Die Gemeinde gab Sontowski ein größeres Baurecht und bekam dafür das Belegungsrecht für 3 Wohnungen, bei einer Miete von 11,50 €/m². Sie sollten an Familien mit niedrigerem Einkommen gehen. Es stellte sich heraus, dass sie nur schwer vermietbar sind.
Die SPD stellte den Antrag, mit Sontowski über einen Tausch der Wohnungen zu verhandeln, um geeignetere zu bekommen. Der Gemeinderat lehnte den Antrag ab.
Die Rathausverwaltung hatte sich Wohnungen geben lassen, von denen 2 zu groß und 2 kein 3. Zimmer haben. Für einkommensschwächere Familien sind sie auf Grund der Größe zu teuer und wegen des fehlenden 3. Zimmers ungeeignet. Hier
CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger war strikt gegen Neuhandlungen. Das jetzige Belegungsrecht sei im Grundbuch eingetragen. Die Wohnungen seien nach den Bedingungen der Gemeinde an einkommenschwächere Familien vermietet. Sontowski wolle nicht erneut verhandeln.
Eberhard Brucker/SPD verwies darauf, dass die Gemeinde nur 1 Wohnung vermieten konnte. Die Belegung der anderen 2 hat dann Sontowski erreicht. Die Wohnungen sollten an Gautinger Familien gehen. Das gelang aber nur bei 2 Wohnungen. Eine ging an eine auswärtige Familie. Es gehe darum, der Gemeinde bei künftigen Mieterwechseln das Vermieten zu erleichtern.
Dr. Kössinger: Die Ursache der Probleme bei der Vermietung durch die Gemeinde seien nicht bekannt.
Dr. Albath/UBG: Das Gebäude sei in kürzester Zeit weitgehend vermietet worden. Es seien sehr gute Wohnungen. Das geschilderte Problem entspreche nicht der Realität.
Annette Derksen/Grüne: Es sei nicht allgemein bekannt gewesen, dass die Gemeinde diese Wohnungen zum Mieten anbiete. Für die Zukunft sollte man solle überlegen, wie man eine Vermietung besser bekannt mache.
Eva-Maria Klinger/CSU: Die Wohnungen wurden entsprechend der Bedingungen der Gemeinde vermietet. Sie verstehe das Nachhaken nicht. Es werde immer nur Sontowski kritisiert. Der Vertrag sei einzuhalten. Fake news!
Dr. Kössinger: Die Gemeinde habe auch zu Wohnungen vom "Verband Wohnen" und dem "Katholischen Siedlungswerk" Belegungsrechte. Dort sei es auch nicht immer möglich, sie an Gautinger Bürger zu vermieten, so dass sie an Auswärtige gingen. Das sei unvermeidbar.
Der SPD-Antrag wurde nur noch von Annette Derksen/Grünen unterstützt.
Anwesend:
CSU: Ebner, Egginger, Elsnitz, Jaquet, Klinger, Kössinger, Dr. Kössinger, Platzer, Vilgertshofer
FDP: Hundesrügge, Wechtl
GRÜNE: Derksen, Franke, Dr. Ilg, Knape, Moser, Nothaft, Dr. Reißfelder-Zessin, Rindermann
MfG-Piraten: Berchtold, Höpner, McFadden
MiFü: Pahl, Ruhbaum, Dr. Sklarek
SPD: Brucker, Dr. Wenzel
UBG: Dr. Albath, Eck
Die Wohnungen seien bedarfsgerecht. Nur Sontowski begann schon Anfang März 2021 mit der Vermietung (SZ 17.3.2021). Er hat es bis heute immer noch nicht geschafft, alle Wohnungen zu vermietet und das seit 1 Jahr. Angesichts des allgemeinen Mangels an Wohnungen ist das sehr ungewöhnlich und spricht nicht gerade für die Wohnungen.
Für Fragen, Hinweise und Meinungen Ihre E-Mail an: info@spd-gauting.de
Die Gemeinde hatte 2017 Sontowski ein größeres Baurecht zugestanden. Sie hatte dafür das Recht erhalten, letztlich 3 Wohnungen mit Familien bzw. Alleinerziehende mit Kind und niedrigerem Einkommen für 11,50 Euro/qm vermieten zu dürfen.
Die Gemeinde fand nach Monaten nur für 1 der 3 Wohnungen einen Mieter.
CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger teilte nun gestern im Finanzausschuss mit, dass Sontowski die 2 anderen Wohnungen zu den Bedingungen der Gemeinde vermieten konnte.
Nach einer monatelangen, zunächst vergeblichen Suche nach Mietern bleibt festzustellen, dass die 3 Wohnungen für die Zwecke der Gemeinde nicht gut geeignet sind:
Die Gemeinde behält das Belegungsrecht auf Jahrzehnte, so dass an die Mieterwechsel zu denken ist, die es irgendwann geben wird. Die schwierige Suche dann wiederholen zu müssen, wäre nicht erstrebenswert.
Der Gemeinde geht es um Gautinger Mitbürger, die sich aufgrund ihres niedrigeren Einkommens schwer tun, hier eine bezahlbare Wohnung zu finden.
Es ist sehr erfreulich, dass die Vermietung nun gelungen ist, auch wenn 1 der 3 Wohnungen nicht an eine Gautinger Familie ging. Jetzt kommt es noch darauf an, die Grundlage dafür zu legen, dass mit anderen Wohnungen im Sontowski-Gebäude die Vergabe durch die Gemeinde künftig reibungslos und erfolgreich an Gautinger Mitbürger erfolgen kann.
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Sontowski bekam größeres Baurecht und dafür die Gemeinde das Recht, zu einer ermäßigten Miete Wohnungen mit Personen niedrigeren Einkommens belegen zu dürfen.
