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10. Februar 2023

Nach dem Architektenwettbewerb zu Stanz-Schmidt in Stockdorf - Wie weiter?

Die Gemeinde hat sich an dem Architektenwettbewerb von Stanz-Schmidt beteiligt. Und anschließend haben die Gemeindevertreter einstimmig für den Siegerentwurf gestimmt. Was soll nun gebaut werden? Wie kommt man zu einer Entscheidung? Wer hat welches Interesse?

Die Erben:

Sie könnten schon heute auf dem Ostufer an der Gautinger Straße bauen. Nachdem dort kein Bebauungsplan existiert, gilt § 34 Baugesetzbuch. D.h. die Bebauung in der Umgebung entscheidet mit ihrer Höhe und Dichte, was die Erben bauen dürfen.

  • Am Ostufer dürfen sie sofort entsprechend der Häuser der Umgebung maximal 4-geschossig bauen, wie Baierplatz 1 und Gautinger Str. 12. Dagegen können sie sich nicht auf das Haus Bahnstr. 9a mit seinen 5 Geschossen berufen, da es nur ein Einzelfall ist.

Warum reichen die Erben keinen Bauantrag für den Ostteil ein? Das Baurecht, das sie heute haben, reicht ihnen nicht. Sie wollen mehr und was sie wollen, ist mit dem Siegerentwurf des Architektenwettbewerbes zu sehen:

Gauting Stockdorf Stanz-Schmidt 2023-07-31 Siegerentwurf 1 55
Siegerentwurf - © MLA+, GRIEGER HARZER DVORAK, Gemeinde Gauting
  • Am Ostufer wollen sie bis zu 5-geschossig und in maximaler Dichte bauen, beides Stand heute nicht erlaubt.

  • Im Biotop am Westufer wollen sie 2 Wohnhäuser mit 4 Geschossen bauen. Stand heute ist das verboten, da das Gelände als Wald eingestuft ist. Diese hohen Bauten wären auch nach § 34 verboten, da die Umgebung an der Wettersteinstraße nur 2-geschossige Häuser aufweist. Zusätzlich sollen diese 2 Häuser am oberen Rand des Uferbereiches stehen und würden damit auch noch die vorgeschriebenen Abstände zu den Nachbarhäusern nicht einhalten. Diese 2 Bauten sind damit heute gleich in 3-facher Hinsicht verboten.

Würde Stanz-Schmidt seine Pläne verwirklichen, dann würde es künftig mitten in Stockdorf so aussehen:

Gauting Stockdorf Stanz-Schmidt 2023-07-31 Siegerentwurf 2

Warum wollen die Erbe eine an Massivität nicht mehr zu überbietende Bebauung am Ostufer und noch zusätzlich das Biotop am Westufer zum Bauplatz machen? - Es geht wie bei allen Immobilien-Investoren schlicht ums Geld. Je mehr Bauvolumen, umso höher der Gewinn.

Hinzu kommt:

Der Teil des Biotops am Westufer, der bebaut werden soll, umfasst 8500 m2 (Wettbewerbsauslobung 1.3.23). Der amtliche Bodenrichtwert in Stockdorf liegt bei 1750-1850 €/m2 (SZ 12.7.2022) Da das Gelände heute aufgrund des Bauverbots wirtschaftlich gesehen wertlos ist, geht es bei einer Bauerlaubnis um eine Wertsteigerung von 0 auf mindestens 14,8 Mio. €. Die ruhige und abgeschiedene Lage, der lauschige Blick auf die Würm und die nur 5-Gehminuten zur S-Bahn noch gar nicht berücksichtigt.

Die Erben versuchen nun den Gemeinderat zu überzeugen, ihnen dieses neue, zusätzliche Baurecht zu geben. Um eine Zustimmung zu bekommen, bieten sie folgendes an:

_ Bau eines Kindergartens am Ostufer
_ Renaturierung der Würm
_ Öffnung des bislang abgesperrten Geländes am Westufer für Spaziergänger

Die Erben sagen aber auch, Ihr Angebot gilt nur, wenn sie das gewünschte Baurecht bekommen, vor allem das am Westufer.

