Mehrfache Zusage geleugnet - Satzung sei juristisch strittig - Unanständig die SPD, mehrfache Zusagen sollten nicht mehr eingehalten werden, eigene Pressemitteilung wird verleugnet - Presse wird informiert, Gemeinderat nicht - Unredlich und neidisch die SPD - Der Zweck heiligt die Mittel. Eine Täuschung von Gemeinderat und Bürgern - Beschwerde beim Landrat wegen Dr. Kössingers Weigerung, die SPD-Anfrage zu beantworten - Dr. Kössinger weigert sich, eine SPD-Anfrage zu beantworten - AOA. Wie die Zahl der Bewohner kleingerechnet wird - Gemeinderat intern. Eine politische Auseinandersetzung ganz anderer Art - Ein schnellerer Ausbau der Kinderbetreuung ließ die Wogen hoch gehen - Bürokratische Schikane statt inhaltlicher Auseinandersetzung - Wie die CSU-Bürgermeisterin mit Kritik umgeht - GRÜNE und SPD fragen, aber die CSU-Bürgermeisterin lehnt weiter eine Antwort ab - Eklat im Gemeinderat - Nach 6 Monaten Anfrage der GRÜNEN teilweise beantwortet - Polizei gegen Gemeinderäte? - Keine Schwächung des Gemeinderates durch die neue Geschäftsordnung - Gemeinderat wartet seit 3 Monaten auf die Planungskosten "Unterbrunner Holz" - Abstimmung über Schwimmbadöffnung verweigert - Verschwiegener Grundsatzkonflikt mit dem Zweckverband - Völlig überholte Verkehrszählung im Umweltgutachten zum Verkehr auf der Ammerseestraße - Falsche Begründung der Aufwandsentschädigung - Schwächung des Gemeinderates - Bürgermeisterin will Rechte des Gemeinderates auf sich übertragen lassen - Satzungsänderungen, keine Zeit zum Überlegen für die neuen Gemeinderatsmitglieder - Wahl der 2. und 3. Bürgermeister - Wie andere Bürgermeister ihr Amt angehen - Bürgermeisterin nimmt sich 3 Monate Zeit zu der Anfrage: Was kostete bisher die Planung "Unterbrunner Holz" - Bürgermeisterin behindert Opposition. Antrag erst nach 3 Monaten auf der Tagesordnung - Der Einsatz von Pestiziden auf Gemeindegrund wird verleugnet Mehrfache Zusage geleugnet - 16.11.2022
Presse wird informiert, Gemeinderat nicht, eine Mißachtung - 28.9.2022
Unredlich und neidisch die SPD. Die unberührte Natur mitten in Stockdorf wird Baugebiet - 27.7.2022
Eine Täuschung von Gemeinderat und Öffentlichkeit. AOA, der Zweck heiligt die Mittel. - 29.10.2021
Beschwerde beim Landrat wegen Dr. Kössingers Weigerung, die SPD-Anfrage zu beantworten - 3.7.2021
Dr. Kössinger weigert sich, eine SPD-Anfrage zu beantworten - 18.6.2021
AOA. Wie Bewohnerzahl und Verkehr kleingerechnet werden - 11.5.2021
Gemeinderat intern - Eine politische Auseinandersetzung ganz anderer Art - 25.2.2021
Ein schnellerer Ausbau der Kinderbetreuung ließ die Wogen hoch gehen - 24.2.2021
Bürokratische Schikane statt inhaltlicher Auseinandersetzung - 27.1.2021
Wie die CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger mit Kritik umgeht - 12.1.2021
GRÜNE und SPD fragen, aber die CSU-Bürgermeisterin lehnt weiter eine Antwort ab - 5.10.2020
Beispielloser Eklat im Gemeinderat - 1.10.2020
Keine Schwächung des Gemeinderates durch die neue Geschäftsordnung - 16.7.2020
Das Schwimmbad bleibt geschlossen. Die CSU-Bürgermeisterin verweigerte die Abstimmung - 24.6.2020
Für was bekommt die Bürgermeisterin ihre Aufwandsentschädigung? - 25.5.2020
Rathaus will Schwächung des Gemeinderates - 17.5.2020
Die Bürgermeisterin will Rechte des Gemeinderates auf sich übertragen lassen - 15.5.2020
Neuer Gemeinderat wählt 2. und 3. Bürgermeister und damit ein Weiter-so? - 13.5.2020
Wie Bürgermeister ihre Aufgabe angehen - 22.4.2020
Der Einsatz von Pestiziden auf Gemeindegrund wird verleugnet - 9.2.2019
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Seit 7 Monaten wartet der Gemeinderat auf die jährliche Bestandsaufnahme zu den Krippen, Kindergärten und Horten. CSU-Bürgermeister Dr. Kössinger hatte sie mehrmals versprochen, aber nie geliefert. Jetzt verzichtete der Gemeinderat. Stattdessen bekam er einen Teil der Daten mit Stand Oktober, die aber nur bedingt einen Vergleich gegenüber der Entwicklung in den Vorjahren zulassen.