Trotz Wohnungsmangel gelang es der Rathausverwaltung erst nach Monaten, gerade 1 der 3 Wohnungen zu belegen. Obwohl dieser Personenkreis sich schwer tut, in Gauting etwas Passendes zu finden, schaffte es die Rathausverwaltung nicht, 3 Mieter zu finden. Die Wohnungen, für die die Gemeinde das Belegungsrecht bekam, eignen sich also nicht für Familien mit niedrigerem Einkommen.
Die Gemeinde braucht andere Wohnungen für ihr Belegungsrecht, denn sonst kann sie auch in Zukunft dort keine günstigen Wohnungen vergeben. Das hieße, dass sie Sontowski die Vergrößerung des Baurechts umsonst gegeben hätte. Die Gemeinde hat größeres Baurecht gegeben, so dass sie erwarten kann, dass sie von Sontowski auch belegbare Wohnungen zur Verfügung gestellt bekommt. Wenn die Gemeinde sozial nutzbare Wohnungen haben will, dann muss sie mit Sontowski über einen Wohnungstausch verhandelt. Für Familien werden 70-m²-Wohnungen mit 3 Zimmern benötigt.
Unter den bei der Gemeinde gemeldeten 275 Wohnungssuchenden, davon 186 mit Wohnberechtigungsschein (Präsentation, Info-Markt zu AOA, S. 3, 20.10.2021), sei niemand gewesen, der eine der 2 anderen Wohnungen hatte haben wollen. (CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger, Mitteilung 14.1.2022) Man habe sogar inseriert. (StaM 8.1.2022)
Bei dem großen Bauvorhaben bei AOA an der Ammerseestraße will das Katholische Siedlungswerk 90 der 190 staatlich geförderten Wohnungen bauen und für 12-13 €/m² vermieten.
Die Miete der 3 Wohnungen bei Sontowski liegt bei 11,50 €/m² und trotzdem fanden sich nicht genügend Mieter.
Das geringe Interesse an diesen Wohnungen liegt also nicht an der Höhe der Miete pro m².
Katholisches Siedlungswerk (KSWM) und Verband Wohnen (VB) wollen zusammen 170 Wohnungen auf 14.400 m² Geschossfläche errichten (Präsentation, Info-Markt zu AOA, S. 5 f, 20.10.2021). Die Wohnfläche macht davon rund 75 % aus (Stefan Geissler/Geschäftsführer KSWM), so dass eine Wohnung im Durchschnitt 64 m² groß ist. Die Wohnungen sind für Mieter mit niedrigerem Einkommen vorgesehen.
Im Sontowski-Gebäude wollte die Gemeinde 3 Wohnungen mit 263 m² vermieten:
2 Zimmer mit 69 m²
2,5 Zimmer mit 93 m²
3 Zimmer mit 101 m²
im 2. OG des Hauses A am Bahnhofplatz. (Durchführungsvertrag vom 10.7.2018)
Im Durchschnitt haben sie also 84 m².
Die Wohnungen sind im Durchschnitt um ein Drittel größer als bei KSWM und VB und damit wegen ihrer Größe um über 200 € teurer. Die 103-m²-Wohnung kostet sogar 400 € mehr.
Die Wohnungen haben für Mieter mit niedrigerem Einkommen zu große Zimmer, was ihre Nutzung für Familien merklich einschränkt. Auch die 69-m²-Wohnung hat nur 2 Zimmer. Familien brauchen aber 3 Zimmer: Elternschlafzimmer, Kinder- und Wohnzimmer.
Die Wohnungen sind für Familien mit Kindern eher nicht geeignet, da die Kinder keinen Auslauf haben. Das Sontowski-Gebäude ist von stark befahrenen Straßen und Parkplätzen umgeben, so dass kleinere Kinder gefährdet sind. Sie wären in ihren Wohnungen eingesperrt.
Lage und Schnitt dieser Wohnungen sind für Familien nicht attraktiv.
Die Gemeinde hatte ursprünglich das Recht, 4 Wohnungen zu günstigen Bedingungen zu belegen (Gemeinderat, 18.7.2017, Protokoll S. 6). Vorgesehen waren vier 2-Zimmer-Wohnungen auf 240 m² Wohnfläche. (Dr. Kössinger, Mitteilung 14.1.2022) D.h. mit 2 Zimmern auf 60 m² waren diese Wohnungen etwas zu klein und hatten 1 Zimmer zu wenig.
2018 akzeptierte die Rathaus-Verwaltung, dass es nur noch 3 Wohnungen sein werden. Man habe "zugunsten größerer, familienfreundlicher Flächenzuschnitte auf 3 Wohnungen reduziert" (Dr. Kössinger, Mitteilung 14.1.2022). Aber auch das ging wegen dem fehlenden dritten Zimmer immer noch deutlich am Bedarf einer Familie vorbei. Und die Vergößerung der Wohnungen machte sie nur teurer.
Der Gemeinderat hatte 2017 beschlossen, die 4 Wohnungen an Familien vergeben zu wollen. Dr. Kössinger hätte von Anfang an auf einen familiengerechten Zuschnitt der Wohnungen bestehen müssen, d.h. auf 3-Zimmer-Wohnungen in der Größe von etwa 70 m². Zu diesem Zeitpunkt wäre es sicher möglich gewesen, das in der Bauplanung zu berücksichtigen. Sontowski hätte zustimmen müssen, denn er brauchte dringend das vergrößerte Baurecht, um die Aufzüge im Bau unterbringen zu können. (SZ 20.7.2017)
Die Höhe der absoluten Miete, die Lage und die zu wenigen Zimmer erklären das mangelnde Interesse von Beziehern niedrigerer Einkommen mit Kind an diesen Wohnungen.
Wenn die Gemeinde im Sontowski-Gebäude auf einer Fläche von mindestens 240 m² Wohnungen belegen will, dann:
müsste sie mit Sontowski über einen Tausch der Wohnungen verhandeln, die besser für den angedachten Kreis von Einkommensbeziehern geeignet sind. Auch wenn diese möglicherweise jetzt schon belegt sind, so würden sie der Gemeinde nach dem nächsten Mieterwechsel zur Verfügung stehen.
müsste der Gemeinderat die Beschränkung auf Familien / Alleinerziehende mit Kind aufheben, damit auch Mieter ohne Kind einziehen dürfen.
