen, die sich anständig verhalten und die unter den „schwarzen Schafen“ zu leiden haben.“
In ihrer Antwort erklärt die Staatsregierung den Anstieg an Ermittlungsverfahren und Schadenssummen vor allem mit der Neuausrichtung der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die sich darauf konzentriere, „besonders die großen Verstöße aufzudecken“. Arnold hält diese Erklärung für zu kurz gegriffen: „Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit leistet hervorragende Arbeit, ist bei dieser Mammutaufgabe aber auf politische Unterstützung angewiesen. Mittelfristiges Ziel muss es sein, nicht nur die „großen Fische“ zu überprüfen, sondern wirklich systematisch zu kontrollieren. Unter Bundesfinanzminister Scholz wurden deshalb die Stellen auch in Bayern stetig ausgebaut.“ Dass die Staatsregierung aber ernsthaft behaupte, aus den Zahlen ließe sich „kein politischer Handlungsbedarf ableiten“, zeige, dass sie das Problem des Mindestlohnbetrugs noch immer nicht ernst genug nehme.