Wie kam es dazu?
Im April hatten die Eltern ihre Kinder angemeldet, so dass die jährliche Bestandsaufnahme zur Kinderbetreuung im Mai fällig war. Sie wurde von Dr. Kössinger jedoch nicht vorgelegt. Im Juli kündigte sie diese für September an, im September für Oktober und im Oktober für November. Aber auch in der gestrigen Sitzung lag sie nicht vor.
Es kam zum Streit darüber, was Dr. Kössinger auch in der Oktober-Sitzung wieder zugesagt hatte und im Protokoll festzuhalten war. Sitzung vom 18.10.2022
Eberhard Brucker/SPD beantragte entsprechend des Verlaufes der Oktober-Debatte eine Ergänzung des Protokollentwurfs: "Dr. Kössinger habe die Bestandsaufnahme zum Stand April 2022 zugesagt", was auch eine Gemeinderätin festgestellt habe, so in Dr. Kössingers Protokollentwurf.
Dr. Kössinger bestritt aber, dies zugesagt zu haben. Sollte die Mehrheit für diese Ergänzung stimmen, so werde sie dem widersprechen.
Was hat Dr. Kössinger nun in den 7 Monaten gesagt?
Die Bestandsaufnahme zu erstellen, wurde von ihr nie in Frage gestellt. Hier Es wurden von ihr nur wechselnde Begründungen protokolliert, warum sie die Unterlage noch nicht habe vorlegen können:
Brucker in der Oktober-Sitzung: Die SPD frage seit Monaten nach der "Bestandsaufnahme zum April 2022". Die Bestandsanalyse/Bedarfsplanung, an der die Planungsbüros arbeiteten, baue aber auf der "Bestandsaufnahme zum April 2021" auf. (Beschluss vom 28.9.2021) Nachdem es zwischen beiden Unterlagen keinen Zusammenhang gebe, könne das auch nicht die Vorlage der "Bestandsaufnahme April 2022" verzögern.
Dr. Kössinger in der November-Sitzung: Sie verwies erneut auf die noch nicht vorliegende "Bestandsanalyse/Bedarfsplanung. Sie habe die Daten zum Oktoberstand, die auch an das Landratsamt gingen, zur Verfügung gestellt. Mehr werde sie nicht tun.
Abstimmung über die Ergänzung des Protokollentwurfs: "Dr. Kössinger habe die Bestandsaufnahme zum Stand April 2022 zugesagt." - mit 2:27 abgelehnt
dafür:
SPD: Brucker, Dr. Wenzel
dagegen:
CSU: Ebner, Egginger, Elsnitz, Jaquet, Klinger, Körner, B. Kössinger, Dr. Kössinger, Platzer, Vilgertshofer
FDP: Deschler, Hundesrügge, Wechtl
Grüne: Derksen, Dr. Ilg, Knape, Moser, Nothaft, Rindermann
MfG-Piraten: Berchtold, Höpner, McFadden
MiFü: Pahl, Ruhbaum, Dr. Sklarek
UBG: Dr. Albath, Eck
Der Gemeinderat hat auf die Bestandsaufnahme zum April 2022 verzichtet. Die stattdessen vorgelegten Angaben zu den Krippen, Kitas und Horte stammen vom Oktober. Aber:
--- Der Bedarf an Kinderbetreuung hat einen Saisonverlauf. Im April melden die Eltern ihre Kinder an. Wer nicht unterzubringen ist, kommt auf die Warteliste. Es waren dieses Jahr 235 Kinder, fast doppelt so viele wie im letzten Jahr. Viele Eltern der abgelehnten Kinder beginnen dann eine verzweifelte Suche nach einer anderen Lösung (Elterninitiative, auswärtige Unterbringung oder gar Resignation und Verzicht auf Berufstätigkeit eines Elternteils). Wenn im Oktober wieder abgefragt wird, dann stehen zwangsläufig viele der abgelehnten Kinder nicht mehr auf der Warteliste und so war es auch: von 235 Kindern waren 108 geblieben.
--- Die vorgelegten Oktober-Daten sind unvollständig. Es fehlen die wichtigen Angaben: Wie viele Kinder wurden insgesamt untergebracht und wie viele von ihnen sind Integrationskinder bzw. Kinder mit Migrationshintergrund? Diese benötigen eine intensivere Betreuung.