Der Gautinger Immobilienmakler Wolfgang Bertol hat sehr aufschlussreich erläutert, wie man systematisch einen Wohnbedarf ermittelt, die Bauplanung daran ausrichtet und anschließend auf Mietersuche geht: "Was läuft bei der Wohnungsvergabe schief?" (StaM 31.12.2021) - Hier
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Die Gemeinde hat das Recht, Wohnungen im Sontowski-Gebäude mit Mietern ihrer Wahl zu belegen und dies mit 11,50 €/m² (StaM 6.9.2020) zu einer deutlich günstigeren Miete.
CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger teilte mit, dass die Rathausverwaltung keine Mieter gefunden und deswegen Sontowski die Belegung überlassen habe. Er kann sie nun selbst deutlich teurer vermieten.
Widersprüchliche Aussagen:
Was gilt?
1) Vereinbart wurden mit Sontowski
Die Gemeinde erhielt das Recht, 4 Wohnungen zu günstigen Bedingungen zu belegen (Gemeinderat, 18.7.2017, Protokoll S. 6). Vorgesehen waren vier 2-Zimmer-Wohnungen auf 240 m² Wohnfläche. (Dr. Kössinger, Mitteilung 14.1.2022)
Es wurde zu 3 Wohnungen mit 263 m² geändert: 2 Zimmer mit 69 m² / 2,5 Zimmer mit 93 m² / 3 Zimmer mit 101 m² im 2. OG des Hauses A am Bahnhofplatz. (Durchführungsvertrag vom 10.7.2018)
2) Der Gemeinderat legte den Personenkreis fest, an den zu vermieten ist.
Für Familien / Alleinerziehende mit mindestens 1 minderjährigem Kind und niedrigerem Einkommen. (Durchführungsvertrag vom 10.7.2018)
3) Schlafzimmer
Alle 3 Wohnungen haben ein abgetrenntes Schlafzimmer. (Dr. Kössinger, Mitteilung 14.1.2022)
4) Vermietung der Wohnungen
Die Wohnungen seien in 3 Monaten nicht an Alleinerziehende mit niedrigerem Einkommen zu vermieten gewesen und wurden deswegen an Sontowski zurückgegeben. Sie seien zu groß und damit zu teuer bzw. hätten kein abgetrenntes Schlafzimmer. Sollte es zu einem Mieterwechsel kommen, tritt das Belegungsrecht der Gemeinde wieder in Kraft.
Die Rathausverwaltung habe für die mittlere Wohnung einen Mieter gefunden. (Dr. Kössinger, Mitteilung 14.1.2022)
Daraus ergibt sich:
Die 4 mietgünstige Wohnungen wurden im Rahmen des Bürgerbegehrens 2018 groß als sozialer Erfolg herausgestrichen. Da die Vermietung gescheitert ist, wäre eine vollständige und erschöpfende Mitteilung an Gemeinderat und Öffentlichkeit angebracht gewesen. Die bruchstückhaften und sich auch widersprechenden Aussagen haben zu einer allgemeinen Verwirrung geführt. Eine umfassende Information ist aber die Voraussetzung, um überlegen zu können, wie man doch noch passende Wohnungen denen anbieten kann, die aufgrund ihrer Einkommenslage Schwierigkeiten haben, in Gauting etwas zu finden.
Zur Gemeinderatssitzung im Dezember: hier
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Sontowski bekam 2017 noch ein vergrößertes Baurecht, um 60 Wohnungen bedarfsgerechter bauen zu können. Dafür erhielt die Gemeinde das Recht, 4 Wohnungen mit niedrigerem Mietpreis belegen zu können (SZ 20.7.2017). Heute darf die Gemeinde nur noch 3 Wohnungen belegen. Sontowski behielt allerdings sein vergrößertes Baurecht.
Bei den Auseinandersetzungen über das Gebäude war dieses Belegungsrecht von der CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger als großer sozialer Erfolg herausgestellt worden. Jetzt heißt es, die Rathausverwaltung habe niemanden gefunden, der für 11,50 €/qm einziehen wolle. Sontowski hat sie nun selber vermietet, sicherlich für mehr als 15 €/qm.
Aus der Debatte im Bauausschuss:
Eberhard Brucker/SPD: Es werde immer wieder der Mangel an preiswerte Wohnungen hervorgehoben. Jetzt höre man, dass die Verwaltung auf die Belegung der 3 preisgünstigen Wohnungen verzichtet habe. Beim Infomarkt zur AOA-Planung sei im Oktober mitgeteilt worden, dass sich 275 Haushalte als Wohnungssuchende bei der Gemeinde gemeldet hätten. Wie sei es denn dazu gekommen, dass keiner von ihnen Interesse gehabt habe, in eine der 3 Wohnungen einzuziehen?
CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger:
Brucker beantragte, es noch einmal zu versuchen und darüber mit Sontowski zu verhandeln.
Dr. Kössinger: Die Wohnungen seien schon vergeben.
Stefan Berchtold/MfG-Piraten: Man sollte für die Zukunft eine Einkommensstaffelung vorsehen, um sicherzustellen, dass diese günstige Miete auch genutzt werden könne.
Dr. Kössinger: Sollte es zu einem Auszug aus einer dieser 3 Wohnungen kommen, dann hätte die Gemeinde wieder das Belegungsrecht. Die Miete müsste immer unter der ortsüblichen liegen.
Annette Derksen/GRÜNE: Sie gehe davon aus, dass der Gemeinderat ein lernendes Systems sei. Man sollte die Kriterien überdenken. Und wenn es hakt, dann sollte der Gemeinderat schnell informiert werden.
