Pressefreiheit auch im Gemeinderat!

07. Oktober 2022

Die Pressefreiheit gehört zum Fundament unserer Demokratie. Eine Pressefreiheit, die nicht eingeschränkt werden darf, nur weil es sich um einen Gemeinderat handelt.

  • Was in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates besprochen wird, ist öffentlich. Damit ist auch öffentlich, was der einzelne Gemeinderat sagt und wie er abstimmt. Darüber kann und darf berichtet werden.

Die Süddeutsche Zeitung, der Starnberger Merkur und andere Publikationen machen von diesem Recht Gebrauch. Sie berichten nicht nur allgemein über das, was beraten wurde. Sie berichten mit wörtlichen Zitaten und auch über das Abstimmverhalten einzelner Gemeinderäte. Sie berichten in gedruckter Form, aber auch mit ihren digitalen Angeboten im Internet. Das ist zulässig, das ist rechtens und das ist notwendig, damit sich die Bürgerinnen und Bürger ein Bild machen können, wer über ihr Leben hier in Gauting in welcher Weise bestimmt.

Dieses Recht steht selbstverständlich nicht nur den Zeitungen zu, sondern auch den Parteien und Gruppierungen im Gemeinderat selbst. Sie können auf ihren Internetseiten wiedergeben, was sie für Eindrücke über Diskussionen und Abstimmungen gewonnen haben. Auch sie dürfen dabei selbstverständlich wörtliche Zitate wiedergeben und auch das Abstimmverhalten der Gemeinderäte namentlich nennen.

Der Datenschutzbeauftragte Bayerns hat unmissverständlich auf dieses Recht hingewiesen:

Veröffentlichung persönlicher Notizen oder Berichte von Zuhörern oder Gemeinderatsmitgliedern

Nach Art. 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung sind Gemeinderatssitzungen öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. Zu öffentlichen Gemeinderatssitzungen hat grundsätzlich jedermann Zutritt. Den Zuhörern kann dabei nicht verwehrt werden, sich Notizen zu machen und diese in der öffentlichen Sitzung gefertigten persönlichen Notizen und einen daraus aus dem Gedächtnis geschriebenen Bericht im Internet zu veröffentlichen. Dies gilt auch für ein Gemeinderatsmitglied, das in öffentlicher Sitzung Notizen anfertigt, soweit sich diese auf Vorgänge beschränken, die in der öffentlichen Sitzung auch zur Sprache gekommen sind. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

  • Die SPD macht von diesem Recht Gebrauch, so dass auf dieser Internetseite das Geschehen im Gemeinderat und seinen Ausschüssen ausführlich nachvollzogen werden kann. Bericht und Meinung sind allein schon optisch getrennt. Diese Berichte helfen den Lesern, sich eine eigene Meinung zu bilden. Daran wird sich nichts ändern, auch wenn der SPD das Recht dazu abgesprochen werden sollte.

Zum Fundament unserer Demokratie gehört, dass die Allgemeinheit nachvollziehen kann, wie diejenigen handeln, die sie regieren. Dazu gehört auch, wer welche Meinung vertritt und dies in Abstimmungen zum Ausdruck bringt. Wer im Gemeinderat sitzt, sitzt dort nicht als Privatperson, sondern als gewählter Mandatsträger im Dienste der Bürgerschaft. Er ist ihr deswegen auch Rechenschaft schuldig.

Wer verbieten lassen will, dass seine Beiträge und sein Abstimmverhalten namentlich genannt werden, um sich in der Anonymität verstecken zu können, der rüttelt an den Fundamenten unserer Demokratie. Wer das will, der will die Pressefreiheit in unserem Land einschränken, um sich seiner persönlichen Verantwortung zu entziehen.

Für Außenstehende muss das Verhalten eines jeden Gemeinderates nachvollziehbar sein. Die Demokratie lebt davon, dass die Regierenden kontrolliert werden. Das gilt auch für Gemeinderäte. Auch sie dürfen sich nicht aus ihrer Verantwortung davonstehlen.

Für Fragen, Hinweise und Meinungen Ihre E-Mail an: info@spd-gauting.de

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