--- Die Leistungsfähigkeit der Gautinger Kinderbetreuung kann nur beurteilt werden, wenn wie in den Vorjahren direkt nach der Einschreibung im April die Bestandsaufnahme erfolgt und der Bedarf an Betreuungsplätzen ermittelt wird. Die Zahlen sind dann zu denen der Vorjahre vergleichbar. Aus ihrem Trend ergeben sich Anhaltspunkte, wie die Betreuungseinrichtungen weiter entwickelt werden müssten, um der gesetzlichen Verpflichtung gerecht zu werden.
CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger liegt die "Bestandsaufnahme April 2022" schon seit vielen Monaten vor. Denn dass eine Bürgermeisterin sich nicht sofort ein Bild von der Lage der Kitas macht, ist eigentlich nicht vorstellbar. Warum sie es immer wieder verschoben hat, die Unterlage dem Gemeinderat vorzulegen und es nun auch noch ablehnt, erschließt sich Außenstehenden nicht. --- Schon das Landratsamt sprach in einem anderen Fall von dem "Problem der Diskussionskultur in Gauting".
Der Gemeinderat begnügt sich nun mit einigen Zahlen zum Oktober und hat sich damit selber die Sicht auf die Lage der Kinderbetreuungseinrichtungen zum Teil versperrt. Hilfreich ist das nicht.
Für Fragen, Hinweise und Meinungen Ihre E-Mail an: info@spd-gauting.de
CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger will in Teilbereichen Gautings eine dichtere Bebauung zulassen. Dafür soll die Satzung, die die Abstände zwischen den Häusern festlegt, teilweise außer Kraft gesetzt werden. Sie beantragte eine Untersuchung, welche Gebiete in der Gemeinde dafür in Frage kämen. Die Mehrheit im Bauausschuss folgte ihr.
In Bayern wurde 2021 die Bauordnung geändert, so dass die Abstände zwischen Häusern von 100 % auf 40 % der Höhe ihrer Außenwände verringert wurde, mindestens aber 3 m. Für Industriegebiete und Gewerbeflächen gelten 20 %. D.h. bei einer Wandhöhe von 10 m müssen die Häuser nicht mehr 10 m, sondern nur noch 4 Meter auseinander stehen.
Die meisten Kommunen in Bayern wollten die sich anbahnende massive Bauverdichtung nicht, so auch Gauting. In Abstimmung mit dem Landratsamt hat der Gemeinderat eine eigene Satzung erlassen, in der die alte Abstandsregelung weiter gilt. D.h. bei einer Wandhöhe von 10 m bleibt es bei einem Abstand von 10 m.
Aus der Begründung der Beschlussvorlage, die Dr. Kössinger dem Gemeinderat am 12.1.2021 vorgelegt hatte:
Der hohe Siedlungsdruck im Gemeindegebiet und die immer weiter steigenden Grundstückspreise werden daher führen, dass die Mindestmaße der gesetzlich festgelegten Abstandsflächen weitestgehend ausgenutzt werden. Ohne eine auf die Gemeindesituation angepasste Festsetzung des Maßes der Abstandsflächentiefe würde sich die Wohnqualität im Gemeindegebiet nachteilig ändern. Eine ansonsten, über verkürzte Abstände, erwirkte Nachverdichtung wird nach Auffassung der Gemeinde auch nachteilige Auswirkungen auf den Wohnfrieden haben. Die Satzung über ein von der BayBO abweichendes Maß der Abstandsflächentiefe wird daher maßgeblich zur Verbesserung und Erhaltung der Wohnqualität und des Wohnfriedens beitragen. Daher wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Erlass dieser Satzung zu beschließen.
Die Debatte:
Stefan Berchtold/MfG-Piraten: Man sei sich doch einig gewesen, es bei der alten Regelung zu belassen. Ihm sei kein Anlass für eine Änderung bekannt. Wer wolle es denn - die Rathausverwaltung oder das Landratsamt?
Dr. Kössinger: Es sei rechtlich strittig, ob die alte Regelung für das gesamte Gemeindegebiet gelten dürfe. Beim Postgelände am Bahnhofplatz gebe es den ersten Fall. Auch Herr Eck meinte, man werde unglaubwürdig, wenn man nur über Bebauungspläne kleinere Abstände zulassen. Man sollte es untersuchen, welche Gebiete in der Gemeinde für verkürzte Abstände in Frage kämen. Dann könne man entscheiden.
Heinrich Moser/Grüne: Ein gutes Vorgehen zur weiteren Verdichtung. Wo ja, wo nein? Man sollte es mit der Stellplatzsatzung verbinden und auch die Grünflächen sichern.
Dr. Kössinger: Die Stellplatzsatzung habe nichts mit den Bebauungsplänen zu tun. Bei einer Kombination beider würde es zu komplex werden und wäre dann mit zu viel Arbeit verbunden, denn alle Bebauungspläne müssten überprüft werden.