Der Gemeinderat wurde von Dr. Kössinger nicht darüber informiert, dass die Bedingung, Alleinstehend mit Kindern, nicht erfüllbar war. Nur das hätte man schon von Anfang an erkennen können. Alleinerziehend mit Kindern ohne Schlafzimmer? In einem 1-Zimmer-Appartement? Wie soll denn da der Alltag funktionieren? Die dreimonatige Suche war doch von vornherein zum Scheitern verurteilt. Warum hat sich CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger von Sontowski mit 1-Zimmer-Appartements für mehrköpfige Familien abspeisen lassen?
Erst durch Gerüchte wurde der Gemeinderat auf das Problem aufmerksam. Die Bedingung hätte man mit einem neuen Beschluss sofort und schnell ändern können. Aber als es bekannt wurde, waren die Wohnungen schon zurückgegeben, so dass der Gemeinderat nichts mehr retten konnte. Es ist schon sehr erstaunlich, wie häufig von Wohnungsmangel gesprochen wird und mit wie wenig Interesse man sich für eine soziale Belegung der Wohnungen eingesetzt hat. Sontowski eine höhere Miete zu ermöglichen, war zumindest der bequemere Weg.
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Dem Gemeinderat lag eine Abschlagszahlung von einer halben Million an Sontowski zur Genehmigung vor. Die Frage, wie viel an ihn insgesamt zu bezahlen ist, wurde von der CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger nicht beantwortet.
Mit Sontowski war vereinbart worden, dass die Gemeinde die Deponiekosten seines Aushubes der Baugrube bezahlen werde. Weiter war vereinbart worden, dass er die Arbeiten zu Bürgersteig, Pflanzungen, Straßenmobiliar, Kriegerdenkmal samt Platzbereich, Ampeln, Verkehrsphasen / Umleitungen ausführt und ihre Kosten an die Gemeinde abrechnet. Die Kosten für Deponie und Arbeiten sind in keinem Haushalt seit 2016 eingeplant worden. Jetzt sei noch in 2021 eine halbe Million Euro als Abschlagszahlung an Sontowski zu bezahlen. Der Rest werde dann in 2022 fällig.
Eberhard Brucker/SPD fragte, mit welcher Schlusszahlung die Verwaltung in 2022 für die Deponierung und mit welcher für die anderen Arbeiten rechne.
Vertreterin des Bauamtes erläuterte ausführlich die Vereinbarung mit Sontowski, was die Übernahme der Deponiekosten angeht. Die Höhe der Kosten könne noch nicht genannt werden.
Dr. Kössinger bekräftigte ihre Aussagen und wollte schon zum nächsten Redner überleiten, aber Brucker erinnerte daran, das er auch noch eine zweite Frage gestellt hatte.
Vertreterin des Bauamtes erläuterte wieder ausführlich, welche Arbeiten entlang der Bahnhofstraße auszuführen seien und wie sie im einzelnen kalkuliert würden. Es sei nicht möglich, die Höhe der Kosten jetzt schon zu nennen. Die Arbeiten müssten erst abgeschlossen sein und die Rechnungen vorliegen.
Jens Rindermann/GRÜNE: Man sollte nicht spekulieren.
Dr. Jürgen Sklarek/MiFü: Man dürfe die Verwaltung nicht an den Pranger stellen.
Brucker: Er habe die Verwaltung nicht an den Pranger gestellt, sondern lediglich sachlich zwei schlichte Fragen gestellt. Den ausführlichen Erläuterungen habe er zwar einiges entnehmen können, aber leider keine Antwort auf seine 2 Fragen. Wenn Sontowski jetzt eine halbe Million als Abschlagszahlung haben wolle, dann müsste er doch Unterlagen eingereicht haben, aus denen hervorgeht, wie viel er insgesamt erwarte.
Vertreterin des Bauamtes korrigierte sich. Es seien in 2021 nicht 500.000, sondern nur 150.000 Euro zu bezahlen.
Dr. Kössinger: Eine Abschlagszahlung sei nur ein Teil einer Gesamtzahlung. Jeder Handwerker habe das Recht auf Abweichungen zum Angebot. Man könne es im vorhinein nicht genau sagen. Man sei nicht blind in das Projekt hineingestolpert. Sie habe das Grundstück für 9,5 Millionen verkauft und nun seien eben noch die Kosten zu bezahlen. Der Rechnungsprüfungsausschuss könne es dann prüfen.
McFadden/Piraten: Brucker haben es sicher nicht pfenniggenau wissen wollen. Jeder Architekt mache solche Abschätzungen, damit der Bauherr wisse, was auf ihn zukomme. Dabei könne man auch Erfahrungswerte heranziehen.
Es geht tatsächlich nicht um den letzten 100-Euro-Schein. Es geht um die Größenordnung. Was kommt auf die Gemeinde zu? Die Debatte machte deutlich:
Jedes Jahr wird ein Haushalt geplant, in dem Beträge auf 100 Euro genau vorgesehen werden. Im Fall Sontowski geht es um mehr als eine halbe Million, was aber in keinem der Haushalte von 2016-2021 eingeplant wurde. Zweifellos ein schwerwiegender Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemässer Haushaltsführung.
Bereits im Juli 2017 war bei der Verabschiedung des geänderten Flächennutzungsplanes bekannt, dass es auf dem Grundstück Aufschüttungen bis zu einer Tiefe von 4 Metern gibt. (Gemeinde Gauting, Flächennutzungsplan-Änderung vom 18.7.2017, Anlage 2, S. 7) Im Januar 2019 wurden dann auf dem Grundstück Bohrungen mit der Entnahme von Bodenproben für ein Gutachten durchgeführt (StaM 22.1.2019). Abgesehen davon hatte man schon viel früher Erfahrungswerte aus dem Bau von Kino und Ärztehaus vorliegen. Eine Abschätzung der Kosten wäre somit schon vor Jahren möglich gewesen.
