Satzungsänderungen am 1. Tag des neuen Gemeinderats. Keine Zeit zum Überlegen für die neuen Gemeinderatsmitlieder

13. Mai 2020

Der Gemeinderat tagte gestern das erste Mal. Die Bürgermeisterin hatte die Geschäftsordnung des Gemeinderates auf die Tagesordnung gesetzt. Diese regelt die Arbeit des Gemeinderates. Die Geschäftsordnung des alten Gemeinderates sollte weitergelten, aber mit Änderungen:

  • So ging es u.a. um die Einführung eines Ferien- und eines Krisenausschusses. Darüber hinaus will die Bürgermeisterin künftig doppelt soviel Geld ohne Rücksprache mit dem Gemeinderat ausgeben dürfen.

  • Die SPD-Fraktion stellte den Antrag, alle Änderungswünsche zunächst zu sammeln, zu bewerten und dann zu gegebener Zeit beschließen. Dieser Antrag wurde mit 11:20 Stimmen abgelehnt.

Begründung unseres Antrages:

1) Der neu gewählte Gemeinderat tritt heute das erste Mal zusammen. 40 % der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte nehmen heute das erst Mal an einer Gemeinderatssitzung teil. Sie sind mit der Arbeitsweise des Gemeinderates nicht vertraut, seine Arbeitsregeln sind ihnen weitgehend unbekannt.

In Anbetracht dieser unzureichenden Kenntnisse und fehlenden Erfahrung kommen Änderungen an der Geschäftsordnung zu früh. In wenigen Tagen soll erst die Einweisung der neuen Gemeinderäte in die Arbeit des Gemeinderates erfolgen. Bereits vor dieser Einweisung die Arbeitsregeln neu festlegen zu wollen, ist dem Thema nicht angemessen.

  • Deswegen werden in anderen Gemeinden Änderungswünsche an der Geschäftsordnung zunächst zurückgestellt und gesammelt, um sie später einzuarbeiten, so z.B. in Wörthsee. Der dortige Gemeinderat hat sich darauf verständigt:

  • „Die Geschäftsordnung bleibt vorerst, wie sie ist, bis die Verwaltung Änderungswünsche einarbeiten kann.“ „Die Neuen wollen sich zunächst informieren, was auf sie zukomme.“ Und „ich möchte heute keine Kampfabstimmung“, sagte Frau Muggenthal, die Bürgermeisterin. (SZ 8.5.2020)

2) Der alte Gemeinderat war mit seiner Geschäftsordnung arbeits- und beschlussfähig, so dass es der neue mit ihr bis auf weiteres ebenfalls ist.

3) Zu den bislang bekanntgewordenen Änderungswünschen besteht kein dringender Handlungsbedarf. Sollte unvorhergesehen eine Änderung erforderlich werden, so kann diese immer noch kurzfristig vom Gemeinderat beschlossen werden.

In der Diskussion erläuterte Stefan Ebner / CSU, warum man besser einen Ferienausschuss einsetzen sollte, anstatt die Aufgaben im August dem Bauausschuss zu überlassen. Er begründete aber nicht, warum man sich nicht etwas Zeit lassen kann, bis alle Änderungswünsche auf dem Tisch sind und die Neulinge im Gemeinderat diese auch in ihren Konsequenzen übersehen und dann begründet mit abstimmen können.

Im Gautinger Gemeinderat wird eine andere Kultur als in Wörthsee gepflegt.

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