Eberhard Brucker/SPD: Vor 1 Jahr seien wir uns einig gewesen, an der alten Abstandsregelung festzuhalten. An der Sachlage habe sich seitdem nichts geändert. Diese Regelung jetzt aufzuheben, auch nur teilweise, würde nur einen neuen Schub an Bauverdichtung in Richtung Verstädterung Gautings auslösen. Dabei mache gerade das viele Grün den Reiz Gautings aus.
Richard Eck/UBG: Wenn für bestimmte Bereiche eine neue Abstandsregelung eingeführt werde, dann komme es an ihren Grenzen zu Ungleichbehandlungen. Auf der einen Hausseite gelte die alte Regelung, auf der anderen Seite die neue.
Dr. Kössinger: Es bestehe die Gefahr, dass alles ungültig werde.
Eva-Maria Klinger/CSU: Wir würden uns nichts vergeben, es untersuchen zu lassen. Sonst würden wir sehenden Auges eine Klage in Kauf nehmen und so Gefahr laufen, dass die ganze Satzung den Bach runter gehe. Es sollte überprüft werden, um eine rechtssichere Auskunft zu bekommen.
Dr. Kössinger: Es sei auch der Wunsch der Bundesregierung, dass mehr verdichtet werde. Es gehe um bezahlbaren Wohnraum.
Brucker: Vor 1 Jahr haben die meisten Kommunen in Bayern mit Billigung der Staatsregierung Satzungen beschlossen, um an der alten Regelung festhalten zu können. Gauting habe seine Satzung mit dem Landratsamt als Rechtsaufsicht abgestimmt. Es sei damit rechtlich abgesichert. In der Presse sei bislang von Streitfällen nichts zu lesen gewesen, so dass man erst einmal die weitere Entwicklung abwarten sollte.
Abstimmung: mit 9:4 angenommen.
dafür:
CSU: Egginger, Elsnitz, Jaquet, Klinger, Dr. Kössinger
FDP: Deschler
Grüne: Knape
MfG-Piraten: Berchtold
MiFü: Ruhbaum
dagegen:
Grüne: Derksen (Referentin für Ortsentwicklung), Moser
SPD: Brucker
UBG: Eck
Von Dr. Kössinger wurde eine Drohkulisse - "rechtlich strittig" - aufgebaut. In der Beschlussvorlage war aber von einer solchen keine Rede. In der Sitzung selber legte sie auch keinen Nachweis oder Beleg vor. Es gibt also Stand heute gar keinen Hinweis oder Anlass dafür. Es war eine zweckgerichtete Drohkulisse, um auf dem unausgesprochenen Weg der Verstädterung Gautings einen Schritt weiterzukommen.
Pikant wird es, wenn extra für einen Investor auf dem Postgelände das Baurecht angepasst werden soll, indem man nicht nur die Stellplatzsatzung, sondern auch gleich noch die Satzung über die Abstände zu den Nachbarhäusern außer Kraft setzen will. Diese Bevorzugung und damit Ungleichbehandlung ist so offensichtlich, dass man dann doch lieber die Satzung ändern will, damit es nicht gar zu sehr auffällt. Und was Dr. Kössingers "bezahlbaren Wohnraum" angeht, so wird der Investor die marktübliche Miete verlangen und die liegt bei 13-16 Euro/qm. Bezahlbar für Erzieherinnen, Pflegekräfte, Sanitäter, Busfahrer, Feuerwehrleute, Polizisten und Rathausangestellte?
Die Begründung des Beschlusses von 2021 sagt alles. Dem ist nichts hinzuzufügen. Vor 1 Jahr wurde die Abstandsregelung beschlossen, Nach nur 1 Jahr wird sie schon in Frage gestellt. Bürgermeisterin und Gemeinderatsmehrheit haben keine mittel- bis langfristige Orientierung in der Ortsentwicklung. Kurzatmig springt man von Projekt zu Projekt. Was dabei herauskommt, kann besichtigt werden: zu wenige Kindergärten, überfüllte Schulen, Verkehrsstaus und schrumpfende Grünflächen.
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Der Gemeinderat bekommt jedes Jahr im Mai die "Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse über Kinderbetreuungseinrichtungen". Diese Unterlage, mit der die Gemeinderäte einen Überblick über die Krippen, Kitas und Horte bekommen, wurde bislang nicht vorgelegt.
CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger sagte nach einer teils heftigen Diskussion im Gemeinderat ein 3. Mal zu, die Bestandsaufnahme zur aktuellen Lage jeder Kinderbetreuungseinrichtung vorzulegen.
