Das Biotop mitten in Stockdorf an der Würm - Morgen ein Bauplatz?

Ist die Würm-Aue mitten in Stockdorf ein Biotop? - 27.3.2023

Der Streit um die Bebauung der Würm-Aue mitten in Stockdorf ist auch ein Ringen um die Sprache. Ist die Würm-Aue ein "Biotop" oder nicht? Von der CSU wurde das wiederholt in Frage gestellt. Die Süddeutsche Zeitung hat nun bestätigt, dass es ein Biotop ist.

In der Sitzung des Bauausschusses am 21. März wurde die Bebauung der Würm-Aue beschlossen. In der Debatte kam es zu folgendem Wortwechsel:

Franz Jaquet/CSU: Im Flugblatt der SPD sei von Biotop die Rede. (Hier) Stimme das?

Moderatorin Praxenthaler (Planungsverband äußerer Wirtschaftsraum München): Das sei die Überschrift. Amtlich kartiert sei nur ein Streifen entlang der Würm, im Wesentlichen am Westufer bis zum Schulersteg. Grüne Flächen (Gehölze, 8 Meter Streifen am Ufer) dürfen nicht bebaut werden. (Hier)

Praxenthaler hat es vermieden, eine klare Antwort zu geben. Sie sprach vom Uferstreifen, der sei kartiert, d.h. staatlich geschützt. Zu dem weit größeren Teil des Geländes am Westufer schwieg sie sich aus und sorgte so für ein Missverständnis:

Süddeutschen Zeitung v. 23. März: „Der SPD-Gemeinderat Eberhard Brucker hatte in einem Flugblatt, das in Stockdorf verteilt wurde, behauptet, ein Biotop an der Würm solle bebaut werden. Das entspricht nicht den Tatsachen. Tatsächlich gibt es einen acht Meter breiten Streifen beidseitig der Würm, der als Biotop kartiert ist.“

Aber die Rechtslage ist eindeutig. Der Begriff „Biotop“ ist nicht gleichzusetzen mit einem staatlich geschützten Gebiet:

  • „Ein Biotop ist der Lebensraum einer Lebensgemeinschaft wild lebender Tiere und Pflanzen.“ (Bundesnaturschutzgesetz § 7 Abs. 2 Nr. 4)

  • Als Biotope werden natürlich entstandene Landschaftsbestandteile wie Bäche, Auen, Moore, Wälder etc. bezeichnet. (Wikipedia: Biotop)

Diese Festlegungen treffen auf die seit vielen Generationen unberührte Natur am Westufer der Würm-Aue mitten in Stockdorf zweifelsfrei zu. Von einer Stimmungsmache der SPD gegen die Bebauung kann also keine Rede sein.

Praxenthaler hat sich nur schwammig zu der kritischen Frage geäußert, was erklärlich ist. Ihr Arbeitgeber, der Planungsverband, wurde dank CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger von den Investoren beauftragt, den Wettbewerb zu organisieren - mit einer Bebauung auch auf dem Westufer. Dr. Kössinger ist 1. stellvertretende Vorsitzende dieses Planungsverbandes und tritt schon lange für die Bebauung ein. Und die Investoren bezahlen den Verband. Die Interessenlage ist damit klar. Der Verband und seiner Mitarbeiterin sind keine neutralen Vermittler zwischen Investoren, Gemeinde und Bürgern. Der Verband hat mit seinen Mitarbeitern eine Bebauung des Biotops zu vertreten und tut es auch.

Die Süddeutsche Zeitung hat nun heute ihre Darstellung berichtigt:

In „Arbeiten und Wohnen im neuen Quartier an der Würm“ vom 23. März wurde der Eindruck vermittelt, der Gautinger SPD-Gemeinderat Eberhard Brucker habe in einem Flugblatt mit falschen Informationen Stimmung gegen das Bauprojekt gemacht. Laut Planungsverband ist nur ein Streifen an der Würm fix als geschützter Bereich kartiert. Der von Brucker verwendete Begriff „Biotop“ beschränkt sich aber nicht auf solche planungsrechtlichen Definitionen. Insofern kann man die zur Bebauung vorgesehene Fläche ebenfalls als Biotop bezeichnen.

Für Fragen, Hinweise und Meinungen Ihre E-Mail an: info@spd-gauting.de

Das Biotop mitten in Stockdorf an der Würm wird zum Bauplatz! - 22.3.2023

Der Bauausschuss stimmte mehrheitlich für den Architektenwettbewerb zu einer Bebauung des Biotops an der Würm mitten in Gauting. Im Juli sollen die Entwürfe der Architekten vorliegen, um dann von einem Preisgericht bewertet zu werden. Einer der Siegerentwürfe wird dann ausgeplant. Kleinere Änderungen sind dann noch möglich.

Bislang ist es verboten, in dem seit jeher naturbelassenen Gelände am Westufer zu bauen. Der Flächennutzungsplan müsste von nicht bebaubarem Außenraum auf Wohnraumfläche geändert werden. Die Genehmigung hierfür müsste die Bezirksregierung geben. Anschließend würde die Gemeinde einen Bebauungsplan erstellen, in dem wesentliche Merkmale dieses Bauvorhabens festgehalten werden. Und dann könnten die Erben von Stanz-Schmidt ihren Bauantrag einreichen.

