Ein Bauherr stellte den Antrag, im Handwerkerhof beim Penny-Kreisel eine Gewerbehalle zu bauen. Auf das Grundstück wollte er Obstbäume pflanzen.
Die Halle darf er bauen, aber nicht die Obstbäume pflanzen. Es müssen Laubbäume sein.
Richard Eck/UBG fragte verwundert, warum denn das ? Ein Obstbaum sei doch ein Laubbaum. Er habe schließlich Laub. Und es werde doch sogar dazu aufgefordert, Streuobstwiesen anzulegen.
Vertreter des Bauamtes erklärte, laut Bebauungsplan werde unter Laubbäumen Linde, Buche u.a. verstanden. Sie würden älter und größer.
Eberhard Brucker/SPD erinnerte daran, dass es 2019 um das Bienensterben gegangen sei. Man sei sich damals allseits einig gewesen, dass für Bienen etwas getan werden müsse. Obstbäume, die im Frühjahr blühen - etwas Besseres könne es doch für sie eigentlich gar nicht geben.
CSU-Bürgermeistern Dr. Kössinger: Es stehe jetzt nun mal so im Bebauungsplan. Man müsste ihn zuerst ändern.
Der Bauherr wird nun keine Apfelbäume, sondern Laubbäume pflanzen.
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