Die Gemeinde will den Bau von Kindergärten. Um die staatlichen Fördergelder zu bekommen, musste formal ein Bedarf bestätigt werden. In der Beschlussvorlage wurde als Bedarf die Warteliste vom Mai 2021 mit 127 Kindern angeführt. Ergänzt wurde es um eine Abfrage vom Oktober mit 108 Kindern. Hier
Stephanie Pahl/MiFü verwies darauf, dass die Zahlen zur Warteliste schon anderthalb Jahre alt seien und fragte nach der "Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse über Kinderbetreuungseinrichtungen" mit den aktuellen Zahlen vom April 2022. Sie werde doch immer im Mai vorgelegt, aber sie fehle immer noch.
Dr. Kössinger: Die Auswertung sei an einen Dienstleister vergeben worden, der aber noch nicht fertig sei.
Eberhard Brucker/SPD sprach auch diese Unterlage an. Sie sei sehr aussagefähig und auch die einzige Unterlage, mit der die Gemeinderäte einen Überblick über die Lage der Kitas bekämen. Man werde immer wieder zu den Kitas angesprochen, könne aber keine Auskunft geben. Auf verwundertes Nachfragen müsse man jedes Mal sagen, dass wir darauf warteten, die Verwaltung sie aber bislang nicht zur Verfügung gestellt habe. Die Auswertung werde üblicherweise im Mai veröffentlicht. Jetzt hätten wir Oktober und die Auswertung liege trotz mehrfacher Zusagen immer noch nicht vor. Es sei inzwischen nur noch peinlich.
Dr. Kössinger: Das sei unanständig! Es seien sehr viele Aufgaben zu erledigen, was nicht anerkannt werde. Die Verwaltung tue, was sie könne. Mehr gehe nicht.
Brucker: "Wenn Sie den SPD-Antrag als unanständig hinstellen, dann verschieben Sie ihn auf eine Ebene, wo er nicht hingehört. Die Unterlage war im Mai fällig gewesen. Als sie im Juli immer noch nicht vorlag, haben wir nachgefragt. Sie haben uns auf September vertröstet. Hier Und im September wurden wir von Ihnen auf Oktober vertröstet (hier), aber auch heute liegt sie nicht vor."
Die Gemeinderäte hätten keine Orientierung zur aktuellen Lage der Kindergärten. Die letzten Zahlen stammten vom Mai 2021 und seien damit anderthalb Jahre alt. In der heutigen Vorlage werde als Bedarf die Warteliste von 2021 mit 127 Kindern genannt, ergänzt um eine Angabe zum Oktober mit 108 Kindern. Vor 3 Wochen sei der Presse noch eine Warteliste mit 235 Kindern genannt worden. Es sei nur noch verwirrend.
Dr. Kössinger zuckte mit den Achseln und schüttelte wie auch ihre Amtsleiterin Kinder/Jugend/Soziales verneinend mit dem Kopf.
Brucker: Sie könnten es in der Süddeutschen Zeitung (23.9.2022) und im Starnberger Merkur (26.9.2022) nachlesen. Er habe Kopien der Artikel dabei.
Michael Vilgertshofer/CSU: Er verstehe es nicht. Erst veranlasse Kollege Brucker diese detaillierte statistische Auswertung zu einer Elternbefragung über die Kitas, die gerade vorgestellt worden sei, und jetzt wolle er noch zusätzlich eine allgemeine Auswertung zu Gauting gesamt. Das passe doch nicht!
Brucker: Die fehlende Bestandsaufnahme sei die einzige Unterlage, in der die Lage jeder einzelnen Kinderbetreuungseinrichtung aufgezeigt werde. Und ohne diese Angaben könne man keine Auskunft geben.
Amtsleiterin Kinder/Jugend/Soziales: Die Erstellung einer Bedarfsprognose sei an einen Dienstleister vergeben worden. Es sei eine umfangreiche Arbeit. Sie werde sie nicht noch mal machen.
Brucker: Das sei ein Missverständnis. Vor einem Jahr wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass die Standortanalyse auf Basis der "Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse über Kinderbetreuungseinrichtungen 2021" durchzuführen sei. Die SPD frage seit Monaten nach der Bestandsaufnahme vom April 2022! Es bestehe kein Zusammenhang zwischen diesen 2 Auswertungen.
Dr. Kössinger: Nachdem die Bedarfsprognosen immer wieder kritisiert worden seien, habe man sie diesmal an einen Dienstleister vergeben.
Brucker: Erst sei man zweimal vertröstet worden, jetzt aber werde rundweg abgelehnt, die Aufgabe zu erledigen. Das seien zwei völlig verschiedene Aussagen. Es gehe nicht um die Bedarfsprognose, sondern um die Ist-Daten vom April 2022 zu den einzelnen Kinderbetreuungseinrichtungen. Also im Wesentlichen um die ersten 2 Seiten der vierseitigen Auswertung, die im Mai hätte vorgelegt werden müssen.
