Ist die Würm-Aue mitten in Stockdorf ein Biotop?

27. März 2023

Der Streit um die Bebauung der Würm-Aue mitten in Stockdorf ist auch ein Ringen um die Sprache. Ist die Würm-Aue ein "Biotop" oder nicht? Von der CSU wurde das wiederholt in Frage gestellt. Die Süddeutsche Zeitung hat nun bestätigt, dass es ein Biotop ist.

In der Sitzung des Bauausschusses am 21. März wurde die Bebauung der Würm-Aue beschlossen. In der Debatte kam es zu folgendem Wortwechsel:

Franz Jaquet/CSU: Im Flugblatt der SPD sei von Biotop die Rede. (Hier) Stimme das?

Moderatorin Praxenthaler (Planungsverband äußerer Wirtschaftsraum München): Das sei die Überschrift. Amtlich kartiert sei nur ein Streifen entlang der Würm, im Wesentlichen am Westufer bis zum Schulersteg. Grüne Flächen (Gehölze, 8 Meter Streifen am Ufer) dürfen nicht bebaut werden. (Hier)

Praxenthaler hat es vermieden, eine klare Antwort zu geben. Sie sprach vom Uferstreifen, der sei kartiert, d.h. staatlich geschützt. Zu dem weit größeren Teil des Geländes am Westufer schwieg sie sich aus und sorgte so für ein Missverständnis:

Süddeutschen Zeitung v. 23. März: „Der SPD-Gemeinderat Eberhard Brucker hatte in einem Flugblatt, das in Stockdorf verteilt wurde, behauptet, ein Biotop an der Würm solle bebaut werden. Das entspricht nicht den Tatsachen. Tatsächlich gibt es einen acht Meter breiten Streifen beidseitig der Würm, der als Biotop kartiert ist.“

Aber die Rechtslage ist eindeutig. Der Begriff „Biotop“ ist nicht gleichzusetzen mit einem staatlich geschützten Gebiet:

  • „Ein Biotop ist der Lebensraum einer Lebensgemeinschaft wild lebender Tiere und Pflanzen.“ (Bundesnaturschutzgesetz § 7 Abs. 2 Nr. 4)

  • Als Biotope werden natürlich entstandene Landschaftsbestandteile wie Bäche, Auen, Moore, Wälder etc. bezeichnet. (Wikipedia: Biotop)

Diese Festlegungen treffen auf die seit vielen Generationen unberührte Natur am Westufer der Würm-Aue mitten in Stockdorf zweifelsfrei zu. Von einer Stimmungsmache der SPD gegen die Bebauung kann also keine Rede sein.

Praxenthaler hat sich nur schwammig zu der kritischen Frage geäußert, was erklärlich ist. Ihr Arbeitgeber, der Planungsverband, wurde dank CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger von den Investoren beauftragt, den Wettbewerb zu organisieren - mit einer Bebauung auch auf dem Westufer. Dr. Kössinger ist 1. stellvertretende Vorsitzende dieses Planungsverbandes und tritt schon lange für die Bebauung ein. Und die Investoren bezahlen den Verband. Die Interessenlage ist damit klar. Der Verband und seiner Mitarbeiterin sind keine neutralen Vermittler zwischen Investoren, Gemeinde und Bürgern. Der Verband hat mit seinen Mitarbeitern eine Bebauung des Biotops zu vertreten und tut es auch.

Die Süddeutsche Zeitung hat nun heute ihre Darstellung berichtigt:

In „Arbeiten und Wohnen im neuen Quartier an der Würm“ vom 23. März wurde der Eindruck vermittelt, der Gautinger SPD-Gemeinderat Eberhard Brucker habe in einem Flugblatt mit falschen Informationen Stimmung gegen das Bauprojekt gemacht. Laut Planungsverband ist nur ein Streifen an der Würm fix als geschützter Bereich kartiert. Der von Brucker verwendete Begriff „Biotop“ beschränkt sich aber nicht auf solche planungsrechtlichen Definitionen. Insofern kann man die zur Bebauung vorgesehene Fläche ebenfalls als Biotop bezeichnen.

Für Fragen, Hinweise und Meinungen Ihre E-Mail an: info@spd-gauting.de

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