An der südlichen Junkerstraße soll ein Bebauungsplan verhindern, dass sich eine 2. Baureihe entwickelt. Ein Investor wollte 2 Häuser abreißen und stattdessen 8 neue bauen. Hier
Es kamen erhebliche Zweifel auf, ob die vom Bauausschuss beschlossenen Ziele ausreichen, um eine solche Verdichtungswelle an der Junkerstraße zu verhindern. Sie würde auch auf die Nachbarstraßen übergreifen.
Es geht um das einmalige architektonische Bild der Kolonie. Dieses will der Bauausschuss erhalten. Nicht, dass sich die angrenzenden Grundstücksbesitzer darauf berufen und ebenfalls zweireihig ihre Grundstücke bebauen dürfen. Es wäre eine unheilvolle Entwicklung für die Kolonie. Abgesehen davon könnte die enge Straße den zusätzlichen Verkehr kaum aufnehmen.
Der Bauausschuss setzte deswegen folgende Ziele:
Es zeigt sich nun, dass diese Ziele allein nicht ausreichen, um eine 2. Baureihe zu verhindern:
Damit könnte bei einer Grundstücksteilung in den vorgesehenen Baufeldern jeweils 2 Häuser gebaut werden. Ein Beispiel:
Bebaubar innerhalb eines Baufeldes von 537 m²:
1.165 m² x 25 % = 291 m² Geschossfläche (GF)
291 m² GF / 2 = 145 m² GF pro Haus
145 m² GF x 2,5 Geschosse x 75 % = 272 m² Wohnfläche pro Haus
Damit wäre die jeweils bebaubare Grundfläche groß genug, um auf ihr ein (Doppel-) Haus in 2. Reihe mit bis zu 270 m² Wohnfläche zu errichten.
Als im Januar der Bauausschuss auf Vorschlag der Verwaltung diese Ziele beschloss, wurde ihm die Auswirkung einer Grundstücksteilung nicht mitgeteilt. Eine Untersuchung der SPD zeigt es jetzt.
Eberhard Brucker/SPD wollte deswegen das Thema auf die Tagesordnung der gestrigen Bauausschuss-Sitzung bringen. Es wäre in der Debatte zu klären, ob und wie die Prämissen anzupassen seien, um eine zweite Baureihe auch auf den Grundstücken mit mehr als 1000 m² zu verhindern.
CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger verwies darauf, dass der Antrag nicht fristgerecht eingereicht worden sei.
Brucker: Sollte der Bauausschuss seine Prämissen noch einmal anpassen wollen, dann wäre es am zweckmäßigsten, dies gleich heute zu machen. Der Planungsverband habe den Auftrag bekommen, den Bebauungsplan auszuarbeiten. Er sollte es umgehend wissen, damit er nicht von falschen Voraussetzungen ausgeht. Nicht, dass er seine Arbeit zweimal machen müsse.
Dr. Kössinger sah die Notwendigkeit nicht. Die Arbeit an einem Bebauungsplan würde immer einige Zeit in Anspruch nehmen und dabei wären Änderungen üblich. Ein Vertreter des Planungsverbandes würde in der nächsten Sitzung in 4 Wochen einen Entwurf vorstellen.
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