Die Villa am Krapfberg - nur noch Abriss?

24. Februar 2021

Der sogenannte Bauvorbescheidsantrag zu der alten Villa am Krapfberg hat ein breites Echo ausgelöst. Hier Der Antrag sieht den Abriss und Neubau mit 9 m Höhe und Flachdach vor. 6 Garagen und zwei Stellplätze sollen künftig die kleine Straße den Krapfberg hoch säumen.

Der Bauauschuss hatte diesem Plan mit Mehrheit zugestimmt. GRÜNEN, Piraten/MfG und SPD hatten daraufhin den Antrag gestellt, den Beschluss wieder aufzuheben. Susanne Köhler/GRÜNE erläuterte den Antrag.

Der Gemeinderat lehnte es gestern mit der Mehrheit von CSU, FDP, MiFü und UBG ab, den Beschluss wieder aufzuheben.

Gauting Krapfberg 2
© Starnberger Merkur
  • Köhler ging ausführlich auf die Rechtslage ein. Sie zitierte die Anforderungen der einschlägigen Vorschriften. Die Beschlussvorlage war demzufolge völlig unzureichend. Es fehlten aussagekräftige Planunterlagen v.a. mit Angaben zum Grundstück, umgebender Bebauung, Topografie, den geplanten Abgrabungen, Höhenbezugspunkten, schützenswertem Baumbestand, Offenlegung des Umgriffs für die Ermittlung von Bezugsfällen nach §34 BauGB, etc.

  • Die CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger hielt dem sofort den Wortlaut einer anderen Vorschrift entgegen. Sie verstieg sich sogar zu der Aussage, dass die Verwaltung überhaupt keinen Lageplan hätte vorlegen müssen.

Die Nicht-Bauexperten unter den Gemeinderäten konnten das nur zur Kenntnis nehmen. Entscheidend sind aber zunächst gar nicht die Gesetze. Entscheidend ist, dass Dr. Kössinger nicht den Anspruch hat, Bauausschuss und Gemeinderat möglichst umfassend zu informieren, um ihm ein möglichst abgerundetes Urteil zu erlauben und damit einen wohl begründeten Beschluss herbeizuführen. Es geht ihr stattdessen nur darum, sich mit einer dünnen Unterlage, die möglichst wenig zu erkennen gibt, durchzusetzen. Dem, was daraus folgt, wird mit Gleichgültigkeit begegnet.

Ihr Bauamtsleiter rechtfertigte den Lageplan zu dem von ihm angefertigten Bauvorbescheidsantrag. Auf ihm sei alles vermerkt gewesen: Nordpfeil, Massstab ... Vielleicht gelingt es jemandem, das auf der Skizze zu finden: Lageplan zur Beschlussvorlage v. 12.1.2021 --- Man hat schon Mühe, überhaupt den Verlauf der Straße am Krapfberg zu erkennen. --- Er betonte auch, dass es ein Flachdach in der Umgebung gebe.

Die Anordnung der Garagen entspricht nicht der Gautinger Stellplatzsatzung. Sie halten nicht den Abstand zur Straße ein und sind zu schmal und auch zu kurz.

Dem Neubau hat Dr. Kössinger auch noch ein Flachdach (FD) zugestanden, um das Bauvolumen zu vergrößern. Als Rechtfertigung wird auf die Umgebung verwiesen, wo es auch schon Flachdächer gebe. Beschlussvorlage v. 12.1.2021 Aber am Krapfberg gibt es bis heute keine Flachdächer. Es gibt nur das Rathaus und die Grundschule, die aber deutlich abgesetzt unterhalb des Krapfberges stehen und als öffentliche Zweckbauten nicht den Bezugspunkt für ein Wohnhaus abgeben können, dass sich in die Wohnbebauung am Krapfberg mit ihren Satteldächern einfügen soll.

Eberhard Brucker/SPD ging auf die Bedeutung dieses originellen alten Hauses ein. Es sei, wie so viele andere, einer der Erinnerungsanker, die wir Menschen dringend bräuchten, um uns erinnern zu können. Unser aktives Erinnern sei begrenzt. Wir seien im viel größeren Umfang darauf angewiesen, dass wir von außen, z.B. in einem Gespräch, einem Buch oder auch mit einem Haus, an Vergangenes erinnert werden. Und würde dieses Haus verschwinden, dann seien die Erinnerungen, die dieses Haus in uns auslösen würde, für uns nicht mehr zugänglich und damit verloren. Das Unbehagen, das viele Menschen in unseren Tagen hätten, komme auch daher, dass der Wandel so schnell vor sich gehe, so dass sie zum Schluss das Gefühl hätten, in einer für sie fremden Umgebung zu leben. Man sei zwar nicht umgezogen, sei aber trotzdem entwurzelt.

Als Gemeinde müsse man diese Entwicklung nicht noch fördern. Gemeinderat und Verwaltung sollten auf dieses Rücksicht nehmen. Dieser Bauvorbescheidsantrag hätte nicht gestellt werden müssen. Villa und Grundstück gehören der Gemeinde. Dr. Kössinger war es selber, die ihn gestellt habe. Dabei gab es keinen Beschluss, der sie dazu aufgefordert hätte.

In der Entgegnung meinte Dr. Kössinger, dass es darum nicht gehe, sondern nur um einen Bauvorbescheidsantrag und einen Beschluss. - Technokratisch kann man es immer abwickeln, aber der Befindlichkeit der Gautinger Bewohner wird ein solcher Stil nicht gerecht.

Sollte die Villa verkauft werden, dann kann sich der Käufer auf diesen Vorbescheid berufen, die Villa abreißen und einen weiteren dieser kubischen Einheitsbauten unserer Tage bauen. Das seit Generationen vertraute Ortsbild würde sich auch an dieser Stelle auflösen.

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