Im Bauausschuss musste nach einer öffentlichen Auslegung dem Bebauungsplan zum Handwerkerhof beim Penny-Kreisel erneut zugestimmt werden.
Heinz Moser/GRÜNE sprach den erneuten Einspruch des Würmtal-Zweckverbandes wegen nicht gesicherter Wasserversorgung an. Er fragte, wer die Haftung übernehme, wenn der Bauausschuss zustimme, es aber später zu Versorgungsschwierigkeiten komme.
Der Hintergrund hierzu: Der Zweckverband verfügt nur über wenige Brunnen. Und der Brunnen in Königswiesen darf aus Gründen einer unzureichenden Absicherung gegen Verschmutzung der Wasserqualität nur noch bis zum 31.12.2022 genutzt werden. Seit Jahren sucht er nach Standorten für neue Brunnen - vergeblich. Der Zweckverband lehnt deswegen des Ausweis neuer Bau- und Gewerbegebiete ab. Hier
Eva Maria Klinger/CSU hielt Moser entgegen: "Es ist seine Aufgabe, die Wasserversorgung sicherzustellen." Er müsse seine Aufgaben machen. Die CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger bekräftigte dies. Sie hatte in einer der Diskussionen schon darauf hingewiesen, dass der Zweckverband laut seiner Satzung verpflichtet sei, die Trinkwasserversorgung sicherzustellen. (StaM 13.6.2020)
Die Wassergewinnung auf eine Frage von Aufgabenstellung und Satzung zu reduzieren, ist erstaunlich. Schließlich handelt es sich bei der Wassergewinnung um einen naturnahen Vorgang. Und seit wann richtet sich die Natur nach Verwaltungsvorschriften?
In der Stellungnahme des Gautinger Bauamtes klingt das schon sehr viel vorsichtiger: "Für die Notwendigkeit, weitere Gewinnungsgebiete zu erschließen, sind somit nicht, zumindest nicht ausschließlich, die Bebauungspläne Nr. 184 und Nr. 185 der Gemeinde Gauting ursächlich." --- Man räumt also ein, dass das neue Gewerbegebiet "Handwerkerhof" einer der Gründe ist, warum neue Gebiete zur Wassergewinnung gesucht werden müssen. Seit Jahren sucht man schon, hat aber bislang keine gefunden.
Mosers Frage wurde nicht beantwortet. Aber bei dem Streit zwischen Zweckverband und Landratsamt / Gemeinde geht es genau um die Frage, wer im Falle von Versorgungsschwierigkeiten die Verantwortung zu tragen hat. Der Zweckverband schreibt es überdeutlich: "Eventuelle Schadensersatzansprüche aus nicht zu verwirklichendem Baurecht müssen zurückgewiesen werden." (26.10.2020) Nachdem der Zweckverband nicht zustimmt, trägt er auch nicht die Verantwortung. Die Verantwortung und damit die Haftung liegen somit eindeutig bei der Gemeinde als Aussteller des Bebauungsplanes und dem Landratsamt als Genehmigungsbehörde.
Abstimmung über den Bebauungsplan trotz Einwand des Wasserversorgers:
dafür:
CSU: Ebner, Egginger, Jaquet, Klinger, Dr. Kössinger
FDP: Deschler
MiFü: Dr. Sklarek
Piraten/MfG: Berchtold
UBG: Eck
dagegen:
GRÜNE: Knape, Köhler, Moser
SPD: Brucker
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