Die Staatsregierung überarbeitet den Landesentwicklungsplan. Er regelt, in welchem Rahmen die Städte und Gemeinden ihren eigenen Ort weiter ausbauen dürfen. Es geht dabei auch darum, inwieweit eine Kommune Rücksicht auf ihre Nachbarkommunen und die Natur nehmen muss.
Die Regionalplanung ist in Bayern sehr schwach ausgeprägt. Der Planungsspielraum der Städte und Gemeinden ist dementsprechend sehr groß.
Die Folge ist eine naturwüchsige Landesentwicklung mit den immer weiter wuchernden und schon völlig überlasteten Münchner und Nürnberger Ballungsräumen und ihren unlösbaren Wohn- und Verkehrsproblemen. Der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur mit ihren Kitas, Schulen und Straßen kommt dort schon nicht mehr hinterher. Der Starke setzt sich durch, wird dabei aber auch nicht glücklich.
Die Gemeinde kann zu dieser Entwurf ihre Einwände und Vorschläge einbringen. Im Bauausschuss wurde darüber diskutiert und abgestimmt:
Staatsregierung: Integrierte Siedlungsentwicklung: Auf eine verstärkte räumliche Zusammenführung von Wohnstätten, Arbeitsplätzen, Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen soll hingewirkt werden. Die Ausweisung neuer gewerblicher Siedlungsflächen soll in Abstimmung mit dem Bedarf an Wohnsiedlungsflächen erfolgen.
Stellungnahme der Gemeinde Gauting: Das benachteiligt Gauting, das sich in der Vergangenheit auf die Entwicklung von Wohnbauflächen konzentriert hat und für sich starken Nachholbedarf an neuen gewerblichen Siedlungsflächen sieht. Es muss eine Regelung getroffen werden, sich künftig auch stärker gewerblich entwickeln können.
Staatsregierung: Abgestimmte Siedlungs- und Freiflächenentwicklung: Auf die Freihaltung von Freiflächen und Landschaftsräume zum Erhalt der Biodiversität, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Erhöhung der Lebensqualität, insbesondere in den stärker verdichteten Bereichen von Städten und Gemeinden, soll hingewirkt werden.
Die Sicherung siedlungsnaher Freiräume als Trenngrün, um ein ungewolltes Zusammenwachsen verschiedener Siedlungen, ein übermäßiges Ausufern von Siedlungen in erhaltenswerte Freiräume sowie die Entstehung bandartiger Siedlungsstrukturen zu verhindern.
Stellungnahme der Gemeinde Gauting: Dies führt zu gravierenden Nachteilen, da die Gemeinde für die betreffenden Bereiche in der Ausübung ihrer Planungshoheit eingeschränkt ist. Es muss daher aufgenommen werden, dass die Kommunen ein Mitentscheidungsrecht hinsichtlich der Freihaltung geeigneter Freiflächen und Landschaftsräume erhalten.
Staatsregierung: Vermeidung von Zersiedelung – Anbindegebot: Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an Siedlungseinheiten auszuweisen.
Stellungnahme der Gemeinde Gauting: Kommunen, die über keine neuen geeigneten Siedlungsflächen im Sinne des Anbindegebots verfügen, werden dadurch benachteiligt. Es muss eine Ausnahme-Regelung getroffen werden, nach der es Kommunen ermöglicht wird, neue Siedlungsflächen auszuweisen, wenn aufgrund der örtlichen Siedlungsstruktur angebundene Standorte im Gemeindegebiet nicht vorhanden sind.
Staatsregierung: Radverkehr Der Alltagsradverkehr im überörtlichen Netz soll möglichst auf baulich getrennten Radwegen geführt werden.
Stellungnahme der Gemeinde Gauting: Das führt zu erheblichen Mehrkosten für die Kommunen. Die Kommunen sollten selbst über die angemessene Ausführung von Radwegen im überörtlichen Netz entscheiden.
Staatsregierung: Photovoltaik In den Regionalplänen können Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen festgelegt werden. Im notwendigen Maße soll auf die Nutzung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten hingewirkt werden.
Stellungnahme der Gemeinde Gauting: Dieser Grundsatz ist nicht zielführend. Es muss stattdessen ermöglicht werden, dass die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen allgemein im orts- und landschaftsbildverträglichen Umfang zulässig ist.
Anwesend
CSU: Egginger, Elsnitz, Jaquet, Klinger, Dr. Kössinger
FDP: Deschler
GRÜNE: Derksen, Knape, Moser
MfG-Piraten: Berchtold
MiFü: Ruhbaum
SPD: Brucker
UBG: Eck
Ausführlich: Landesentwicklungsplan, Weiterentwicklung und Stellungnahme der Gemeinde
In den Abstimmergebnissen kommt das nur allzu bekannte Eigeninteresse einer Kommune zum Ausdruck: Freie Hand bei der Ortsplanung haben zu wollen. Sich über die Auswirkungen der eigenen Pläne auf die Nachbargemeinden hinwegsetzen zu dürfen. Die Erlaubnis zu haben, in freier Flur ohne Anbindung an eine bestehende Siedlung Baugebiete auszuweisen und den Landschaftsschutz nachrangig zu behandeln. Früher hat man das Kirchturmpolitik genannt. Was früher noch ging, ist heute in einer stark vernetzten Umwelt nicht mehr möglich, dazu sind die gegenseitigen Abhängigkeiten und Auswirkungen zu groß geworden.
Wohin diese Einstellung führen kann, ist nicht vergessen. CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger und die Mehrheit im Gemeinderat wollte im Wald vom Unterbrunner Holz ein Gewerbegebiet für 5.000 Beschäftigte bauen (StaM 21.9.2018). Die Reaktion des Nachbarn war eindeutig:
Für Fragen, Hinweise und Meinungen Ihre E-Mail an: info@spd-gauting.de