Der "Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München" (Dr. Kössinger, 1. stellvertretende Vorsitzende) hatte den Entwurf für den Architektenwettbewerb ausgearbeitet. Seine Vertreterin Judith Praxenthaler führte unterstützt von ihrem Kollegen Christian Schwander durch die Sitzung. Zu Beginn wies sie darauf hin, dass 2 Tage nach der Zustimmung des Bauausschusses der Wettbewerb gestartet werde.

Der Wettbewerb werde von der Firma SANTINI (Erben Stanz-Schmidt) mit Zustimmung der Gemeinde ausgeschrieben. Es gehe um eine städtebaulichen Planung, die Hochbauplanung und die Planung des Freiraumes. Es gehe um das Gelände von der Bahnstraße bis zum Schulersteg.

Im Preisgericht wären als Sachpreisrichter vertreten: CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger, Derksen/Grüne, Fleischmann/München, Klinger/CSU, Prof. Ottmann/München und Ruhbaum/MiFü.

Preisgelder: 245.000 Euro

Ziele: Wohnen, Gewerbe, Kindergarten und Gaststätte unterbringen. Erholung ermöglichen. Die Identität Stockdorfs erhalten und die Luftströmung von Süden her weiter sicherstellen.

Vorgesehen seien auf dem Westufer 10 Wohnungen mit 3-6 Zimmern bzw. 120-240 qm Wohnfläche, auf der Ostseite 20 Wohnungen mit 2-5 Zimmern bzw. 55-105 qm Wohnfläche. Auf der Ostseite soll das bestehende Wohnhaus mit seinen 16 Wohnungen abgerissen werden.

Debatte:

Heinrich Moser/Grüne wollte wissen, welche rechtlichen Folgen dieser Wettbewerb habe.

Praxenthaler: Jeder Entwurf könne und werde später noch geändert. Die kommunale Planungshoheit liege weiterhin bei der Gemeinde. Für den Gewinner sei es ein Auftragsversprechen. Nur wenn die Bebauung des Westufers abgelehnt werde, dann könne es vielleicht zu Entschädigungsforderungen an die Gemeinde kommen.

CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger: Änderungen seien grundsätzlich möglich. Die Planungshoheit liege weiterhin bei der Gemeinde.

Moser: Reduktionen seien damit auch zulässig.

Schwander: Die Angaben zur Bebauung seien nur Maximalwerte.

Harald Ruhbaum/MiFü: Was sei der Unterschied zwischen Realisierungs- und städtebaulichen Wettbewerb?

Praxenthaler: Die Abgrenzung zwischen ihnen sei nicht eindeutig und klar. Aber auf jeden Fall bedeuteten sie kein Auftragsversprechen. Es gebe darüber hinaus auch noch den Ideenwettbewerb.

Dr. Kössinger: Die Gemeinde gehe keine Verpflichtung ein.

Hans Wilhelm Knape/Grüne fragte, ob denn ein Bauen auf dem Westufer rechtlich abgesichert sei. Nicht, dass es der Gemeinde wie mit dem Bohrplatz für die Geothermie gehe, bei dem es sich erst jetzt herausgestellt habe, dass in Bayern ein Bohren in einem Wasserschutzgebiet gar nicht erlaubt sei. Schließlich sei das Westufer Teil des regionalen Grünzuges entlang der Würm.

Dr. Kössinger: Es sei immer klar gewesen, dass der Bohrplatz im Wasserschutzgebiet liege. Es gebe jedoch Ausnahmen, in denen so etwas erlaubt worden sei.

Praxenthaler: Es sei nichts bekannt, was ein Bauen auf der Westseite nicht zulasse.

Schwander: Man könne nicht abschätzen, was da möglicherweise an Einwänden komme.

Franz Jaquet/CSU: Es sei ein Flugblatt von jemanden hier im Ausschuss verteilt worden. Da sei von Biotop die Rede. (Hier) Stimme das?

Praxenthaler: Das sei die Überschrift. Amtlich kartiert sei nur ein Streifen entlang der Würm, im Wesentlichen am Westufer bis zum Schulersteg. Grüne Flächen (Gehölze, 8 Meter Streifen am Ufer) dürfen nicht bebaut werden. Der Grund hierfür sei die Wertigkeit des Geländes mit seinen Fledermäusen und Vögeln. Und das Wasserwirtschaftsamt bestehe darauf, die Ufer freizuhalten. Es gehe um eine ökologische Aufwertung.

[Amtlich kartiert = staatlich geschützt. Der Begriff „Biotop“ ist nicht gleichzusetzen mit einem staatlich geschützten Schutzgebiet. „Ein Biotop ist der Lebensraum einer Lebensgemeinschaft wild lebender Tiere und Pflanzen.“ (Bundesnaturschutzgesetz § 7 Abs. 2 Nr. 4) Als Biotope werden natürlich entstandene Landschaftsbestandteile wie Bäche, Auen, Moore, Wälder etc. bezeichnet. (Wikipedia)]

Knape: Man sollte die Variante ohne einen bebauten Westteil zulassen. Aber leider disqualifiziere der Entwurf zum Wettbewerb eine solche Variante.

Praxenthaler: stimmt. Aber auch die Qualität der Ostseite sei wichtig. Es sei nicht möglich, das Bauvolumen West noch zusätzlich auf die Ostseite zu verlagern. Die Gebäude würden dann zu hoch werden. Man habe den Westteil schon auf 2.300 qm Bruttogeschossfläche verkleinert. Die Entscheidung müsse im Vorfeld getroffen werden, dabei müsse aber die Vergleichbarkeit der Entwürfe sichergestellt bleiben.