Anstatt dieses Versäumnis einzuräumen, flüchtet man sich jetzt in die Behauptung, dass man die Höhe der Gesamtzahlung nicht nennen könne, da die letzte Handwerkerrechnung noch nicht vorliege. Aber von der Verwaltung einer 20.000-Einwohner-Gemeinde erwartet man, dass sie den Überblick über ihre Planungen hat - auch in finanzieller Hinsicht. Und dazu gehört selbstverständlich die Abschätzung, welche Zahlungsverpflichtungen auf die Gemeinde zukommen und ebenso ihre Berücksichtigung im Haushalt, insbesondere dann, wenn sie in die Hunderttausende gehen.
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Sontowski sind die Deponiekosten für den Aushub seiner Baugrube von der Gemeinde zu bezahlen, so die damalige Vereinbarung. Eine Abschlagszahlung von einer halben Million ist jetzt zu begleichen. Die Schlusszahlung wird 2022 fällig. Das Rathaus hatte keine Kosten im Haushalt eingeplant.
Sontowski sucht auch nach einem dreiviertel Jahr immer noch Mieter. 9 von 52 Wohnungen stehen immer noch leer. Das hoch gelobte Wohnungsbauprojekt ist für viele Suchenden schlicht zu teuer.
Die Gemeinde hatte ihr Grundstück an der Bahnhofstraße 2016 an Sontowski verkauft. Der Erlös ging als Einnahme in den Haushalt ein. Die zugehörigen hohen Deponiekosten für den Aushub wurden allerdings nicht berücksichtigt. Dabei ist teerhaltiges Material immer als "gefährlicher Abfall" zu deponieren. Abgesehen davon hatte man beim Bau des Kinos und des Ärztehauses auch schon eindeutige Hinweise für Bodenbelastungen bekommen.
2016 wurde das Grundstück verkauft. 2019 wurde die Baugrube ausgehoben. CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger hatte also genügend Zeit, um Deponiekosten in Höhe mehrerer hunderttausend Euro im Haushalt einzuplanen. Das wurde nicht getan, was einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Haushaltsführung darstellt. Jetzt wird die Gemeindekasse plötzlich mit einer halben Million Euro als ungeplante Abschlagszahlung belastet. Die Schlusszahlung ist auf jeden Fall im Haushalt 2022 zu berücksichtigen.
Und es tauchten plötzlich auch noch zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit dem Sontowski-Bau auf. Man hatte vergessen, die Kosten für Freianlagen, wie Pflanzungen, Straßenmobiliar, Kriegerdenkmal incl. Platzbereich, Ampeln, Verkehrsphasen/Umleitungen zu planen.
Projekte müssen ganzheitlich geplant werden und sind vollständig im Haushalt zu berücksichtigen. Dieser Grundsatz gilt immer. Wird er nicht eingehalten, dann trifft der Gemeinderat seine Entscheidungen auf Basis unvollständiger Informationen, was nicht akzeptabel ist. Die Verantwortung liegt bei der CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger, dass dieser Grundsatz eingehalten wird.
Der Sontowski-Bau an der Bahnhofstraße wurde von der CSU als gelungenes Wohnungsbauprojekt gefeiert. Seit Anfang März sucht Sontowski Mieter (SZ 19.3.2021). Aber nach einem dreiviertel Jahr haben 9 von 52 Wohnungen immer noch keinen Mieter gefunden und stehen leer (StaM 7.12.2021). Die Wohnungen sind mit ihren Mieten von 16 und mehr Euro pro qm also doch nicht so attraktiv, wie behauptet wurde. Die Kritik der Bürgerinitiative Gauting-Aktiv im Rahmen des Bürgerbegehrens 2017/2018 bestätigt sich jetzt. Die Rendite steht im Vordergrund und nicht die Befriedigung des Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum. Sontowski hat am Bedarf in Gauting vorbeigebaut.
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An der oberen Bahnhofstraße wurde die Straße, Gehweg und die Parkplätze rechts und links der Straße neu gemacht.
Eberhard Brucker/SPD fragte nach dem Grund.
CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger verwies auf das Bauordnungsrecht, zu dem sie nichts sagen könne.
Brucker: Wen müsse er dann fragen, um eine Antwort zu bekommen?
Dr. Kössinger: Sie werde sich erkundigen und informieren.
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Bei Bauarbeiten am Gehweg gegenüber dem Sontowski-Bau kommt es zu großer Staubbelästung.
Die Bauarbeiter sind dabei, die Steine auf Maß zu schneiden, um sie verlegen zu können. Die Steine werden trocken geschnitten, so dass es zu großen Staubbelästigungen kommt. Die Bauarbeiter tragen keine Staubmasken und keinen Gehörschutz. Sie bekommen ganz unmittelbar den hohen Lärm ab und atmen viel Staub ein. - Ein besonders krasses Beispiel für überaus schlechte Arbeitsbedingungen am Bau. Wenn es lange gemacht wird, dann sind schwere Gehörschäden und eine Staublunge mit Kurzatmigkeit wie bei den Bergarbeitern die Folge. - Aber auch die Fußgänger, die zwischen Hypobank und Bahnhof unterwegs sind, müssen in einer großen Staubwolke ihres Weges gehen.
Eberhard Brucker/SPD wurde von Passanten angesprochen und stellte deswegen die Frage an die Verwaltung, ob man nicht auf die Baufirma einwirken könne, eine zeitgemäße Arbeitstechnik einzusetzen. Stand der heutigen Technik ist das Naßschneiden. D.h. über die Schnittfläche des Steines läßt man Wasser fließen, so dass der Staub sofort gebunden wird und es zu keinen Staubwolken kommt. Das würde insbesondere den Bauarbeitern, aber auch den Fußgängern zugute kommen.
Die CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger sagte zu, es weiterzugeben.
Das Hotel Simon wurde letztes Jahr verkauft. Wie man hört für rund 9 Mio. Euro. Das Grundstück hat 1.800 m2 und kostete damit 5.000 €/m2.