Die Gemeinde:

Was für die Erben ein Gesamtpaket ist, muss es für die Gemeinde nicht sein. Sie kann zu jedem Teil dieses Paketes zunächst untersuchen: Was ist jeweils sein Preis und gibt es Alternativen? Was ist im Interesse einer verträglichen Ortsentwicklung sinnvoll? Rechtfertigt der Bau eines Kindergartens die massive großstädtische Bebauung auf der Ostseite? Und rechtfertigt die Renaturierung eines Würmabschnitts samt Zugänglichkeit des Westufers für Spaziergänger die Zerstörung des Biotops? Was sind die Auswirkungen auf Natur und Anwohner in der umgebenden Bebauung, vom Hochwasserschutz ganz zu schweigen?

  • Bau eines Kindergartens - Zunächst, dieser ist für die Erben kein soziales Opfer. Ein Kindergarten ist ein stabiler Mieter und würde der geplanten Gastwirtschaft Kunden zuführen. Aber die Kita könnte gegebenenfalls auch woanders gebaut werden. Die SPD hat schon im Februar 2022 den Vorschlag gemacht, ein Wohnhaus zu kaufen und es zu einem Kindergarten umzubauen. (Hier) Die Finanzierung kann über das geplante "Kommunale Unternehmen" erfolgen. Ein Weg, den andere Kommunen schon längst gegangen sind.

  • Renaturierung der Würm - Die Renaturierung der Würm auf einer Länge von etwa 140 m kann nicht wichtiger als der Erhalt des Biotops auf 8500 m2 sein.

  • Öffnung des Geländes für die Öffentlichkeit - Das ist ein Scheinangebot an die Gemeinde, denn das Westufer ist gesetzlich ein Wald und Wälder sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das schreibt das Bayer. Waldgesetz vor. Die Gemeinde könnte das heute schon verlangen, ohne etwas dafür geben zu müssen. Abgesehen davon, wer keinen Garten hat, hat es in Stockdorf nicht weit, um ins Grüne zu kommen, denn in 5-10 Minuten ist man schon im Wald oder im Grubmühler Feld.

Die Lage nach dem Architektenwettbewerb:

  • Die Erben wollen ein hohes Baurecht von der Gemeinde.
  • Die Gemeinde ist zu nichts verpflichtet, denn die Erben können schon heute im gesetzlich vorgegebenen Rahmen bauen.
  • Das Bauvorhaben am Ostufer würde mit seiner massiven Dichte die bisherige Bebauung in Stockdorf sprengen. Die großstädtische Bebauung würde die rechtliche Rechtfertigung für weitere Bauten in ähnlicher Größenordnung abgeben.
  • Das Bauvorhaben am Westufer würde das einmalige Biotop mitten in Stockdorf zerstören. Die Folgen für Natur und örtliches Klima wären absehbar.

Die Erben haben die verschiedenen Themen: Bauen am Ost- und Westufer, Kita und Renaturierung der Würm miteinander verknüpft, es als Gesamtes vorgestellt und erwarten, das zugehörige Baurecht zu bekommen. Die Verknüpfung dieser Themen erschwert es dem Gemeinderat, die optimale Lösung für die Gemeinde zu finden. Deshalb ist es ratsam, diese Verknüpfung aufzulösen und jedes Thema für sich zu bewerten und unter Berücksichtigung von Alternativen zu entscheiden.

  • Der Gemeinderat sollte sich die Mischung aus Westbebauung / großstädtischer Ostbebauung / Renaturierung / Kita nicht als alternativlos von den Investoren aufdrängen lassen.
  • Die Erben werden ihr Gelände am Ostufer nicht brach liegen lassen, wenn Stanz-Schmdt ausgezogen ist. Die Erben werden auf jeden Fall bauen.
  • Es geht um den Nutzen für die Gemeinde. Bei der Westbebauung ist er nicht erkennbar. Der Kindergarten rechtfertigt nicht eine großstädtische Bebauung in dieser Dichte und Höhe, denn der könnte auch woanders gebaut werden. Nur, warum sollten die Erben auf eine Kita verzichten? Eine Kita ist ein verlässlicher Mieter. Auch sie wirft Gewinn ab.

Für Fragen, Hinweise und Meinungen Ihre E-Mail an: info@spd-gauting.de

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