Keine Schwächung des Gemeinderates durch die neue Geschäftsordnung

16. Juli 2020

Bei den ersten beiden Sitzungen des neuen Gemeinderates im Mai versuchten CSU-Bürgermeisterin und ihre CSU-Fraktion die Verdoppelung bzw. Vervierfachung des finanziellen Entscheidungsspielraumes für die Bürgermeisterin im Schnellverfahren durchzusetzen. Dabei versuchte man heimlich auch noch unterzubringen, dass künftig die Bürgermeisterin selbständig allein entscheiden kann, was mit Grundstücken zusammenhängt: Käufe, Verkäufe, Pacht- und Erbbaurechte. Dieser Überrumpelungsversuch misslang. Eine Sondersitzung wurde beschlossen. Bürgermeisterin will Rechte des Gemeinderates

In der Sondersitzung des Gemeinderates am 9. Juli vermochten auch wortreiche Erläuterungen - der Gemeinderat solle sich auf strategische Themen konzentrieren, so Maximilian Platzer/CSU - die anderen Gruppierungen nicht zu überzeugen.

Auch der Hinweis auf die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages, der eine solche Erhöhung vorsieht, konnte nicht verfangen. Denn die von den Juristen des Gemeindetages ausgearbeiteten Vorschläge sind nicht neutral, objektiv oder nur sachlich, sondern auch von den eigenen Interessen der Bürgermeister geprägt, die in diesem Gemeindetag das Sagen haben. Hier haben sie mit der Mustersatzung allen Bürgermeistern etwas Gutes tun wollen. Kein Wunder, dass sie als Vorbild herangezogen wurde.

  • Eine Mehrheit von FDP, GRÜNE, MfG, MiFü und SPD beschloss, dass es bei dem bisherigen finanziellen Entscheidungsspielraum für die Bürgermeisterin bleibt. Geschäftsordnung Stand 23.1.2018, S. 19 Die Rechte zu den Grundstücksangelegenheiten waren von der Verwaltung schon stillschweigend wieder dem Gemeinderat zugeordnet worden.

Jede Organisationseinheit und damit auch jede Verwaltung tendiert dazu, ein Eigenleben zu entwickeln und ihre eigenen Interessen zu verfolgen. Ein Gemeinderat ist mit seinen vielen Fragen und auch Kontrollen ein Stück weit lästig. Und nachdem CSU/UBG bei der letzten Wahl im März ihre Mehrheit im Gemeinderat verloren hatten, wurde der Versuch gestartet, über eine Änderung der Geschäftsordnung der CSU-Bürgermeisterin einen größeren Handlungsspielraum zu verschaffen.

  • Nachdem alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte einen Eid auf die "Wahrung der Rechte der Selbsterverwaltung" geleistet haben, wäre eine Zustimmung gar nicht mit diesem Eid vereinbar gewesen. Denn nicht die Rathausverwaltung, sondern der Gemeinderat ist die Selbstverwaltung der Gemeinde. Die Verwaltung führt nur aus, was der Gemeinderat beschlossen hat. Den Gemeinderat zu schwächen, kam nicht in Frage, denn der Gemeinderat ist der Souverän, er entscheidet. Ohne ihn passiert in Gauting nichts.

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