Dem Bauausschuss des Gemeinderates wurde ein Umweltbericht zum Neubau der Polizeistation beim Penny-Kreisel vorgelegt. Er basiert u.a. auf einer Verkehrszählung auf der Ammerseestraße von 2015. Die Zählung wurde mit der Prognose verbunden, dass es bis 2030 zu einer Verkehrszunahme auf 6.000 bis 7.000 Kfz kommen werde. Auf die aktuelle Untersuchung von OBERMEYER von 2019 wird in Klammer - ohne ihr Ergebnis zu nennen - hingewiesen. Es wird damit verschwiegen, dass die Verkehrsprognose für 2030 bereits 2019 Realität war.
Warum bezieht sich das Gutachten nicht auf die aktuelle Untersuchung? Sehr merkwürdig!
Es ist allgemein üblich, dass Gutachten zuerst als Entwurf dem Auftraggeber vorgelegt werden, um mögliche Missverständnisse und Fehler auszuräumen. Erst dann wird es endgültig abgegeben.
Es ist irreführend, eine veraltete Verkehrszählung dem Gutachten zugrunde zu legen, um dann in Klammer auf eine andere, aktuelle hinzuweisen. Warum wird nicht gleich die aktuelle Zählung genommen, denn bei "Obermeyer 2019" kann man nachlesen, dass auf der Ammerseestraße künftig von einer mehr als doppelt so hohen Verkehrsbelastung auszugehen ist. Der Gutachter vermeidet es so, auf die erheblich stärkere Lärmbelästigung für die Anwohner der Ammerseestraße einzugehen. Entscheidend ist seine Feststellung, dass schon bei 6.000 bis 7.000 Kfz/Tag "von dieser Straße mittlere bis hohe Belastungen durch Schallimmissionen hervorgerufen werden". Wie wird die Belastung für die Anwohner erst sein, wenn Gewerbegebiete und Wohnviertel an der Ammerseestraße gebaut wurden und 14.600 Fahrzeuge unterwegs sein werden?
Man gewinnt den Eindruck, dass diese seltsame Darstellung ein Kompromiss zwischen Gutachter und Verwaltung darstellt. Deshalb: Welche Formulierung hat der Gutachter im Entwurf vorgelegt und welche Formulierung wollte die Verwaltung?
Die Rathausverwaltung hat dieses merkwürdige Gutachten mit seinem Verschweigen der sich tatsächlich anbahnenden Entwicklung auf der Ammerseesstraße dem Bauausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Ihre Aufgabe wäre es gewesen, für eine klare und verständliche Darstellung zu sorgen. Sie hat das nicht getan.
Aus dem Gutachten zum "Schutzgut Mensch", Immissionen:
"Das Planungsgebiet liegt an der Ecke Ammerseestraße sowie Pentenrieder Straße. Die Nutzung der Ammerseestraße ist mit einer durchschnittlichen, täglichen Verkehrsstärke von 4.134 Fahrzeugen, davon 324 Schwerverkehr als mäßig zu bezeichnen (Quelle: Zählstellen 2015 - BAYSIS Verkehrsmengen; dtV auf Staatsstraßen im Landkreis Starnberg 2015 im Mittel: 6.021 Fahrzeuge). Bei Berücksichtigung einer 15 %-igen allgemeinen Mehrung bis 2030 und auch Berücksichtigung der Entwicklungen an der Ammerseestraße wird eine Verkehrszunahme auf ca. 6.000 bis 7.000 KfZ/24 h angenommen (vgl. OBERMEYER 2019). Allerdings ist davon auszugehen, dass von dieser Straße mittlere bis hohe Belastungen durch verkehrliche Schallimmissionen hervorgerufen werden." (Bebauungsplan Nr. 185, Begründung mit Umweltbericht v. 2.4.2020, S. 17)