Dr. Kössinger wollte nun über ihre Beschlussvorlage zur Bedarfsanerkennung abstimmen lassen.
Brucker unterbrach sie und erinnerte daran, dass noch über den SPD-Antrag abzustimmen sei.
Dr. Kössinger wollte sich darüber hinwegsetzen. Es könne kein Antrag gestellt werden.
Brucker widersprach und verwies darauf, dass es ein Antrag sei, der sich aus der laufenden Debatte ergeben habe und demzufolge auch nicht früher hätte gestellt werden können. Sie müsse über ihn abstimmen lassen.
Britta Hundesrügge/FDP (Referentin für Bildung): Es würde genügen, in 3 Spalten die Ist-Zahlen darzustellen.
Stephanie Pahl/MiFü Es gehe nur um die Bestandsaufnahme, wie man sie schon immer bekomme habe.
Dr. Kössinger sagte zu, die Auswertung der Bestandsaufnahme zur Verfügung zu stellen.
Eine Kommentierung des Verhaltens von CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger erübrigt sich. Seine Wiedergabe spricht für sich selbst. Es geht um die Demokratie hier in Gauting.
Für Fragen, Hinweise und Meinungen Ihre E-Mail an: info@spd-gauting.de
Der Bauausschuss beschloss gestern, einen städtebaulichen Wettbewerb zu einer Bebauung der bislang naturbelassenen Würm-Aue mitten in Stockdorf auszuschreiben. CSU, Grüne, FDP, MiFü, MfG-Piraten und UBG stimmten dem ersten Schritt zu einer Bebauung dieses Biotops zu.
CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger schlug den Gemeinderäten den Wettbewerb vor. Es kam zu einer grundsätzlichen Debatte über dieses Vorhaben.
Eberhard Brucker/SPD vertrat die Gegenmeinung:
Das naturbelassene Gelände sei ein Biotop mitten in Stockdorf, dessen Bebauung bislang verboten sei. Zugleich sei es die Überschwemmungsreserve für Stockdorf. Diesen Uferbereich zu bebauen wäre ein Widerspruch zum Wunderl-Grundstück an der Starnberger Straße. Dort sei man sich einig, dass nur vorne an der Straße, aber nicht hintendran im Würmbereich gebaut werden solle.
Wer habe etwas davon?
Für die Eigentümerfamilie Schmidt sei das Gelände heute zwar ökologisch wertvoll, ökonomisch aber wertlos. Mit einer Umwidmung zu Bauland werde es ökonomisch sehr wertvoll. Der Wert ihres Geländes mit seinen 14.000 qm steige von 0 auf 25 Mio. Euro. (Bodenwert in Stockdorf: 1.750-1.850 Euro/qm, SZ 12.7.2022). Selbst wenn man einen Abschlag von 25 % vornehme, wäre die Wertsteigerung und damit der Gewinn immer noch mindestens 20 Mio. Euro, also immer noch außerordentlich viel Geld für die Familie.
Ein einmaliges Biotop würde unwiederbringlich zerstört werden. Und die Gemeinde würde dauerhaft auf den Folgekosten für Kita, Schulen und Verkehr, verursacht durch die zuziehenden Bewohner, sitzen bleiben. Es gebe für die Gemeinde keine rechtliche Verpflichtung dieses Vorhaben zuzulassen. Das Vorhaben sei im Interesse der Familie, aber nicht in dem von Gauting. Ausführlich
Dr. Kössinger: Die Rechnung sei nicht realistisch und nicht redlich. Die Radwegverbindung sei erwünscht und es wäre eine maßvolle Bebauung. Man solle auf den Boden der Tatsachen zurückkommen.
Eva-Maria Klinger/CSU: Die Rechnung stimme in keiner Weise. Man solle keine Neiddiskussion führen. Es sei eine Chance für Stockdorf. Man sollte sich auf den Weg machen. Der Grünzug würde erhalten bleiben und er wäre zugänglich. Das Biotop wäre heute nur im Verborgenen. Der Bauausschuss habe alles in der Hand. Die Pläne seien nicht gigantisch, sondern verträglich. Man sollte sie ernsthaft prüfen.
Stefan Berchtold/MfG-Piraten: Die Öffentlichkeit sei nicht beteiligt gewesen. Das Gelände sei Außenbereich [wo eine Bebauung nicht zulässig ist]. Es sei noch nichts beschlossen.
Dr. Kössinger Ein städtebaulicher Wettbewerb sei vorgesehen. Es sei unfair zu sagen, die Öffentlichkeit werde nicht beteiligt. Man müsse fair bleiben.