Knape: Wie groß sei der Spielraum?

Praxenthaler: Über das 4. Geschoss könne man diskutieren. Die Vorgabe an die Architekten seien rund 2.300 qm, d.h. +/- 100 qm.

Eberhard Brucker/SPD: Es gebe kein Gesetz, nachdem die Gemeinde für den Westteil Baurecht vergeben müsse. Das Westufer sei Außenraum und damit sei Stand heute dort das Bauen verboten. Zum Ostteil gebe es keinen Bebauungsplan, deswegen gelte hier der § 34 Baugesetzbuch. Damit bestimmen die Bauten in der näheren Umgebung, wie groß der Ostteil bebaut werden dürfe. In diesem Rahmen dürfen die Erben bauen. Bei diesem Projekt habe sich nicht die Gemeinde nach den Erben zu richten, sondern die Erben nach dem, was die Gemeinde dort haben will. Die Gemeinde sei zu nichts gezwungen. Die Rechtslage sei hier völlig klar.

Zuhörer applaudierten und Dr. Kössinger wies sie sofort zurecht.

Praxenthaler: Herr Brucker habe recht.

Markus Deschler/FDP: Eine Verlagerung würde zu 8-geschossigen Gebäuden auf der Ostseite führen. Es bestehe Konsens, dass das nicht zu Stockdorf passe.

Moser: Im Westteil seien 3 + 1 Geschosse nicht akzeptabel.

Eva-Maria Klinger/CSU: Der Entwurf zum Wettbewerb werde zu einem breiten Strauß an Möglichkeiten führen. Der Wettbewerb schaffe kein Baurecht. Es seien nur Angebote, dabei kann man nur bewerten, was vergleichbar sei.

Stefan Berchtold/MfG-Piraten: Der Westteil müsse sich in die Umgebung einpassen. Das sollte man vorher klären.

Schwander: Auch an der Bahnstraße gebe es 3-geschossige Häuser.

Dr. Kössinger: Man solle sich den ganzen Strauß an Möglichkeiten anbieten lassen und die Bauleitplanung [Flächennutzungs- und Bebauungsplan] abwarten.

Brucker: Wenn hier von einem "Strauß" gesprochen werde, dann werde es in Wahrheit nur einen Strauß mit einer Einheitsblume geben. 2.300 qm +/- 100 qm für die Westseite führe zu Entwürfen, die in ihrem Bauvolumen alle mehr oder weniger gleich seien. Es sei nicht zweckmäßig, jetzt die 2.300 zu beschließen, um sie dann in einem mühevollen Prozess auf eine 2-geschossige Bebauung runter zu rubbeln. Das führe schnell zur normativen Kraft des Faktischen, angesichts der dann nichts mehr geändert werden könne. Die Gemeinde habe sich nicht am Investor zu orientieren. Nicht die Erben seien der Dreh- und Angelpunkt, sondern das, was die Gemeinde für die Allgemeinheit für das Beste halte.

Knape: Ein Strauß sei gewollt, aber die Größe des Bauvolumen zu streng vorgegeben.

Praxenthaler: Es sei kein Ideenwettbewerb. Es gehe darum, was die Erben und die Gemeinde wollten. Es gehe um eine Vorlage für die Architekten. Für sie selber sei der Text gut. Auf der Westseite seien auch nur 3 Geschosse denkbar.

Abstimmung: Der Entwurf, der auch eine Bebauung des Biotops auf der Westseite vorsieht, wurde mit 8:5 Stimmen angenommen.

dafür:
CSU: Egginger, Elsnitz, Jaquet, Klinger, Dr. Kössinger
FDP: Deschler
MiFü: Ruhbaum
UBG: Eck

dagegen:
Grüne: Braun, Knape, Moser
MfG-Piraten: Berchtold
SPD: Brucker

Knapes Antrag, im Westen breiter und dafür nur 3-geschossig zu bauen, bekam keine Mehrheit.

Die Erben haben sich mit Hilfe der Mehrheit im Ausschuss durchgesetzt. Ein Aufwertungsgewinn von 15 Mio. Euro ist ihnen sicher. Was hat die Gemeinde davon?

Mal ist der Wettbewerb mit einem Auftragsversprechen an den Gewinner verbunden, dann wieder nicht. Damit wurden die rechtlichen Folgen dieses Wettbewerbes den Gemeinderäten völlig widersprüchlich dargestellt.

Den Westteil als Naherholungsgebiet zu preisen, ist angesichts der großen Bebauung Schönfärberei. Unberührte Natur geht dabei verloren. Den Kindergarten auf der Ostseite könnte man auch woanders bauen. Er ist damit kein Ausgleich für den Verlust des Biotops. Abgesehen davon, der Kindergarten ist keine soziale Gegenleistung der Erben, denn ein Kindergarten ist ein stabiler Mieter, ohne ständigen Mieterwechsel und ohne zwischenzeitliche Leerstände. Und die Kita wird dem Restaurant Gäste zuführen, was seiner Verpachtung auch wieder gut tut. Dass diese Wirtschaft Gäste von den anderen Gaststättenbetrieben an Baierplatz und Bahnstraße abziehen wird, wird verschwiegen. Ob diese alle überleben werden, ist ungewiss.

Das bestehende Wohnhaus am Ostteil mit seinen 16 Wohnungen soll abgerissen und stattdessen 20 Wohnungen gebaut werden. D.h. günstiger Wohnraum wird vernichtet und deutlich teurerer Wohnraum soll geschaffen werden. In Summe entstehen nur 4 zusätzliche Wohnungen. Zusätzlich werden am Westufer 10 sehr große Luxuswohnungen gebaut und das auf Kosten des Biotops, das dafür zerstört wird.

