Wie verhindert man Schottergärten?

26. Oktober 2022

Die Fraktion MiFü hatte den Antrag gestellt, das Anlegen von Schottergärten künftig zu untersagen. Auch die Gärten hätten ihren ökologischen Beitrag zu Artenvielfalt und Versickerung des Regenwassers zu leisten.

Der Bauausschuss beschloss, künftig bei den Stellungnahmen zu den Bauanträgen darauf hinzuweisen, dass Schottergärten nach der Bayerischen Bauordnung nicht vorgesehen seien.

Das Bauamt erläuterte, dass ein striktes Verbot einen erheblichen Aufwand nach sich ziehen würde. Zunächst müsste der Ist-Zustand erfasst werden, um hinterher feststellen zu können, ob es zu einer Neuanlage eines Schottergartens gekommen sei. Bestehende Schottergärten hätten Bestandsschutz. Anschließend müssten immer wieder Kontrollen durchgeführt werden. Beides sei mit dem vorhandenen Personal nicht zu schaffen.

In Gauting gibt es 5.300 Wohngebäude.

Es herrschte Einigkeit, dass ein solcher Aufwand nicht vertretbar ist, so dass man sich mit einem Hinweis zu den Bauanträgen begnügen wird.

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