Richard Eck/UBG: Diese Stelle an der Würm sei kein Überschwemmungsgebiet. Das sei weiter südlich auf der Höhe der Schule. Er wäre für diese Planung.
Heinrich Moser/Grüne: Das Vorgehen sei nicht verkehrt. Zur westlichen Seite sollte erst ein Grundsatzbeschluss gefasst werden. Anschließend sei es zu bewerten.
Dr. Kössinger: Die Gemeinde habe uneingeschränkt die Planungshoheit. Auf Basis des Wettbewerbes könne dann frei entschieden werden.
Franz Jaquet/CSU: fragte, ob der Begriff "Biotop" geschützt sei? Und wäre die SOBON (Sozial gerechte Wohnraumförderung, Richtlinie) anzuwenden?
Dr. Kössinger: Die Anwendung der SOBON wäre zu prüfen.
Die Naturschutzbeauftragte der Gemeinde: Der Begriff sei geschützt. Die Uferbereiche der Würm seien dementsprechend von Starnberg bis Pasing kartiert.
Markus Deschler/FDP: Er befürworte dieses Vorhaben.
Brucker an Dr. Kössinger: "Wenn Sie die erste Abschätzung des Aufwertungsgewinns für unrealistisch halten, welchen Wert halten Sie dann für realistisch?"
Dr. Kössinger: Das hänge davon ab, wie viele Quadratmeter in die Bebauung einbezogen werden.
Anwesend:
CSU: Egginger, Elsnitz, Jaquet, Klinger, Dr. Kössinger
FDP: Deschler
Grüne: Derksen (Referentin für Ortsentwicklung), Knape, Moser
MfG-Piraten: Berchtold
MiFü: Ruhbaum
SPD: Brucker
UBG: Eck
Mit der moralischen Abwertung des Kritikers versucht die CSU von dieser Vermögensbildung zugunsten einer bekannten Stockdorfer Familie und zulasten der Gemeindekasse abzulenken. Man möchte es lieber im Verborgenen halten, indem man die Nützlichkeit eines neuen Radweges vorschiebt. Nur für die Radfahrer stehen bereits heute Zugspitzstraße (Anliegerstraße) und Gautinger Straße (Radweg) zur Verfügung. Das Radfahren zu fördern, ist sinnvoll, aber nicht um jeden Preis.
Es ist unstrittig, dass die genaue Wertsteigerung und damit der genaue Gewinn für die Investorenfamilie noch nicht ermittelt werden kann. Es ist aber auch eine Tatsache, dass der lauschige Blick auf die Würm und die nur 7 Gehminuten zum S-Bahnhof zu einer beträchtlichen Aufwertung des Geländes führen werden. Und damit ist es eine weitere Tatsache, dass allein schon mit 1000 qm Baugrund eine Wertsteigerung von 0 auf 1,8 Mio. Euro erreicht wird. In Abhängigkeit des Umfanges der Bebauung braucht man es dann nur noch auszumultiplizieren. Es ist also bereits jetzt von einem nicht zu versteuernden Gewinn in Höhe vieler Millionen auszugehen, während die Gemeinde dauerhaft die Folgekosten zu tragen hat.
Hans-Jochen Vogel, ehemaliger OB von München, waren zeitlebens die hohen Bodenwertsteigerungen ein Dorn im Auge. Wertsteigerungen, die nur deswegen zustande kommen, weil die öffentliche Hand Planungsleistungen erbringt, während die Eigentümer gar nichts beitragen müssen. Noch als 93-Jähriger war er gegen diese Art von Arbeitsteilung und schrieb hierzu das Buch: "Mehr Gerechtigkeit! Wir brauchen eine neue Bodenordnung - nur dann wird auch Wohnen wieder bezahlbar", Freiburg 2019.
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535 Bewohner in 290 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen sollen es werden, davon 190 vom Staat gefördert. Das teilten CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger und der von ihr beauftragte Professor Hebensperger-Hüther den Bürgern beim Info-Markt im Rathaus am 20. Oktober mit.
Die SPD fragte, wie viele 1-, 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen jeweils geplant seien.
Dr. Kössinger: "Die Anfrage können wir leider nicht beantworten. Es gibt bisher keine konkrete Planung der Eigentümer. Auch Herr Professor Hebensperger-Hüther kann nur „ca.“- Angaben machen."
Erstaunlich, die Eigentümer haben nicht geplant, konnten nach 3,5 Jahren Beratung mit Verwaltung, Gemeinderat und Bürgern keine ersten Wohnungsgrundrisse zu den Häusern vorlegen. Sie konnten aber trotzdem mitteilen, dass sie nun gegenüber dem Stand im Mai 14 Wohnungen mehr bauen wollen. Wie macht man so etwas ohne Grundrisse?