Von einer ökologischen Aufwertung war die Rede. Eine Aufwertung, indem man das Biotop mit Häusern, Zufahrten und Wegen bebaut? Wie so etwas möglich ist, bleibt ein Geheimnis. Ein großer Verlust für Artenvielfalt und Klima wurde in die Wege geleitet, zugunsten eines leistungslosen Gewinnes in Höhe vieler Millionen für die Erben und das mit Hilfe der Mehrheit von CSU, FDP, MiFü und UBG im Bauausschuss.

Für Fragen, Hinweise und Meinungen Ihre E-Mail an: info@spd-gauting.de

Das Biotop an der Würm - Eine Information an die Stockdorfer Mitbürger - 20.3.2023

Die SPD informierte die Stockdorfer Mitbürgerinnen und Mitbürger über die Pläne zu einer Bebauung des Biotops mitten in Stockdorf an der Würm. Eine wichtige Gegendarstellung zu den geschönten Berichten seitens der Erben Stanz-Schmidt und der Rathausverwaltung.

Es geht nicht so sehr um "Naherholung" und "Wohnungsbau" auf dem Westufer. Naherholung auf einem Uferweg zwischen Würm und 12 Meter hohen Häusern, Wohnungen mit bis zu 6 Zimmern, wer sucht so etwas? Es geht um eine Wertsteigerung von 15 Millionen Euro, wenn aus dem Biotop Baugelände gemacht werden darf, was bis heute verboten ist.

Hier das Informationsblatt:

Das Biotop mitten in Stockdorf an der Würm – morgen ein Bauplatz?

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Die Stellung der SPD zur Bebauung des Biotops an der Würm mitten in Stockdorf - 1.3.2023

Es geht um die Würm-Aue mitten in Stockdorf. Die Eigentümer wollen sie bebauen. Der Gemeinderat ist uneins. Ein städtebaulicher Wettbewerb mit Architekten soll Vorschläge und Klarheit bringen. Hier die Stellung der SPD zu diesem Vorhaben:

Was für einen Traum hat die SPD zu diesem Biotop am Westufer der Würm-Aue?

  • Selbstverständlich sind die Erben der früheren CSU-Gemeinderätin Stickl-Schmidt zu verstehen, wenn sie aus der unberührten Natur an der Würm Bauland machen wollen, schließlich wäre für sie das heute wirtschaftlich wertlose Gelände über Nacht dann weit über 15 Mio. Euro wert.*

  • Selbstverständlich könnte man an der Würm gut wohnen, in ruhiger Lage mit einem schönen Blick auf die Würm und ihre grünen Uferbereiche und dabei den S-Bahn-Bahnhof in nur 5 Minuten erreichen zu können.

  • Selbstverständlich müsste nicht in Beton, sondern könnte mit Holz gebaut werden.

Aber ist das Begründung genug, um das Biotop in der Würm-Aue zuzubauen?

  • Ein Biotop ist ein Schutzgebiet für viele Pflanzen und ein Rückzugsgebiet für viele Tiere, das angesichts des großen Verlustes an der Artenvielfalt in unseren Tagen nicht leichtfertig aufgegeben werden sollte.

  • Städte bemühen sich heutzutage um den Erhalt ihrer Grünflächen. Mit hohem Aufwand werden Dächer und Fassaden begrünt, um den steigenden Temperaturen etwas entgegenzusetzen.

Aber manchem in Gauting scheint es immer noch nicht warm genug zu sein, denn man träumt davon, auch dieses Biotop mitten in Stockdorf bebauen zu lassen.

In Gauting wurden in den letzten 3 Jahren 340 zusätzliche Wohneinheiten für ca. 1000 zusätzliche Bewohner genehmigt, überwiegend für Auswärtige. Aber auch wenn man noch zusätzlich die Äcker bis nach Buchendorf, Unterbrunn und Oberbrunn bebauen würde, München hätte immer noch Wohnungsnot. Gauting kann Münchens Wohnungsprobleme nicht lösen.

In Bayern hatten wir erst vor 1,5 Jahren eine Flutkatastrophe mit Schäden in Höhe vieler hundert Millionen Euro. Flussauen standen unter Wasser und viele Häuser im Wasser. In Gauting debattieren wir jedes Jahr bei der Aufstellung des Haushaltes über den Reßbach in Unterbrunn. Das Wasserwirtschaftsamt hat wegen Überflutungsgefahr eine weitere Bebauung in seinem Bereich verboten. Und die Versicherer klagen, dass in Überschwemmungsgebieten zu viel gebaut wird. (Hier) Der Keller eines Hauses am Rande des Biotops stand in 20 Jahren schon dreimal unter Wasser.

Aber mancher in Gauting will die Gefahren nicht sehen, denn man träumt weiter davon, auch das Biotop in der Würm-Aue bebauen zu lassen.

Deswegen, die Idee, ausgerechnet in unseren Tagen das Biotop in der Würm-Aue mitten in Stockdorf bebauen zu wollen, ist völlig aus der Zeit gefallen.

.______

*8.000 qm bei einem Bodenwert in Stockdorf von 1.750-1.850 Euro/qm (SZ 12.7.2022). Die Lage an der Würm und die nur 5 Minuten zur S-Bahn erhöhen den Wert noch beträchtlich.

