Bei den ersten beiden Sitzungen des neuen Gemeinderates im Mai versuchten CSU-Bürgermeisterin und ihre CSU-Fraktion die Verdoppelung bzw. Vervierfachung des finanziellen Entscheidungsspielraumes für die Bürgermeisterin im Schnellverfahren durchzusetzen. Dabei versuchte man heimlich auch noch unterzubringen, dass künftig die Bürgermeisterin selbständig allein entscheiden kann, was mit Grundstücken zusammenhängt: Käufe, Verkäufe, Pacht- und Erbbaurechte. Dieser Überrumpelungsversuch misslang. Eine Sondersitzung wurde beschlossen. Bürgermeisterin will Rechte des Gemeinderates
In der Sondersitzung des Gemeinderates am 9. Juli vermochten auch wortreiche Erläuterungen - der Gemeinderat solle sich auf strategische Themen konzentrieren, so Maximilian Platzer/CSU - die anderen Gruppierungen nicht zu überzeugen.
Auch der Hinweis auf die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages, der eine solche Erhöhung vorsieht, konnte nicht verfangen. Denn die von den Juristen des Gemeindetages ausgearbeiteten Vorschläge sind nicht neutral, objektiv oder nur sachlich, sondern auch von den eigenen Interessen der Bürgermeister geprägt, die in diesem Gemeindetag das Sagen haben. Hier haben sie mit der Mustersatzung allen Bürgermeistern etwas Gutes tun wollen. Kein Wunder, dass sie als Vorbild herangezogen wurde.
Jede Organisationseinheit und damit auch jede Verwaltung tendiert dazu, ein Eigenleben zu entwickeln und ihre eigenen Interessen zu verfolgen. Ein Gemeinderat ist mit seinen vielen Fragen und auch Kontrollen ein Stück weit lästig. Und nachdem CSU/UBG bei der letzten Wahl im März ihre Mehrheit im Gemeinderat verloren hatten, wurde der Versuch gestartet, über eine Änderung der Geschäftsordnung der CSU-Bürgermeisterin einen größeren Handlungsspielraum zu verschaffen.