Tatsachen zu AOA

27. März 2017

Die Firma AOA hat 2015 den Standort an der Ammerseestraße verlassen. Um den Umzug nach Oberpfaffenhofen zu finanzieren, strebte sie eine Nutzungsänderung für die alte Fläche in Wohngebiet an. Es wurde auch angedeutet, dass sie im Falle, dass das Gebiet als Gewerbefläche erhalten bleibt, die Fläche brach liegen lassen würden. Dies wurde noch vom alten GR abgelehnt. Der alte Bebauungsplan (BP) von 2002 wurde überarbeitet. Der Ostteil der Fläche zwischen Günther-Carraciola-Straße und Pötschener Straße wurde gesondert bearbeitet und ausgelegt.

Die Gemeinde hat, nachdem AOA einer Mischnutzung zugestimmt hat, einen Ideenwettbewerb ausgelobt und die CIMA beauftragt, die Wirtschaftlichkeit eines Supermarktes von 1200 qm (das wäre dann der 7. im Kernort) zu ermitteln. Zukunftstrends wie das Supermarktsterben durch aufkeimenden Online-Handel wurden nicht berücksichtigt, auch über die Verkehrsentwicklung wurde keine Aussage getroffen. Ein weiterer Supermarkt entsteht auf dem alten Grundschulgelände, die Entfernung zum AOA-Grundstück beträgt 1 km. Zusammen mit diesem ist davon auszugehen, dass im Hauptort Gauting ca. 10 % - 15 % des Umsatzes der bereits vorhandenen Supermärkt an die neuen Standorte abfließen.

Nach Einsicht in den alten Bebauungsplan, das Lärmschutzgutachten des Ing.Büros Greiner (Aug.2012) und der Stellungnahme hierzu vom LRA, Emmissionsschutzstelle, Frau Nagel (Mai 2013), ergibt sich folgender Sachverhalt:

Ausschlaggebend für das Aussetzen der Überarbeitung des BP 100 war wohl die Stellungnahme von Frau Nagel, LRA, die darin ausführte, dass das Gutachten Greiner in diesem Zusammenhang nicht zielführend wäre und die darin vorgeschlagenen Lärmkontingente abgelehnt würden. Die im alten BP 100 aufgeführten Kontingente betragen 58 dB tagsüber und 43 dB nachts. Das Ing.Büro hat 55 dB tagsüber und 40 dB nachts angesetzt. Die Schallemissionen durch den Verkehrslärm der nördlich gelegenen Ammerseestraße wurden auf der Basis 8.250 Fahrzeuge wie folgt ermittelt: 60,7 dB tagsüber und 52,8 dB nachts. Im alten Bebauungsplan war eine 9 m hohe Schallschutzmauer in Form einer Parkgarage gefordert.

Der Status als dauerhafte Gewerbefläche ist im alten BP gegeben. Die östliche Fläche des Plangebietes befindet sich im Eigentum des Kath. Siedlungswerkes und sollte flächengleich im westlichen Teil mit einer Gemeindefläche getauscht werden. Größenordnung 5300 qm. Bei einer Zugrundelegung für Bauland von 1200 €/qm könnten hier bei Vermarktung durch die Gemeinde von ca. 6,3 Mio € erzielt werden. Der Zeitraum von der Auslegung des Bebauungsplans bis zu einem möglichen Verkauf liegt bei ca. 2–3 Jahren. Für diesen östlichen Teil wurde der Bebauungsplan bereits ausgelegt. Allerdings ist noch eine Abstimmung mit dem Würmtalzweckverband wegen der Erschließung notwendig.

Das Projekt wurde am Anfang der jetzigen Ratsperiode zunächst nicht weiterverfolgt, es hätten die Verhandlungen mit dem Kath. Siedlungswerk vertieft und zu einem Abschluss gebracht werden müssen. Hauptknackpunkt war wohl die Stellungnahme des LRA zum Lärmschutz sowie die Haltung AOA. Bei einer Weiterverfolgung „Erhalt als Gewerbefläche“ hat Frau Nagel darin darauf hingewiesen, dass eine schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung notwendig wäre. Dies wurde nicht gemacht.

Mittlerweile hat sich AOA geäußert, dass sie wohl einer Mischnutzung Wohnen/Gewerbe zustimmen würden.

Die Gemeinde treibt dies nun voran, indem dort ein Supermarkt mit 1200 qm errichtet werden soll zuzüglich Bäcker und Metzger und Wohnungen. Dies würde die Lärmproblematik an der Ammerseestraße durch zusätzlichen Verkehr aus unserer Sicht verschärfen, außerdem wären auch dann Lärmschutzmaßnahmen (Mauer) erforderlich. Für den Edeka-Markt in Stockdorf mit 1625 qm Nettoverkaufsfläche wurden 1200 zusätzliche Fahrzeuge/Tag hergeleitet, mit Apotheke und Getränkemarkt 1865 Kundenfahrten täglich (0,1 je qm Verkaufsfläche und Stunde). Daher ist von erheblichen Verkehrszunahme im vierstelligen Bereich auf der Ammerseestraße auszugehen.

Frau Nagel hat in einem Telefongespräch am 24.03. folgendes gesagt: Wenn die gewerbliche Nutzung nach Bebauungsplan Bestand hat (wurde geprüft, ist so), dann sollte die Gemeinde schauen, welches Gewerbe nach der Baunutzungs-VO möglich ist (leise, gebäudlicher Schallschutz). Reine und allgemeine Wohnbebauung nach § 50 Wohnschutzgesetz (?) in Gemengelage mit Gewerbe: Gewerbe darf nur 5 dB lauter sein wie die Wohnbebauung (tagsüber 60 dB, allgemein 55 dB). Möglichkeiten prüfen, verträgliches Gewerbe anzusiedeln.

AoA wäre nach ihrer Einschätzung Gewerbe nach § 22 BImschG, also nicht genehmigungsbedürftig. Darin ist geregelt:

§ 22 Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen

(1) Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass 1. schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, 2. nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden und 3. die beim Betrieb der Anlagen entstehenden Abfälle ordnungsgemäß beseitigt werden können.

Auskunft Kreisbauamt / Herr Krüger, 21.03.2017:

Wenn auf der Fläche ein anderes Gewerbe als das bisherige entsteht, dann muss neu verhandelt werden, wenn nicht adäquat das gleiche Gewerbe dorthin kommt. Nach seiner Kenntnis war eine Gemeinschaftsgarage im Anschluss an die Wohnbebauung quer zu AOA vorgesehen (das sind wohl die 9 m). In Anschluss an diese Garage wäre noch eine Teilfläche von einer Länge ca. 10 m mit einer Mauer zu versehen, Höhe ca. 3 m.

Offene Fragen:

  • Warum hat die Gemeinde nicht die Überarbeitung des BP 100 zügig vorangetrieben.
  • Warum wurde kein schalltechnisches Gutachten gemacht?
  • Kann man der Gemeinde vorwerfen, dass der Gemeinde beträchtliche Einnahmen entgangen sind mit Hinweis auf die prekäre Haushaltssituation?
  • Wie muss ein Bürgerbegehren formuliert sein, um Erfolg zu haben?

Petra Neugebauer
SPD-Gemeinderätin

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