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Stockdorfer Ortsmitte an den Ufern der Würm bebauen? Gemeinderäte uneins - 1.3.2023

Auf der Tagesordnung der gestrigen Sitzung des Bauausschusses stand das Biotop am Westufer und das Firmengelände von Stanz-Schmidt am Ostufer der Würm mitten in Stockdorf. Beide Bereiche will der Eigentümer bebauen.

Der Gemeinderat hatte in einer Klausursitzung beschlossen, dass die Fraktionen ihre Vision zur Bebauung dieses Geländes erarbeiten sollten. Annette Derksen/Grüne hatte als Referentin für Ortsentwicklung die redaktionelle Arbeit übernommen. Das Ergebnis lag nun vor und sollte beschlossen und am Samstag auf der Informationsveranstaltung in Stockdorf vorgestellt werden.

Gemeinderat: Beschlussvorlage zur Vision, 28.2.2023
Gemeinderat: Entwurf einer Vision zu Stanz-Schmidt, 26.2.2022

Man wurde sich aber nicht einig:

Stefan Berchtold/MfG-Piraten: Er sei überrascht, dass die Vision heute im öffentlichen Teil der Sitzung auf der Tagesordnung stehe. Er hatte es so verstanden, dass die Fraktionen ihre Vision von der Bebauung nennen und diese für den städtebaulichen Wettbewerb genutzt werden sollten. Von einer Abstimmung und damit, dass der gesamte Gemeinderat eine eigene Vision vorstellen wolle, sei ihm nichts bekannt.

Michael Vilgertshofer/CSU widersprach ihm. Es gehe um eine Vision des Gemeinderates. Dem vorliegenden Entwurf wolle aber seine Fraktion auch nicht zustimmen. Aus ihrer Sicht sollte der Traum keine planerischen Festlegungen, die nicht im Auslobungstext stehen, keine über das Gebiet hinausgehenden planerischen oder politischen Aussagen, keine Programmsätze oder Entscheidungserwägungen und keine zu einseitigen politischen Aussagen enthalten.

Annette Derksen/Grüne: Sie habe zusammengestellt, was sie von den Fraktionen bekommen habe. Und da sich die Angaben zur Bebauung des Westufers widersprachen, habe sie diese als Alternativen aufgeführt. Mit der Zugspitzstraße als Weg für die Radfahrer habe sie nur einen Hinweis geben wollen, wo diese fahren sollen, nachdem nicht gewollt ist, dass sie den Uferweg benutzen. Irgendwo müssen sie ja schließlich fahren können.

Dr. Jürgen Sklarek/MiFü, der die Sitzung als 2. Bürgermeister leitete, sah angesichts der Meinungsverschiedenheiten keine Möglichkeit, bis Samstag für die Informationsveranstaltung in Stockdorf einen gemeinsamen Text zusammenzubringen.

Man war sich darin einig, dass die Fraktionen noch einmal versuchen sollten, eine gemeinsame Klärung zu erreichen.

Anwesend:

CSU: Egginger, Elsnitz, Jaquet, Vilgertshofer
FDP: Deschler
Grüne: Derksen, Knape, Moser
MfG-Piraten: Berchtold
MiFü: Ruhbaum, Dr. Sklarek
SPD: Brucker
UBG: Eck

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Wie aus dem Klimaschutzwald mitten in Stockdorf Baugelände wird - Von langer Hand vorbereitet - 24.8.2022

Die Erben von Stanz-Schmidt wollen das naturbelassene Gelände am Westufer der Würm mitten in Stockdorf bebauen. Die Umwandlung dieses Biotops in ein Baugelände lässt das wirtschaftlich wertlose Gelände zu einem vielfachen Millionenvermögen werden. Der Bauausschuss machte im Juli den Weg für einen städtebaulichen Wettbewerb frei, den die Rathausverwaltung organisieren wird. Hier

Vor 2 Jahren wurde der Damm entlang der Würm von Bäumen und Büschen freigemacht, da ihr Wurzelwerk die Dammkrone auflockert und den Damm damit schwächt. Das Wasserwirtschaftsamt hatte dies angeordnet gehabt.

Inzwischen stellte sich heraus, dass es dabei nicht blieb:

Gauting Stockdorf Stanz-Schmidt 2022-08 Abholzungen
Bilder: Google und BayernAtlas
  • Auf den 2 Fotos ist deutlich zu sehen, dass auch im geplanten Baubereich bereits Bäume gefällt wurden. Der Eingriff in die Natur ist ganz erheblich. Das Gelände ist als regionaler Klimaschutzwald eingestuft.

Die Absichten der Investoren sind das eine, der bislang fehlende Beschluss des Gemeinderates zur Umwandlung in ein Baugelände das andere, so dass für das Gelände weiterhin das Waldgesetz gilt. Laut diesem muss eine Naturverjüngung innerhalb von 5 Jahren einsetzen, ansonsten muss aufgeforstet werden. Da eine Naturverjüngung aktiv verhindert wurde und wird, verstößt das gegen diese gesetzliche Vorgabe. Das der CSU-Landwirtschaftsministerin Kaniber unterstellte Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weilheim hat bislang nichts dagegen unternommen.

Mit der Fällaktion schaffte man vollendete Tatsachen. Und damit ist festzuhalten, dass die Umwandlung des Biotops in Baugelände von langer Hand vorbereitet wurde. Man kann davon ausgehen, dass CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger mit ihrer Verwaltung schon des längeren über das Vorhaben informiert ist.