Zum Vergleich: Die CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger verkaufte Ende 2016 das ehemalige Schulgrundstück mit seinen 4.500 m2 auch für rund 9 Mio. Euro und damit für 2.000 €/m2. (SZ 22.8.2019)
Britta Hundesrügge / FDP-Gemeinderätin hatte nicht umsonst vor einer „Entscheidung um des schnellen Geldes willen“ gewarnt. (SZ 8.12.2016)
Es gehört zu den von der CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger gestreuten Legenden, dass Gauting unter Hinweis auf die Aufsichtsbehörde noch in 2016 hat verkaufen müssen. Nur diese kann den Verkauf öffentlichen Eigentums zu einem bestimmten Termin an einen bestimmten Investor gar nicht verlangen. Sie hat schlicht nicht die Kompetenz dafür. Auch der Verweis auf einen Beschluß des Gemeinderates ist nicht überzeugend, denn der kann immer geändert oder auch aufgehoben werden, so wie man z.B. den Beschluß zum Abriss des Bahnhofes auch einfach aufgehoben hat.
Wer etwas verkaufen will und dabei noch sagt, dass er bis zum 31.12. unbedingt verkauft haben muss, der schwächt seine Verhandlungsposition ganz erheblich. Wenn man schon verkaufen will, anstatt das Grundstück in Erbpacht zu vergeben, dann sollte man wenigstens so vorgehen, dass es nicht aller Erfahrung in Sachen Verkaufstaktik widerspricht.
Die Ampel vom Kriegerdenkmal zur Buchhandlung für die Überquerung der Bahnhofstraße wurde stillgelegt, da die CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger Sontowski den Gehweg und die Parkplätze entlang der Bahnhofstraße unentgeltlich überlassen hatte. Die Folge: Für Sehbehinderte gibt es keine Möglichkeit mehr, um über die Bahnhofstraße zu kommen. Die Ampel hatte auch einen Signalgeber für eine freie Überquerung, der jetzt fehlt.
Anfang Dezember wurde die Ampel stillgelegt. D.h. vor 2,5 Monaten hat man den sehbehinderten Bürgern die Möglichkeit genommen, um über die Straße zu kommen. In der letzten Gemeinderatssitzung wurde von Stephanie Pahl / MiFü eine Lösung angemahnt. Die Bürgermeisterin will sich nun darum kümmern.
Die CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger hat Sontowski Gehweg und Parkplätze entlang der Bahnhofstraße unentgeltlich überlassen. Sontowski nutzt beide als Lagerfläche für Baumaterial. Die Folge: Die Kinder müssen auf ihrem Schulweg jetzt dreimal die sehr stark befahrene Bahnhof bzw. Ammerseestraße überqueren. Den Geschäften gegenüber, wie NATURKOST, HANRIEDER u.a., fehlen die Parkplätze für ihre Kunden. Massive Umsatzrückgänge sind die Folge. - Ein krasser Planungsfehler.
Nach der Sperrung von Gehweg und Parkplätzen wurde im Oktober Kritik laut:
Bürgermeisterkandidat Hans Wilhelm Knape machte auf die ganz schwierige Situation für die Geschäfte aufmerksam.
Die CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger forderte die Kunden auf, das Fahrrad zu nehmen und erinnerte dabei an ihre Mutter, die es auch so gemacht hätte.
Die Rathausverwaltung sprach von Sicherheitsmaßnahmen.
Die Gautinger SPD machte den Vorschlag, den Gehweg einzuhausen, so dass er weiter genutzt werden könnte.
Die Rathausverwaltung entgegnete, dass das wegen des Schwenkbereichs des Baukranes nicht möglich sei.
Die Gautinger SPD machte darauf aufmerksam, dass die automatische "Arbeitsbereichsbegrenzung" für den Kranausleger mit seiner Laufkatze samt Haken sicherstellt, dass keine Lasten über öffentlichen Grund bewegt werden können.
Die CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger nehme jetzt das Problem "sehr sehr ernst", war zu lesen. Nur, was heißt das?
Sontowski stehen mit seinem Grundstück 4.500 m2 zur Verfügung. Frau Dr. Kössinger hat ihm noch zusätzlich 2.070 m2 öffentlichen Grund überlassen. Sie hätte sich in München ansehen sollen, wie dort Baustellen eingerichtet werden. Die Bauherren dort so großzügig mit öffentlichen Grund auszustatten, wäre undenkbar. Was für Sontowski bequem ist, ist für die Allgemeinheit nur noch eine starke Belastung.
Als weitere Folge wurde im Dezember 1 der 3 Fußgängerampeln stillgelegt, worauf der Dauerstau noch länger wurde. Die Rathausverwaltung gibt sich überrascht. Nur, wenn man aus 3 Ampeln 2 macht, dann verlängern sich zwangsläufig die Schaltzeiten und damit die Wartezeiten. Die Staus werden länger. An der Taktung wird jetzt herumexperimentiert. Aktionismus ersetzt eine gründliche Planung!
Die CSU-Bürgermeisterin verkaufte das gesamte ehemalige Schulgelände an Sontowski, so dass für einen sicheren Radweg an der Bahnhofstraße kein Platz mehr ist, wie Frau Dr. Kössinger im nachhinein selbst feststellte. Der sichere Radweg vom Pippinplatz kann am Bahnhof vorbei nicht bis zum Kriegerdenkmal weitergeführt werden. Hätte sie Sontowski nur zwei Meter weniger verkauft, dann hätte es für den Radweg gereicht. Eine historische Chance wurde vertan.
Die CSU-Bürgermeisterin plant riesen Gewerbegebiete mitten in der Landschaft. Sie begründet dies mit zusätzlichen Gewerbesteuereinnahmen. Über die Folgen schweigt sie sich aber beharrlich aus. Wer allein 5.000 Beschäftigte im Unterbrunner Holz arbeiten lassen will, der muss davon ausgehen, dass ein grosser Teil von ihnen hier auch wohnen möchte. Zu den dann massiv steigenden Mieten, dem zusätzlichen Verkehr auf der heute schon stark belasteten Bahnhof bzw. Ammerseestraße sowie den heute schon beengten Kitas und Schulen hüllt sie sich in Schweigen. Hier bahnt sich das nächste Großprojekt an, das nicht zu Ende gedacht ist. Seine Folgen hätten wir alle zu tragen und zwar diesmal nicht für eine zweijährige Bauzeit, sondern für immer.