Die 535 Bewohner entpuppen sich als Ergebnis einer zielgerichteten Berechnung, um eine möglichst niedrige Anzahl verkünden zu können.
Wie hat nun Professor Hebensperger-Hüther die 535 Bewohner in 290 Wohnungen nach seinen Angaben und seinen Worten "objektiv und richtig" berechnet?
Er passte seine Zahl von 538 Bewohnern an die 535 von Obermeyer (11.5.2021) an.
Wie realistisch ist seine Rechnung?
Er unterstellt, dass Diehl frei finanziert 70 Zwei-Zimmer-Wohnungen baut und in ihnen nicht "meistens", sondern immer nur 1 Bewohner wohnt. Bei 4.629 qm Wohnfläche (hier) sind das 66 qm/Bewohner. Im Anbetracht der sehr hohen Mieten ist die Annahme von 2 Bewohnern in jeder 2. Wohnung sicher realistischer. D.h. es werden mindestens 35 Bewohner mehr.
Er unterstellt, dass in den geförderten Wohnungen die Kinder bereits ausgezogen sind, was aber erst in 10-20 Jahren der Fall sein wird.
Er ignoriert die Voraussetzungen für die staatliche Förderung, denn diese erfordert 50 Bewohner mehr. Dazu müssen rund 160 der 190 Wohnungen nur für 1- und 2-Personenhaushalte sein. Berechnung
Insgesamt sind 230 von 290 Wohnungen, d.h. 80 % nur für 1- und 2-Personenhaushalte. Die jungen Familien, für die man vor allem bauen will, kommen kaum zum Zug.
Mit den Wohnungsgrundrissen hätte er die Bewohnerzahl ziemlich genau berechnen können. Bauträger spielen üblicherweise mehrere Varianten zu den Wohnungsgrundrissen durch, um die Anzahl und Größe der Wohnungen je Geschoss abschätzen zu können. Davon hängen Investitionssumme und späterer Gewinn ab. Ohne solche Wirtschaftlichkeitsüberlegungen lässt sich kein vernünftiger Bauträger auf die Abstimmung zu einem Bebauungsplan ein, der extra nur für ihn erstellt wird. Aber in Gauting ist natürlich alles anders.
Die Gemeinde muss wissen, was heute auf sie im Hinblick auf den notwendigen Ausbau der Infrastruktur mit Hort, Schulen und Straßen zukommt. Allein mit den 2 Korrekturen werden aus den 535 schon 615 Bewohner. Die Schulzeit der Kinder einfach zu überspringen, verdeutlicht endgültig: Hebensperger-Hüthers Rechnung ist nur darauf ausgerichtet, eine möglichst niedrige Bewohnerzahl bekanntgeben zu können. Mit der Realität, die durch dieses Bauprojekt auf Gauting zukommt, hat sie nur bedingt etwas zu tun.
Verkehrsplaner Obermeyer nannte im Februar 2020 "700-750 Bewohner", die Bauträger im Mai 2021 "maximal 700". Diese Zahlen kommen der Realität schon näher.
Dass eine solche Rechnung der Öffentlichkeit vorgestellt wird, macht deutlich: Der Zweck heiligt die Mittel.
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Nach Auskunft von Professor Hebensperger-Hüther gegenüber CSU-Bürgermeisterin Dr. Kössinger ist er bei seiner Rechnung von folgenden Annahmen ausgegangen:
In Bayern habe jeder Einwohner mehr als 48 qm Wohnfläche. Dies könne man im frei finanzierten Wohnungsbau (Diehl) auch in Gauting so sehen. Dort werden relativ viele 2-Zimmerwohnungen (55-60 qm) gewünscht, die aber meist nur von 1 Person bewohnt seien.
Im geförderten Wohnungsbau gibt es Förderobergrenzen. 1 Person 45 qm, 2 Personen 60 qm, 3 Personen 75 qm usw. Hier hänge die Bewohnerzahl vom Wohnungsschlüssel der Bauherren ab. Bei einem üblichen Wohnungsschlüssel ergeben sich ca. 30-35 qm pro Bewohner.
Sollte die Gemeinde die angedachten Einfamilienhäuser (130 qm) für kleine Familien realisieren, ergäben sich ca. 32,5 qm bei 4 Bewohnern.
Nehme man frei finanzierten und geförderten Wohnungsbau zusammen und berücksichtige die Tatsache, dass nach einigen Jahren Kinder ausgezogen sein werden, seien die genannten 37 qm nicht zu niedrig angesetzt.
Wie dargestellt, beziehe sich die Berechnung der Wohnfläche immer auf die Geschossfläche x 0,75.
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