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Die unberührte Natur mitten in Stockdorf wird Baugebiet - 27.7.2022

Der Bauausschuss beschloss gestern, einen städtebaulichen Wettbewerb zu einer Bebauung der bislang naturbelassenen Würm-Aue mitten in Stockdorf auszuschreiben. CSU, Grüne, FDP, MiFü, MfG-Piraten und UBG stimmten dem ersten Schritt zu einer Bebauung dieses Biotops zu.

CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger schlug den Gemeinderäten den Wettbewerb vor. Es kam zu einer grundsätzlichen Debatte über dieses Vorhaben.

Eberhard Brucker/SPD vertrat die Gegenmeinung:

Das naturbelassene Gelände sei ein Biotop mitten in Stockdorf, dessen Bebauung bislang verboten sei. Zugleich sei es die Überschwemmungsreserve für Stockdorf. Diesen Uferbereich zu bebauen wäre ein Widerspruch zum Wunderl-Grundstück an der Starnberger Straße. Dort sei man sich einig, dass nur vorne an der Straße, aber nicht hintendran im Würmbereich gebaut werden solle.

Wer habe etwas davon?

Für die Eigentümerfamilie Schmidt sei das Gelände heute zwar ökologisch wertvoll, ökonomisch aber wertlos. Mit einer Umwidmung zu Bauland werde es ökonomisch sehr wertvoll. Der Wert ihres Geländes mit seinen 14.000 qm steige von 0 auf 25 Mio. Euro. (Bodenwert in Stockdorf: 1.750-1.850 Euro/qm, SZ 12.7.2022). Selbst wenn man einen Abschlag von 25 % vornehme, wäre die Wertsteigerung und damit der Gewinn immer noch mindestens 20 Mio. Euro, also immer noch außerordentlich viel Geld für die Familie.

Ein einmaliges Biotop würde unwiederbringlich zerstört werden. Und die Gemeinde würde dauerhaft auf den Folgekosten für Kita, Schulen und Verkehr, verursacht durch die zuziehenden Bewohner, sitzen bleiben. Es gebe für die Gemeinde keine rechtliche Verpflichtung dieses Vorhaben zuzulassen. Das Vorhaben sei im Interesse der Familie, aber nicht in dem von Gauting. Ausführlich

Dr. Kössinger: Die Rechnung sei nicht realistisch und nicht redlich. Die Radwegverbindung sei erwünscht und es wäre eine maßvolle Bebauung. Man solle auf den Boden der Tatsachen zurückkommen.

Eva-Maria Klinger/CSU: Die Rechnung stimme in keiner Weise. Man solle keine Neiddiskussion führen. Es sei eine Chance für Stockdorf. Man sollte sich auf den Weg machen. Der Grünzug würde erhalten bleiben und er wäre zugänglich. Das Biotop wäre heute nur im Verborgenen. Der Bauausschuss habe alles in der Hand. Die Pläne seien nicht gigantisch, sondern verträglich. Man sollte sie ernsthaft prüfen.

Stefan Berchtold/MfG-Piraten: Die Öffentlichkeit sei nicht beteiligt gewesen. Das Gelände sei Außenbereich [wo eine Bebauung nicht zulässig ist]. Es sei noch nichts beschlossen.

Dr. Kössinger Ein städtebaulicher Wettbewerb sei vorgesehen. Es sei unfair zu sagen, die Öffentlichkeit werde nicht beteiligt. Man müsse fair bleiben.

Richard Eck/UBG: Diese Stelle an der Würm sei kein Überschwemmungsgebiet. Das sei weiter südlich auf der Höhe der Schule. Er wäre für diese Planung.

Heinrich Moser/Grüne: Das Vorgehen sei nicht verkehrt. Zur westlichen Seite sollte erst ein Grundsatzbeschluss gefasst werden. Anschließend sei es zu bewerten.

Dr. Kössinger: Die Gemeinde habe uneingeschränkt die Planungshoheit. Auf Basis des Wettbewerbes könne dann frei entschieden werden.

Franz Jaquet/CSU: fragte, ob der Begriff "Biotop" geschützt sei? Und wäre die SOBON (Sozial gerechte Wohnraumförderung, Richtlinie) anzuwenden?

Dr. Kössinger: Die Anwendung der SOBON wäre zu prüfen.

Die Naturschutzbeauftragte der Gemeinde: Der Begriff sei geschützt. Die Uferbereiche der Würm seien dementsprechend von Starnberg bis Pasing kartiert.

Markus Deschler/FDP: Er befürworte dieses Vorhaben.

Brucker an Dr. Kössinger: "Wenn Sie die erste Abschätzung des Aufwertungsgewinns für unrealistisch halten, welchen Wert halten Sie dann für realistisch?"

Dr. Kössinger: Das hänge davon ab, wie viele Quadratmeter in die Bebauung einbezogen werden.

Anwesend:
CSU: Egginger, Elsnitz, Jaquet, Klinger, Dr. Kössinger
FDP: Deschler
Grüne: Derksen (Referentin für Ortsentwicklung), Knape, Moser
MfG-Piraten: Berchtold
MiFü: Ruhbaum
SPD: Brucker
UBG: Eck

Mit der moralischen Abwertung des Kritikers versucht die CSU von dieser Vermögensbildung zugunsten einer bekannten Stockdorfer Familie und zulasten der Gemeindekasse abzulenken. Man möchte es lieber im Verborgenen halten, indem man die Nützlichkeit eines neuen Radweges vorschiebt. Nur für die Radfahrer stehen bereits heute Zugspitzstraße (Anliegerstraße) und Gautinger Straße (Radweg) zur Verfügung. Das Radfahren zu fördern, ist sinnvoll, aber nicht um jeden Preis.