Es zeigt sich einmal mehr, dass die Bürgermeisterin ihre Projekte nicht gründlich planen läßt. Sie übersieht nicht die Konsequenzen und kann sie deswegen auch nicht vermeiden.
Pressesprecher Rauscher von der Rathausverwaltung erklärte, dass es verboten sei, eine Schutzwand zwischen Gehweg und Sontowski-Baustelle zu errichten und über dem Gehweg ein Dach anzubringen. Die gesperrten Parkplätze entlang der Bahnhofstraße könnten dann auch wieder freigegeben werden.
Frau Dr. Kössinger meinte im Gemeinderat, da könne man nichts machen. Man hätte hart mit Sontowski verhandelt.
Wenn etwas verboten ist, dann gibt es nichts zu verhandeln. Und wenn es etwas zu verhandeln gibt, dann ist es nicht verboten. Was gilt nun?
Die Gemeindeverwaltung sollte der Öffentlichkeit mitteilen, aufgrund welchen Gesetzes und welcher Paragraphen diese Lösung zugunsten der Fußgänger, insbesondere der Schulkinder, bei uns verboten, in München aber häufig erlaubt ist. Die Sperrung soll schließlich zwei Jahre andauern.
Pressesprecher Rauscher meinte weiter: "Der Ausschwenker des Krans dürfe sich laut Gesetz bei Wind jederzeit über öffentlichen Grund drehen."
Meinte er etwa, dass der Kran auch Lasten über öffentlichen Grund, d.h. auch über der Bahnhofstraße und den Gehwegen vor Naturkost und Buchhandlung Kirchheim bewegen dürfe? Dann kann man ihm nur sagen: Das ist streng verboten. Und das kann technisch mittels einer automatischen "Arbeitsbereichsbegrenzung" des Auslegers und seiner Laufkatze samt Haken auch sichergestellt werden. Erlaubt ist nur, dass Krane sich ohne Last frei in alle Windrichtungen drehen können.
Sontowski hat ein Grundstück von ca. 4.500 m2 gekauft. Wie viel Platz hat er nun?
Zusätzlich wird genutzt:
ca. 660 m2 parallel zur Bahnhofstraße
ca. 2.070 m2 öffentlicher Grund in Summe.
ca. 3.870 m2 stehen damit insgesamt zur Verfügung.
Es gibt nicht viele Bauherren, denen so großzügig öffentlichen Raum zulasten der Fußgänger und Parker zur Verfügung gestellt wird.
Berichterstattung:
Cless-Wesle, Christine: Vorwurf "Sonderrechte" für Bauherr. Beschwerden über Verkehrssituation rund um Gautings Bahnhof, Starnberger Merkur v. 15.11.2019
Sontowski hat zu bauen begonnen und nimmt sehr viel Platz rund um sein Grundstück in Anspruch. Zuerst waren Gehweg und Parkplätze gegenüber den kleinen Geschäften betroffen. Beide wurden einfach mal gesperrt, obwohl das wegen der Baggerarbeiten in der Baugrube überhaupt nicht erforderlich war. Heute kann das Giftmobil nicht seine Luke öffnen, weil sonst die Busse nicht mehr vorbeikommen. Der Parkraum ist zu klein. - Was ist das für eine Planung?
Sehr großzügig, wie hier zulasten anderer dringend benötigter Parkraum blockiert wird.
Die Folgen dieser Planung sind ganz erheblich:
Jetzt können die Bürgerinnen und Bürger ihre Problemabfälle am Giftmobil nicht abgeben.
Den kleinen Geschäften gegenüber ging es genauso. Die Parkplätze für ihre Kunden gingen zum großen Teil verloren, so dass sie prompt in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten. Umsatzeinbrüche von bis zu 40 %! Die massiven Proteste, auch von unserer Seite, haben jetzt dazu geführt, dass die Parkplätze wieder freigegeben wurden. Für wie lange?
Die Kinder müssen jetzt auf ihrem Weg zur Schule zweimal die Bahnhofstraße überqueren und das auf dem Weg nach Hause gleich noch einmal. Auf ihr fahren täglich 11.000 Fahrzeugen - Pkws, Lkws und Busse.
Der Gehweg ist immer noch gesperrt. Dabei hat die Gautinger SPD einen Vorschlag gemacht, wie mit schützender Bretterwand samt Überdachung der Gehweg und damit die Fußgänger gegen die Baustelle abgesichert werden können. In München ist soetwas ganz alltäglich. Warum nicht auch in Gauting? Die kleinen Kinder jeden Tag auf ihrem Weg zur Schule mehrmals über die Bahnhofstraße zu schicken, ist nicht zu verantworten!
Man kann es schon seit Tagen beobachten. Sontowski lässt den Aushub aus der Baugrube an der Bahnhofstraße nicht sofort abfahren, sondern von einer Seite zur anderen schaufeln. Beim Bau des Kinos hat man das Gleiche beobachten können. Der Aushub war schwer belastet. Da die Baugrube klein war, konnte man den Aushub entlang der S-Bahnlinie zwischenlagern. Die Baugrube von Sontowski ist aber zu groß, so dass das nicht geht. Er muss seinen belasteten Aushub bei sich selber zwischenlagern.
Die Firma Sontowsi hat mit ihrem Bauvorhaben an der Bahnhofstraße begonnen und sie hat sich auch gleich ziemlich breitgemacht. Bürgersteig und Parkplätze wurden mit Erlaubnis der Bürgermeisterin gesperrt. Die Fußgänger und Parker sollen die andere Straßenseite benutzen, um so geschützt zu werden. Das kann man aber auch anders sicherstellen. Ein völlig unverständliches Vorgehen.
