Es ging im Gemeinderat um die Römerstraße und warum nicht Tempo 30 zulässig sei. Das Landratsamt hatte die Umwandlung abgelehnt.
Heinz Moser/Grüne schlug vor, dies im Gautinger Verkehrskonzept zu vermerken.
CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger wies darauf hin, dass dies ohne rechtliche Bedeutung sei. Das Verkehrskonzept sei nur ein Konzept, das rechtlich nicht bindend sei, während die Entscheidungen des Landratsamtes sehr wohl rechtliche Bindung hätten, denn dieses sei die übergeordnete Behörde im Rahmen der öffentlichen Verwaltung. - "Ober sticht Unter". Deswegen werde man versuchen, mit baulichen Maßnahmen für eine Verkehrsberuhigung zu sorgen.
Tobias McFadden/MfG-Piraten wollte daraufhin wissen, wie denn das Landratsamt zu dieser Entscheidung gekommen sei. Die Römerstraße werde als Sammlungs- und Durchgangsstraße angesehen, da sie nach Gilching führe. Tempo 30 werde deswegen nicht zugelassen. Für die Pentenrieder Straße, die ebenfalls Durchgangsstraße sei und viel mehr Verkehr aufweise, sei aber Tempo 30 zugelassen.
Dr. Kössinger: Die Deutungshoheit liege beim Landratsamt.
Man sieht einmal mehr, dass die Rechtsgrundlage nicht eindeutig ist, sondern Entscheidungsspielräume zulässt. Umso wichtiger ist es, dass diese für die Staatsstraße durchs Würmtal genutzt werden. Die Anwohner warten seit anderthalb Jahren auf eine günstige Entscheidung des Landratsamtes, um von der hohen Lärmbelastung endlich erlöst zu werden.
Hinweis eines Lesers:
Die Haltung des Landratsamtes zu Tempo 30 ist nicht nachvollziehbar. Die Hahnfelder Straße in Starnberg hat als Durchgangsstraße ein deutlich höheres Verkehrsaufkommen als die Römerstraße, aber vom Krankenhaus bis zum Ortsende Tempo 30. In Gilching ist an ihrem Teil der Römerstrasse bereits Tempo 30 ab dem neuen Gewerbegebiet angeordnet. Die Römerstrasse in Gauting ist für Kfz über 7,5 to gesperrt, denen ist also sogar ein Umweg zumutbar. Den anderen sollte Tempo 30 zumutbar sein.
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