Es ist unstrittig, dass die genaue Wertsteigerung und damit der genaue Gewinn für die Investorenfamilie noch nicht ermittelt werden kann. Es ist aber auch eine Tatsache, dass der lauschige Blick auf die Würm und die nur 7 Gehminuten zum S-Bahnhof zu einer beträchtlichen Aufwertung des Geländes führen werden. Und damit ist es eine weitere Tatsache, dass allein schon mit 1000 qm Baugrund eine Wertsteigerung von 0 auf 1,8 Mio. Euro erreicht wird. In Abhängigkeit des Umfanges der Bebauung braucht man es dann nur noch auszumultiplizieren. Es ist also bereits jetzt von einem nicht zu versteuernden Gewinn in Höhe vieler Millionen auszugehen, während die Gemeinde dauerhaft die Folgekosten zu tragen hat.

Hans-Jochen Vogel, ehemaliger OB von München, waren zeitlebens die hohen Bodenwertsteigerungen ein Dorn im Auge. Wertsteigerungen, die nur deswegen zustande kommen, weil die öffentliche Hand Planungsleistungen erbringt, während die Eigentümer gar nichts beitragen müssen. Noch als 93-Jähriger war er gegen diese Art von Arbeitsteilung und schrieb hierzu das Buch: "Mehr Gerechtigkeit! Wir brauchen eine neue Bodenordnung - nur dann wird auch Wohnen wieder bezahlbar", Freiburg 2019.

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Die Würm-Aue mitten in Stockdorf zubauen? Davon hat Gauting nichts! - Die Sicht der SPD - 27.7.2022

Der Bauausschuss machte gestern den Weg frei, für eine Bebauung der naturbelassenen Würm-Aue mitten in Gauting. Ein städtebaulicher Wettbewerb zur Gestaltung dieser Bebauung wird ausgeschrieben. Es ist ein schwerwiegender Schritt, was die Ortsentwicklung Stockdorfs angeht.

Eberhard Brucker/SPD trug in der Sitzung den Standpunkt der SPD vor:

  • Das Gelände ist seit jeher naturbelassen, ein Biotop mitten in Stockdorf, dessen Bebauung bislang verboten ist. Zugleich ist es die Überschwemmungsreserve für Stockdorf.

Warum soll dieser ufernahe Bereich jetzt bebaut werden? Beim Wunderl-Grundstück an der Starnberger Straße ist sich der Bauausschuss einig, dass nur vorne an der Straße, aber nicht hintendran im Würmbereich gebaut werden soll. Nach den vielen Hochwasserkatastrophen wird allgemein davor gewarnt, zu nah entlang der Ufer zu bauen bzw. die Überflutungsmulden zu überbauen.

Wer hat etwas davon?

  • Die Eigentümerfamilie Schmidt: Was heute ökologisch sehr wertvoll ist, ist für sie ökonomisch wertlos. Mit einer Umwidmung zu Bauland wird es aber ökonomisch sehr wertvoll. Der Wert ihres Geländes steigt von 0 auf 1.750-1.850 Euro/qm, so die Bodenpreise in Stockdorf (SZ 12.7.2022). D.h. bei dem 14.000 qm großen Grundstück geht es um 25 Mio. Euro. Selbst wenn man einen Abschlag von 25 % vornimmt, beträgt die Wertsteigerung und damit der Gewinn immer noch mindestens 20 Mio. Euro, also ein außerordentlich hoher Gewinn für die Familie, ohne selbst etwas dafür tun zu müssen.

  • Ein einmaliges Biotop wird unwiederbringlich zerstört.

  • Die Gemeinde wird dauerhaft auf den Folgekosten für Kita, Schulen und Verkehr, verursacht durch die zuziehenden Bewohner, sitzen bleiben.

Die Investorenfamilie deutet die Fragebogenaktion beim Fest in Stockdorf als Zustimmung der Bürgerschaft. Aber sie war nicht repräsentativ, denn nur 119 Gautinger hatten einen Fragebogen abgegeben und lediglich etwa 80 dem Bauvorhaben zugestimmt. Allein Stockdorf hat aber schon 4.400 Bewohner. Hier

  • Es gibt für die Gemeinde keine rechtliche Verpflichtung dieses Vorhaben zuzulassen.

Und wenn es der Familie wirklich um einen öffentlichen Spazierweg entlang der Würm geht, dann kann man den auch ohne Bauprogramm verwirklichen.

  • Dieses Vorhaben ist im privaten Interesse der Investorenfamilie in ihrem Streben nach einem Millionengewinn, aber nicht im Interesse Gautings.

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Sollte man die unberührte Würm-Aue mitten in Stockdorf bebauen? - 6.7.2022

Die Erben der Firma Stanz-Schmidt wollen ihr Betriebsgelände mitten in Stockdorf zusammen mit dem gegenüber am Westufer der Würm gelegene Gelände vermarkten. Der Betrieb wird aus Gauting wegziehen, die meisten Betriebsgebäude abgerissen und stattdessen sollen Wohn- und Geschäftsgebäude gebaut werden.

Die Erbengemeinschaft nutzte das Stockdorfer Fest, um die Besucher zu ihrem Projekt zu befragen. Eine Beraterfirma organisierte es. Das Ergebnis wurde im Bauausschuss vorgestellt.