Unzufrieden sind die Geschäftsleute von gegenüber: Verena Haditsch, Hans Wilhelm Knape / Gemeinderat Soziale Ökologen und Bürgermeisterkandidat, Ralf Mückenhausen und Johannes Hanrieder (v.l.) - © Andrea Jaksch
Dabei ist die Lösung ganz einfach. An der Grundstücksgrenze von Sontowski wird eine hohe stabile Bretterwand errichtet, an der sich ein Dach über dem Bürgersteig anschließt. Der Bürgersteig bekommt also zum Schutz der Fußgänger Wand und Dach, wie es vielfach an großen Baustellen in München zu sehen ist. Zusätzlich wird der Arbeitsbereich des Kranes so eingestellt und gleichzeitig begrenzt, dass keine Lasten über öffentlichen Grund schweben können.
Warum wird das nicht von Sontowski verlangt? Stattdessen müssen die Schulkinder jetzt zweimal die mit 11.000 Fahrzeugen am Tag sehr stark befahrene Bahnhofstraße überqueren, um in ihre Schule zu kommen. Und die Kurzzeitparker - häufig ältere Bürgerinnen und Bürger - wollen zu den Geschäften gegenüber, wissen aber nicht, wo sie parken können, um ihre (Wochen-)Einkäufe einladen zu können. Frau Dr. Kössinger meinte in Richtung der Kritiker nur: Sie sollten aufs Fahrrad umsteigen, denn schließlich habe es auch ihre eigene Mutter geschafft, ihre Familie mit sechs Kindern mit Einkäufen per Fahrrad zu versorgen – und "keiner ist dabei verhungert“. (StaM v. 24.10.2019)
Für Sontowski sind die Absperrgitter die billigste Lösung, für die Gautinger aber eine ganz erhebliche Behinderung und für die Geschäftsinhaber droht es sogar existentiell zu werden. Sie haben jetzt schon bis zu 40 Prozent ihres Umsatzes verloren. Wenn es dabei bleiben sollte, dann wird man nicht mehr alle Mitarbeiter weiter beschäftigen können. Zwei Jahre soll dieser Zustand beibehalten werden. Untragbar!
Unsere Erwartung kann nur sein:
Die SPD-Forderung wurde von der Süddeutschen Zeitung aufgegriffen: Verbesserungen an Baustelle, SZ v. 30.10.2019
Berichterstattung in den Zeitungen:
Grundsteinlegung zum Sontowski-Bau - © Ingo Hugger
Hotel Simon wird für 8,9 Mio. Euro zum Verkauf angeboten. Abriss und Neubau? Sontowski setzt den Maßstab.
Vollständiger Artikel: Hotel Simon wird verkauft
Der Verkehrsausschuss sprach sich gegen einen Radweg vom Bahnhof bis zum Kriegerdenkmal als Fortsetzung des Radweges, der vom Pippinplatz kommt, aus. Herr Eck, der Verkehrsexperte im Gemeinderat, hatte sich zwar ausführlich und wohlbegründet für einen solchen Radweg ausgesprochen, aber die Mehrheit war trotzdem dagegen.
Vollständiger Artikel: Kein sicherer Radweg
Die Bürgerinitiative GautingAktiv hatte gegen die massive, großstädtische Bebauung des ehemaligen Schulgeländes an der Bahnhofstraße Front gemacht. Viele von uns hatten sich an ihr beteiligt. Die Entscheidung ist nun gefallen. Zwei Drittel der Abstimmenden im Gemeinderat haben sich für diese Bebauung entschieden. Sehr bedauerlich!
Vollständiger Artikel: Entscheidung gefallen
Frau Dr. Kössinger und das Bürgerbegehren gegen einen massiven, großstädtischen Neubau an der Bahnhofstraße und seine Auswirkung auf den Haushalt. Sie behauptet: Gewinnt das Bürgerbegehren, dann müsse die Gemeinde 9,5 Mio. für Kauf und 1 Mio. EURO für Abriss und Planung sofort zurückbezahlen. Es drohe die finanzielle Handlungsunfähigkeit der Gemeinde. (Starnberger Merkur v. 29.3.2018) Tatsächlich: Die Firma Sontowski ist bis zum 31.12.2019 an den Kaufvertrag gebunden, könnte also erst danach die Rückzahlung fordern.
Vollständiger Artikel: Unangebrachte Drohungen
So langsam kommen die Tatsachen ans Tageslicht! Frau Dr. Kössinger räumt ein, dass sie ihr Verkehrskonzept am Neubau an der Bahnhofstraße „nicht mit zukünftigen Varianten“ verknüpft habe. Der Verkehrsexperte Eck erläutert, dass die Planung auf dem heutigen Verkehr beruhe, mit Aufschläge von jeweils 10% für allgemeine Verkehrszunahme bzw. den geplanten Neubau. Beide bestätigen, was GautingAktiv schon lange sagt, dass der Bau eines großen Supermarktes an der Ammerseestraße und der beiden Gewerbegebiete an ihrem Ende im Verkehrsgutachten Obermayer nicht berücksichtigt worden sind!
Vollständiger Artikel: Verkehrsinfarkt verhindern
Zur Gestaltung des Verkehrs um den geplanten Neubau an der Bahnhofstraße herum: Der sichere Radweg vom Pippin-Platz bis zum Bahnhof sollte bis zum Kriegerdenkmal fortgeführt werden. Die Zufahrt auf das Gelände des Neubaues an der Bahnhofstraße sollte über den P&R-Parkplatz erfolgen. Es erspart der Gemeinde den kostspieligen Umbau- und Ausbau der Kreuzung am Kriegerdenkmal zu einer Doppelkreuzung.
Vollständiger Artikel: Verkehrskonzept
Das ehemalige Schulgelände soll massiv bebaut und den Kindern ein Teil ihres Pausenhofes weggenommen werden. Melden Sie bis 5. Mai 2017 Ihre Hinweise, Vorschläge und auch Ihre Kritik im Rathaus an.