Der Berater sprach ganz begeistert von einer einzigartigen Befragung. Die 16 Interviewer hätten keine Pause gemacht, fast nichts gegessen und getrunken und an diesem Wochenende von morgens bis abends insgesamt 2000 Gespräche geführt. Man möchte gerne das Projekt weiter begleiten.

Die 2000 Gespräche führten zu 188 ausgefüllten Fragebögen. Davon kamen 112 von den 4.400 Stockdorfern und 7 von den 15.600 Gautingern (nur Ortskern). Insgesamt sprachen sich 140 für das Projekt aus, 17 dagegen und 31 enthielten sich. Auf den Fragebögen wurden Hinweise gegeben:

Natur berücksichtigen
moderate Bebauung
Gewerbe, Gastronomie, Kindergarten ansiedeln
Öffnung für Naherholung
Sitzgelegenheiten schaffen
Ufer zugänglich machen
Bäume erhalten
im Einklang mit der Natur
bezahlbarer Wohnraum auf der Ostseite zur Starnberger Straße hin
Vormietrecht für Stockdorfer

Die Erbengemeinschaft bot ein zeitlich unbegrenztes Vormietrecht für Stockdorfer an.

Auch mit 40-50 Nachbarn sei gesprochen worden. Am Westufer haben sie seit Jahrzehnten nur die Würm vor sich, keine Zäune, nur Ruhe und Natur. Nun soll zwischen ihnen und der Würm gebaut werden. Es gebe Vorbehalte. Man sehe die eigene Privatsphäre bedroht und habe die Sorge, dass sich vor ihnen eine Party-Meile mit viel Lärm und Müll entwickle. Die Nachbarn betonten, dass man die Natur erhalten müsse. Insgesamt also erhebliche Vorbehalte, lobten aber, dass sie frühzeitig einbezogen worden seien.

Die Erben wollen den Nachbarn entgegenkommen. Man würde die Kosten für die Aufstellung von Zäunen übernehmen. Und den Weg entlang der Würm würde man abends um 20 Uhr zuschließen und erst morgens um 8 Uhr wieder öffnen.

Eva-Maria Klinger/CSU: "Herzlichen Dank! Eine tolle Geschichte! Die Befragung ist gut angenommen worden. Man hat die Informationen zu den Bürgern getragen. Jeder hatte die Chance, sich zu äußern. Die Stockdorfer haben sich schon immer gewünscht, dass das Würmufer zugänglich ist. Es ist positiv, dass man den Dialog weiterführen will. Ein gutes Ergebnis."

Heinrich Moser/Grüne: Es sei ein guter Weg, wenn er eingehalten werde. Absperren sei aber keine Lösung. Man müsse etwas für die Jugend machen. Die Öffnung sei wünschenswert. Die Pläne für das Westufer seien für sie der Schlüssel. Es fehle eine klimaschonende Entwicklung, eine Lösung zu Versiegelung und Energieerzeugung. Die Richtung passe, die Details seien offen.

Stefan Berchtold/MfG-Piraten: Die Befragung sei sehr spät angekündigt worden. Die Zustimmungsquote sei groß, weil die Pläne noch sehr allgemein seien. Man solle nicht gleich eine Absperrung anbieten, sondern die Diskussion zulassen und auch nicht gleich eine Entscheidung raushauen.

CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger: Die Pläne müsste nun über einen "Städtebaulichen Wettbewerb" konkretisiert werden.

Der Vertreter der Erben betonte, dass man nicht den maximalen Profit wolle und dafür sei, die Bauten ökologisch in die Natur zu integrieren. Wenn das Gelände zur Bebauung freigegeben werde, dann biete man einen öffentlichen Weg entlang der Würm, vom Schulersteg bis zum Harmsplatz, mit einer Abzweigung über die Würm zur Starnberger Straße an.

  • Beim Grundstück des ehemaligen Wunderl-Hofes geht es dem Gemeinderat einhellig darum, die Würm zugänglich zu machen, aber die Uferbereiche und die Insel nicht zu bebauen. Auch die Flussaue in Stockdorf ist ein unberührtes Biotop mitten im Ort und als Überflutungsmulde eine Sicherheitsreserve für Hochwasser.

Die Umwandlung von Natur in Baugebiet würde das Gelände massiv aufwerten. Die Gemeinde hätte die Planungs- und Folgekosten (Kitas, Schulen ...) zu tragen und die Erben mit der Bodenwertsteigerung einen Gewinn in Höhe vieler Millionen, ohne etwas dafür geleistet zu haben.

Die Befragung hat nur eine sehr schmale Basis. Nur 119 Bürger aus Gauting haben einen Fragebogen abgegeben. Etwa 80 von ihnen befürworteten das Projekt. Die Befragung ist damit nicht repräsentativ.

Man muss die Flussaue nicht zubauen, nur um einen Weg entlang der Würm freizugeben. Man kann das Erste lassen und das Zweite trotzdem tun, wenn einem wirklich am öffentlichen Wohl gelegen ist.

Dennis Meadows, einer der Autoren der berühmten Studie "Grenzen des Wachstums" für den Club of Rome im Jahre 1972, meinte unlängst in einem Interview:

  • Wir haben es mit einem Menschen zu tun, der "einfach nicht in der Lage ist, kurzfristige Opfer für einen langfristigen Nutzen zu bringen". (SZ-Magazin Nr. 7 / 18.2.2022, S. 22)

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